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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/228  

Betreff: Oberschule am Dorn in Dahlenburg; bauliche Erweiterung, Modernisierung und barrierefreie Erschließung der Bestandsgebäude
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, Detlef
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau
10.09.2024 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Ausschusses für Schule und Bildung      
Kreisausschuss
16.09.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
20240826 Auszug Gesamtkonzept  
Kostenschätzung  

 

 

 

Anlage/n:

 

1 Auszug Gesamtkonzept

1 Kostenschätzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20240826 Auszug Gesamtkonzept (1545 KB)      
Anlage 2 2 Kostenschätzung (383 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem vorgestellten Gesamtkonzept zur baulichen Erweiterung, Modernisierung und barrierefreien Erschließung der Bestandsgebäude an der Oberschule am Dorn in Dahlenburg wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Genehmigung der veranschlagten Haushalts- und Finanzplanungsansätze mit der Umsetzung beauftragt.

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Beschluss vom 26.06.2023 hat der Kreisausschuss dem Erweiterungsbau der Oberschule am Dorn in Dahlenburg aus schulfachlicher Sicht zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, ein Planungsbüro mit der baulichen Umsetzung zu beauftragen sowie die Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zu gegebener Zeit
im Ausschuss für Hochbau vorzustellen. Auf die Vorlage 2020/028 im Stand der 1. Aktualisierung vom 01.06.2023 wird Bezug genommen.

 

Mit der baulichen Umsetzung beauftragt wurde auf Grundlage guter Referenzen die zmb ARCHITEKTEN PartGmbB aus Uelzen. Diese haben in enger Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Schule und Kultur,
der Gebäudewirtschaft und der Schule eine ganzheitliche Betrachtung des Schulstandortes angestellt und neben der erforderlichen Erweiterung um 2 Fachunterrichtsume für Werken und Technik sowie für den naturwissenschaftlichen Unterricht auch die Defizite im Gebäudebestand, funktionale Zusammenhänge
und barrierefreie Zugänglichkeit mit in den Blick genommen. Daraus wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, welches aus Sicht der Verwaltung geeignet ist, den Schulstandort attraktiver zu gestalten und dauerhaft zu sichern.

 

Wesentliche Auszüge aus dem Gesamtkonzept liegen der Vorlage an. In der Sitzung wird dieses von

Herrn Architekten Zeise aber auch noch ausführlich dargestellt.

 

Die Umsetzung ist während des laufenden Schulbetriebs in Bauabschnitten vorgesehen.

 

Die Kostenschätzung für die abschnittsweise Umsetzung des Gesamtpakets beläuft sich auf rd. 4.400.000 €. In dieser Höhe sind entsprechende Haushaltsansätze in den Haushalten 2023, 2024, 2025 und die Finanzplanung 2026 eingestellt. Die Kostenschätzung liegt der Vorlage an.

 

Bauliche Ausführungsdetails, wie z.B. Wahl der Fassadenart als klassisches Verblendmauerwerk oder hinterlüftete Holzfassade sowie Gründachaufbau können in der Sitzung noch diskutiert und entschieden werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

4.400.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

p.a. rd. 50.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen: KSBK 55 % der hälftigen Kosten

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Neue Flächenversiegelung und energetische Aufwertung heben sich gegenseitig auf.

 

 

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