Vorlage - 2024/241
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplanentwurf 2025 (960 KB) |
Sachlage:
Im Fachdienst Umwelt werden die folgenden Produkte bearbeitet:
Produkt 122-400 FD Umwelt allgemein (hier sind neben allgemeinen Aufgaben solche ohne eigene Produktbezeichnung zugeordnet):
Aufgaben der Immissionsschutzbehörde
Aufgaben der Bodenschutzbehörde
Aufgaben der Waldbehörde
Aufgaben der Deichbehörde
Aufsicht über Schornsteinfeger.
Diese Aufgaben sind sog. Kostenträger innerhalb des Produktes.
Produkt 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
Produkt 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Produktbeschreibungen, in denen die Aufgaben im Einzelnen beschrieben werden, können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden.
Im Folgenden werden die wesentlichen Ansätze erläutert. Auf Details wird in der Sitzung eingegangen.
Produkt 122-400
Hier wird aufgrund des Ausbaus der Windkraftstandorte im Laufe der nächsten Jahre mit erheblichen Gebühreneinnahmen in insgesamt siebenstelliger Höhe zu rechnen sein. Der Zeitpunkt ist derzeit schwer abschätzbar, da verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, u.a.:
- Inkrafttreten RROP,
- Weiterentwicklung der Vorschriften zum Repowering,
- Staffelung der Antragsverfahren auch im Zusammenhang mit dem Ausbau Infrastruktur bei den Umspannwerken,
Daher ist die Erhöhung des Ansatzes mit gewissen Risiken verbunden.
Gesetzlich wurden die Voraussetzungen geschaffen, alle immissionsschutzrechtlichen Verfahren zukünftig nur noch digital abzuwickeln. Dies ist bereits seit mehreren Jahren Standard im FD Umwelt. Derzeit werden einzelne Verfahrensschritte weiter standardisiert und auch mit anderen Fachbehörden abgestimmt, um die anstehenden Verfahren in möglichst kurzer Zeit reibungslos bearbeiten zu können.
Produkt 538-200
Das Wassermanagementkonzept IWAMAKO wurde im letzten Jahr fertiggestellt und zeigt eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten auf, mit denen der Grundwasserhaushalt gestärkt bzw. von der Nutzung entlastet werden kann. Um die umzusetzen müssen verschiedenste Akteure Maßnahmen anstoßen. Über das Wasserforum soll hier ein Anstoß geschaffen werden. Es soll ein Förderantrag im Rahmen der Zukunftsregion gestellt werden, um für drei Jahre eine geförderte Stelle incl. Sachkosten schaffen zu können, mit deren Hilfe das Wasserforum zum Kompetenzzentrum ausgebaut wird. Kommunen, Landwirte und andere Stellen sollen zur Maßnahmendurchführung animiert und bei der Umsetzung unterstützt und begleitet werden.
Als ein konkretes Projekt aus dem Wassermanagementkonzept soll eine Machbarkeitsstudie zur Versickerung bzw. Speicherung des geklärten Abwassers aus der Kläranlage Lüneburg initiiert werden. Dabei geht es um qualitative und technische Anforderungen, die untersucht werden. Da die Grundwasseranreicherung und evtl. Folgenutzung im Kreisgebiet stattfindet und der Entlastung der Grundwasserkörper dient, besteht auch hier seitens des Landkreises ein großes Interesse an der mittelfristigen Umsetzung, die den Einbau eine 4. Reinigungsstufe sicherlich voraussetzen wird.
In den nächsten Jahren werden diverse Maßnahmen für den Grundwasserhaushalt umzusetzen sein. Das haben viele Akteure in der Region erkannt. So bringen sich bei den genannten Projekten auch Wasserversorger, Dachverband Feldberegnung und Kommunen ein. Damit auch der Landkreis als Partner wichtige Projekte initiieren oder unterstützen kann, wurden im Haushalt 100.000,- € zur Realisierung von Maßnahmen aus dem Wassermanagementkonzept eingestellt und insgesamt 4 konkrete Ziele benannt.
554-000
Auch im Bereich Naturschutz wurden wieder 4 Ziele definiert. Diese wurden aus den Vorjahren fortgeschrieben, da es sich im Wesentlichen um Daueraufgaben handelt. Über die Umsetzung wird im Verlaufe der Umweltausschusssitzungen berichtet. Nachdem im Jahr die Förderung für NABU, BUND und Jägerschaft um 1/3 gekürzt wurde, empfiehlt die Verwaltung, diese wieder auf die vorherige Höhe von jeweils 5.000,- € festzuschreiben. Alle drei Verbände leisten mit eigenen Projekten und Flächenbetreuungen einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz. Das gleiche gilt für die Angelverbände, die im Rahmen vor Projektförderung unterstützt werden.