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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/253  

Betreff: Wirtschaftsplan der Theater Lüneburg GmbH für das Geschäftsjahr 2024/2025 und mittelfristige Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2025/2026 bis 2028/2029
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Larisch, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
Produkte:29.2. 261-000 Theater
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
23.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Kreisausschuss
28.10.2024    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Wirtschaftsplan 2024/2025  
Anlage 2 - Mittelfristige Finanzplanung 2025/2026 - 2028/2029  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Wirtschaftsplan 2024/2025

Anlage 2 Mittelfristige Finanzplanung 2025/2026 2028/2029

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Wirtschaftsplan 2024/2025 (547 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Mittelfristige Finanzplanung 2025/2026 - 2028/2029 (545 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH werden angewiesen,

  1. den Wirtschaftsplan 2024/2025 zu genehmigen,
  2. die mittelfristige Finanzplanung 2025/2026 bis 2028/2029 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

  1. Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024/2025

 

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2024/2025 sind Erträge in Höhe von 12.181.000 € und Aufwendungen in Höhe von 12.281.000 € zu erwarten, so dass nach dem bisherigen Planungsstand ein Fehlbetrag in Höhe von 100.000 € als Jahresergebnis entstehen wird.

 

Der Aufsichtsrat hat dem Wirtschaftsplan 2024/2025 mehrheitlich zugestimmt. Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Wirtschaftsplan zu genehmigen.

 

 

  1. Mittelfristige Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2025/2026 bis 2028/2029

 

r die Wirtschaftsjahre des Planungszeitraumes ergeben sich laut der vorgelegten Planung jährliche Fehlbedarfe zwischen 1.187 T€ und 1.894 T€.

 

Die Festbetragszuschüsse wurden entsprechend dem Wirtschaftsplan 2024/2025 auf der Grundlage des aktuellen Zuwendungsvertrages eingeplant. Eine Übernahme der Mehrkosten aus Tariferhöhungen ist in den Zuschussbeträgen der beiden Träger je nach Gesellschafteranteil berücksichtigt. Für das Land Niedersachsen wurden die Zuschüsse auf dem Niveau des Jahres 2025 fortgeschrieben. Darüber hinaus wurden keine weiteren Zuschüsse für Tariferhöhungen ausgewiesen, da noch nicht abzusehen ist, wie sich das Land Niedersachsen nach Auslaufen des aktuellen Vertrages zum 31.12.2024 positionieren wird.

 

Eine bilanzielle Überschuldung in der Spielzeit 2024/2025 konnte abgewandt werden, da die Gesellschafter die Verlustausgleiche der Geschäftsjahre 2022/2023 und 2023/2024 zugesichert haben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

3.874.737

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 


Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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