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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/217  

Betreff: Jahresabschluss 2023 der GfA Lüneburg gkAöR
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
11.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Kreisausschuss
16.09.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - GfA GuV 2023  
Anlage 2 - GfA Bilanz 2023  
Anlage 3 - GfA Lagebericht 2023  

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 GfA Gewinn- und Verlustrechnung 2023

Anlage 2 GfA Bilanz 2023

Anlage 3 GfA Lagebericht 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - GfA GuV 2023 (21 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - GfA Bilanz 2023 (22 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - GfA Lagebericht 2023 (2615 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der GfA Lüneburg gkAöR durch den Verwaltungsrat einschließlich der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung wird zugestimmt.

Der Entlastung des Vorstands der GfA Lüneburg gkAöR durch den Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Gewinn- und Verlustrechnung der GfA Lüneburg gkAöR für das Geschäftsjahr 2023 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.270.316,48 € (Vorjahr: 3.868.851,82 €) aus. Damit wird das Planergebnis 2023 um rd. 3,5 Mio. € übertroffen. Das Jahresergebnis teilt sich in einen Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 4.121.756,54 € und in einem Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Hoheitsbereich in Höhe von 148.559,94 € auf.

Die positiven Planabweichungen im Betrieb gewerblicher Art sind auf die nach wie vor hohe Mengenabnahme bei den mineralischen Baurestmassen in Verbindung mit Preissteigerungen zurückzuführen. Zum positiven Ergebnis im Hoheitsbereich haben im Wesentlichen geringere Kosten für die Verwertung des Sperrmülls, höhere Erlöse aus den gestiegenen Veranlagungen in beiden Entsorgungsgebieten Landkreis und Hansestadt Lüneburg sowie Auflösungserträge auf vorher gebildeten Rückstellungen für Gebührenüberschüsse beigetragen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Siemer und Partner, Bremen, hat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die ordnungsgemäße Buchführung geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Ergänzende Bemerkungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt gemäß Feststellungsvermerk vom 18.07.2024 nicht getroffen.

Der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR hat in der Sitzung am 13.08.2024 den Jahresabschluss 2023, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 55.955.666,52 €, der Gewinn- und Verlustrechnung 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 4.270.316,48 € sowie dem Anhang festgestellt. Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass der Jahresüberschuss 2023 aus dem Teilhaushalt Betrieb gewerblicher Art als Rücklage für die Rekultivierung der Deponie eingestellt werden soll und der Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Hoheitsbereich mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 2.051.814,32 € verrechnet und in Gesamthöhe von 2.200.374,26 € in das Geschäftsjahr 2024 vorgetragen wird.

Der Verwaltungsrat hat zudem beschlossen, dem Vorstand der GfA Lüneburg gkAöR für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen

Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg gkAöR bedarf die Entscheidung der Zustimmung des Kreistages. Dieser hat seine Entscheidungsbefugnis mit Beschluss vom 07.05.2012 auf den Kreisausschuss übertragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

                      keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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