Vorlage - 2024/248
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Beschlussvorschlag: Der Landkreis Lüneburg schließt mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung auf Kostenbeteiligung in Höhe von 70 % des Zuschuss für die Kontaktstelle "Stövchen".
Der Landkreis Lüneburg schließt eine Zuschussvereinbarung auf Kostenbeteiligung über 20.000€ für die Kontaktstelle "Stövchen" mit dem Lebensraum Diakonie e. V.
Sachlage:
Die Diakonie betreibt die Kontaktstelle „Stövchen“ für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung. Hier finden psychisch erkrankte, psychiatrieerfahrene Menschen, Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen sowie ihre Angehörigen niedrigschwellige Hilfsangebote.
Das niedrigschwellige Angebot dient insbesondere Menschen, die nicht in der Lage sind, einen Antrag auf Eingliederungshilfe zustellen oder Vorbehalte vor einem Kontakt mit Behörden haben. Mit dem Angebot wird diesen Menschen unbürokratisch geholfen. Damit erhalten Menschen, die Hilfe der Eingliederungshilfe nicht annehmen können, eine wirksame Unterstützung.
Seit 2013 erhält die Diakonie vom Landkreis einen jährlichen Zuschuss zum Betrieb der Kontaktstelle von jährlich 20.000 €. Diesen Betrag konnte der Landkreis bis 2024 gegenüber dem Land als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe zur Erstattung anmelden. Die Erstattung des Landes belief sich auf 90% der 20.000 € (18.000 €).
Das Land hat jetzt mitgeteilt, dass diese Erstattungsmöglichkeit ab 01.01.2025 rechtlich nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig hat es angeboten, eine Vereinbarung mit dem Landkreis zu schließen.
Das Land sieht die Bedeutung der Kontaktstelle als ein wirksames niedrigschwelliges Angebot im Bereich psychosoziale Betreuung und erachtet es als wichtig. Gleichwohl wird das Vorhalten einer solchen Leistung als kommunale Aufgabe gesehen
,
Mit der Vereinbarung könnte der Landkreis 70 % des Zuschussbetrags also 14.ooo Euro über die Kostenerstattung des Landes als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe geltend machen. Die Erstattungsquote für Eingliederungshilfeleistungen des Landes beträgt 90%. Dies wären auf 14.000 Euro 12.600 Euro.
Beim Produkt „Sonstige soziale Angelegenheiten“ sind 20.000 € als Zuschuss an die Diakonie für die Kontaktstelle veranschlagt. Mit einer Vereinbarung mit dem Land erhielte der Landkreis eine Erstattung von 12.600 Euro. Der Landkreis würde die Kosten in Höhe von 7.400 Euro tragen .
Durch den Vertrag mit der Diakonie werden die Leistungserbringung und der Zuschuss geregelt. Durch den Vertrag mit dem Land wird die Kostenbeteiligung des Landes an dem Angebot „Stövchen“ vereinbart.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 7.400,00 € |
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b) | an Folgekosten: | --- € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| x | Sonstiges: 20.000 € Ausgaben stehen 14.600 € Erstattungen durch das Land gegenüber |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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