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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/227  

Betreff: Abwägungsprozess im Zusammenhang mit der Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2025, Finanzsituation des Landkreises Lüneburg und der kreisangehörigen Gemeinden
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
11.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Kreisausschuss
16.09.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
19.09.2024 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2024-09-04 Finanzdaten Gemeinden und Landkreis  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Finanzdaten der kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-09-04 Finanzdaten Gemeinden und Landkreis (509 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Landkreise sind bei Festlegung des Kreisumlagesatzes verpflichtet, sowohl den eigenen Finanzbedarf als auch den der umlagepflichtigen Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage für den im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2025 erforderlichen Abwägungsvorgang zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen hat der Landkreis Lüneburg von allen kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden umfassende Finanzdaten abgefordert. Die Ergebnisse der Abfrage sind, zusammen mit den jeweiligen Vergleichszahlen des Landkreises, aus der anliegenden Aufstellung ersichtlich.

 

Ergebnishaushalte und rechnungen 2022 bis 2024

Die zum Teil noch vorläufigen Rechnungsergebnisse 2022 und 2023 der insgesamt 50 kreisangehörigen Kommunen weisen in Summe einen strukturellen Überschuss von rund 13,4 Mio. Euro (2022) bzw. einen strukturellen Fehlbetrag in Höhe von rund 15,7 Mio. Euro (2023) aus. Die vorläufigen Jahresrechnungen des Landkreises ergeben Jahresfehlbeträge in Höhe von rd. 1,9 Mio. Euro (2022) bzw. 12,1 Mio. Euro (2023). 35 Kommunen (2022) bzw. 19 Kommunen (2023) konnten mit einem positiven Jahresergebnis abschließen. 15 (2022) bzw. 31 kreisangehörige Kommunen (2023) sowie der Landkreis selbst schlossen ihre Ergebnisrechnungen mit einem Fehlbetrag ab.

 

2024 weisen nur noch sieben von 50 kreisangehörigen Kommunen in ihren Haushaltsplänen einen Jahresüberschuss bzw. eine „schwarze null“ aus. 43 Kommunen haben hingegen, ebenso wie der Landkreis Lüneburg, einen Jahresfehlbetrag veranschlagt. In Summe weisen die Ergebnishaushalte 2024 der kreisangehörigen Kommunen ein Defizit von rd. 66,5 Mio. Euro aus. Das Defizit im Haushaltsplan 2024 des Landkreises beträgt rd. 25,0 Mio. Euro.

 

Finanzhaushalte und rechnungen 2022 bis 2024

Im Finanzhaushalt werden Zufluss und Abfluss von Bar- und Buchgeld dargestellt, also alle zahlungswirksamen Finanzvorfälle des jeweiligen Haushaltsjahres.

 

Die vorläufigen Finanzrechnungen ergeben bei den kreisangehörigen Kommunen für 2022 in Summe einen positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von  rd. 38,7 Mio. Euro und in 2023 einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (-14,0 Mio. Euro). Der Landkreis erzielte in diesen Jahren positive Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit von rd. 8,4 Mio. Euro (2022) bzw. rd. 18,6 Mio. Euro (2023). Die Planzahlen für 2024 sehen negative Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit sowohl bei den Gemeinden (in Summe -45,0 Mio. Euro) als auch beim Landkreis (-16,0 Mio. Euro) vor. Negative Salden sind ein Indikator dafür, dass die betroffenen Kommunen nicht in der Lage sind, die ordentliche Tilgung von Krediten aus Zahlungsmittelüberschüssen zu finanzieren.

 

Verschuldung

Die investive Verschuldung der kreisangehörigen Kommunen betrug zum 31.12.2023 in Summe rd. 336,8 Mio. Euro, davon entfielen allein rd. 207,7 Mio. Euro auf die Hansestadt Lüneburg. Die Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisangehörigen Kommunen lag damit bei ca. 1.793 Euro. Demgegenüber betrug die investive Verschuldung des Landkreises rund 132,3 Mio. Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: ca. 704 Euro).

 

Zum 31.12.2023 hatten insgesamt 18 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Liquiditätskredite aufgenommen. Diese betrugen in Summe ca. 109,1 Mio. Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: ca. 581 Euro). Von den Liquiditätskrediten entfielen 94,3 Mio. Euro auf die Hansestadt Lüneburg. Der Landkreis hatte zum Stichtag 31.12.2023 keine Liquiditätskredite aufgenommen.

 

Überschussrücklagen und nicht abgedeckte Fehlbeträge

Überschussrücklagen sind Teil der Nettoposition, also des Eigenkapitals einer Kommune. Ihnen werden die erwirtschafteten Jahresüberschüsse zugeführt, sofern diese nicht vorrangig zur Verrechnung mit kameralen Sollfehlbeträgen bzw. Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet werden müssen. Das Vorhandensein einer solchen Rücklage weist also darauf hin, dass eine Kommune in der Vergangenheit Jahresüberschüsse erzielen konnte. Überschussrücklagen sind nicht mit liquiden Mitteln gleichzusetzen.

