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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/248  

Betreff: Finanzierung der Kontaktstelle "Stövchen"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Naß, Matthias
Federführend:Senioren und Behinderte Bearbeiter/-in: Gutmann, Carina
Produkte:16.14. 351-705 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 52)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
30.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
18.11.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Der Landkreis Lüneburg schließt mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung auf Kostenbeteiligung in Höhe von 70 % des Zuschuss r die Kontaktstelle "Stövchen".

Der Landkreis Lüneburg schließt eine Zuschussvereinbarung auf Kostenbeteiligung über 20.000€ r die Kontaktstelle "Stövchen" mit dem Lebensraum Diakonie e. V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Diakonie betreibt die Kontaktstelle „Stövchenr Menschen mit seelischer Beeinträchtigung. Hier finden psychisch erkrankte, psychiatrieerfahrene Menschen, Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen sowie ihre Angehörigen niedrigschwellige Hilfsangebote.

 

Das niedrigschwellige Angebot dient insbesondere Menschen, die nicht in der Lage sind, einen Antrag auf Eingliederungshilfe zustellen oder Vorbehalte vor einem Kontakt mit Behörden haben. Mit dem Angebot wird diesen Menschen unbürokratisch geholfen. Damit erhalten Menschen, die Hilfe der Eingliederungshilfe nicht annehmen können, eine wirksame Unterstützung.

 

Seit 2013 erhält die Diakonie vom Landkreis einen hrlichen Zuschuss zum Betrieb der Kontaktstelle von jährlich 20.000 €. Diesen Betrag konnte der Landkreis bis 2024 gegenüber dem Land als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe zur Erstattung anmelden. Die Erstattung des Landes belief sich auf 90% der 20.000 € (18.000 €).

 

Das Land hat jetzt mitgeteilt, dass diese Erstattungsmöglichkeit ab 01.01.2025 rechtlich nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig hat es angeboten, eine Vereinbarung mit dem Landkreis zu schließen.

 

Das Land sieht die Bedeutung der Kontaktstelle als ein wirksames niedrigschwelliges Angebot im Bereich psychosoziale Betreuung und erachtet es als wichtig. Gleichwohl wird das Vorhalten einer solchen Leistung als kommunale Aufgabe gesehen

,

Mit der Vereinbarung könnte der Landkreis 70 % des Zuschussbetrags also 14.ooo Euro über die Kostenerstattung des Landes als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe geltend machen. Die Erstattungsquote für Eingliederungshilfeleistungen des Landes beträgt 90%. Dies wären auf 14.000 Euro 12.600 Euro.

 

Beim Produkt „Sonstige soziale Angelegenheiten sind 20.000 € als Zuschuss an die Diakonie für die Kontaktstelle veranschlagt. Mit einer Vereinbarung mit dem Land erhielte der Landkreis eine Erstattung von 12.600 Euro.  Der Landkreis würde die Kosten in Höhe von 7.400 Euro tragen .

 

Durch den Vertrag mit der Diakonie werden die Leistungserbringung und der Zuschuss geregelt. Durch den Vertrag mit dem Land wird die Kostenbeteiligung des Landes an dem Angebot „Stövchen“ vereinbart.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

7.400,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

--- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

x

Sonstiges: 20.000 Ausgaben stehen 14.600 € Erstattungen durch das Land gegenüber

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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