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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/251  

Betreff: Haushalt 2025/Fachdienst Gesundheit (53)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Böther, Ute
Federführend:Gesundheit Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:17.1. 412-000 Sozialpsychiatrischer Dienst
 17.2. 414-000 Maßnahmen der Gesundheitspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
19.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2024-251 Anlage Haushaltsplanentwurf 2025 - FD 53  

 

 

 

Anlage/n:  Teilergebnis-Haushalt FD 53

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-251 Anlage Haushaltsplanentwurf 2025 - FD 53 (634 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:  

Berichtsvorlage Beschlussfassung nicht erforderlich

 

 

 

Sachlage:

Der Haushaltsplanentwurf 2025 liegt den Kreistagsabgeordneten vor. Für die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses ist ein entsprechender Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2025 für den Bereich Gesundheit beigefügt.

 

In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes weiter beantragt werden. Die Frist zum Einreichen der Anträge beträgt zwei Jahre. Das heißt, für die in 2023 unter Quarantäne stehenden Personen können bis Ende Februar 2025 Anträge auf Verdienstausfallentschädigung gestellt werden.

Aktuell ist nicht klar, ob tatsächlich weitere Auszahlungen erfolgen werden. Aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes hat das Land die Landkreise angewiesen, Anträge für Arbeitnehmer abzulehnen. Mit drei großen Arbeitgebern (Post, PKL, SKL) wurde vereinbart, dass wir zunächst einen Antrag ablehnen und die Arbeitgeber Klage erheben. Beklagt wird in diesen Fällen das Land Niedersachsen.

 

Alle anderen Anträge werden mit Einverständnis der Antragsteller ruhend gestellt, bis über die Klagen in letzter Instanz entschieden ist. Dabei geht es um 250 offene Anträge.

 

Die Einnahmen finden sich unter Position 7, die Ausgaben in Position 19.

 

Fragen zum Haushalt beantwortet die Verwaltung bei Bedarf.

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