 

Insgesamt gaben 44 kreisangehörige Gemeinden an, in ihren (vorläufigen) Jahresabschlüssen 2023 Überschussrücklagen mit einem Gesamtvolumen von rund 112,7 Mio. Euro ausweisen. Zwei Gemeinden, nämlich die Hansestadt Lüneburg und die Gemeinde Amt Neuhaus, haben keine Überschussrücklage, sondern weisen in ihrer vorläufigen Bilanz 2023 nicht abgedeckte Fehlbeträge in Höhe von rd. 6,0 Mio. Euro aus. Für vier Gemeinden sind weder Überschussrücklagen noch nicht abgedeckte Fehlbeträge gemeldet worden.

 

Unter Berücksichtigung der vorläufigen Jahresabschlussergebnisse errechnet sich beim Landkreis zum Jahresende 2023 eine Überschussrücklage in Höhe von ca. 11,7 Mio. Euro. Diese wird aufgrund des zu erwartenden Jahresfehlbetrages 2024 voraussichtlich vollständig abschmelzen.

 

Haushaltssicherungskonzept

Ein Indikator für die Haushaltssituation einer Kommune ist auch die Existenz eines Haushaltssicherungskonzeptes, das gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG immer dann aufzustellen ist, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann oder eine (drohende) Überschuldung abgebaut bzw. abgewendet werden muss. Von den kreisangehörigen Kommunen haben 2024 acht Kommunen, nämlich die Hansestadt Lüneburg, die Samtgemeinde Amelinghausen, die Samtgemeinde Dahlenburg, die Gemeinde Amt Neuhaus, der Flecken Dahlenburg und die Gemeinden Boitze, Nahrendorf und Tosterglope ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Auch der Landkreis war verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

Steuerkraft und Kreisumlage

Die Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Von 2022 bis 2024 haben sich die Steuerkraftmesszahlen, die Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und auch der Kreisumlage sind, deutlich von rund 184,3 Mio. Euro auf rund 201,6 Mio. Euro erhöht. Zur Ermittlung der Messzahl für die Steuerkraft der Gemeinden werden die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer sowie aus der Beteiligung an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer einbezogen. Die Messbeträge ergeben sich jeweils aus dem Istaufkommen der Realsteuern im Zeitraum 01.10. des Vorvorjahres bis 30.09. des Vorjahres, geteilt durch den jeweiligen individuellen Hebesatz des Vorjahres.

Da sich die Steuerkraft der Gemeinden neben den gemeindlichen Schlüsselzuweisungen Grundlage für die Höhe der Kreisumlage ist, hat sich das Kreisumlageaufkommen von 2022 bis 2024 ebenfalls deutlich erhöht – und zwar von 118,5 Mio. Euro (2022) über 142,3 Mio. Euro (2023) auf 146,5 Mio. Euro (2024). Zu dem Anstieg hat neben den Steigerungen bei der Steuerkraft und den Schlüsselzuweisungen auch der Kreisumlagesatz beigetragen, der 2022 noch 50,0 % betrug, 2023 auf 53,0 % und schließlich 2024 auf 54,5 % angehoben wurde.

 

Finanzielle Mindestausstattung

Die verschiedenen Instrumente zur Gestaltung der Finanzausstattung der Gemeinden, zu denen auch die Kreisumlage zählt, dürfen weder allein noch in ihrem Zusammenwirken dazu führen, dass die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden unterschritten wird. Der Kernbereich dieser Garantie ist dann verletzt, wenn eine Gemeinde strukturell und auf Dauer außerstande ist, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Eine Unterschreitung der verfassungsgebotenen finanziellen Mindestausstattung ist bei den kreisangehörigen Kommunen nicht erkennbar. Außer bei den Gemeinden Boitze und Dahlem sehen alle gemeindlichen Haushaltspläne Ansätze für freiwillige Leistungen vor.

 

Ergebnis

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Finanzsituation der kreisangehörigen Kommunen, wie schon in den Vorjahren, sehr heterogen ist. Zum 31.12.2023 verfügte die Mehrzahl der Kommunen über liquide Mittel und über bilanzielle Überschussrücklagen, 18 Gemeinden waren allerdings auf zum Teil langfristige Liquiditätskredite angewiesen. Für 2024 gehen die meisten Gemeinden, ebenso wie der Landkreis, von zum Teil deutlichen Jahresfehlbeträgen aus.

 

Eine Unterschreitung der verfassungsgebotenen finanziellen Mindestausstattung ist bei keiner Gemeinde erkennbar.

 

Einen Vorschlag zur Höhe des Kreisumlagesatzes 2025 wird die Verwaltung mit Vorlage des Haushaltsentwurfs unterbreiten. Im Zuge der bevorstehenden Haushaltsplanberatungen obliegt es dann dem Kreistag, den Kreisumlagesatz 2025 im Rahmen seines Abwägungsprozesses festzulegen.

 

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