Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/202  

Betreff: Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (BuK) - Jahresabschluss 2023 und Bestellung des Abschlussprüfers 2024
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, Ulrich
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:29.2. 271-000 Volkshochschule
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
14.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Kreisausschuss
19.08.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Bilanz BuK 2023  
Anlage 2 - GuV BuK 2023  
Anlage 3 - Lagebericht BuK 2023  

 

 

 

 

Anlage/n:

 

1 Bilanz zum 31.12.2023

2 Gewinn- und Verlustrechnung

3 Lagebericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bilanz BuK 2023 (52 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - GuV BuK 2023 (49 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Lagebericht BuK 2023 (1034 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (BuK) werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2023, dem Lagebericht und der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Übernahme des Bilanzverlustes in Höhe von 36.134,73 € als Verlustvortrag in das laufende Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.

 

  1. Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der BuK werden zudem angewiesen, der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbB als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen. 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zu 1.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der BuK für das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 36.134,73 €.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbB hat den Jahresabschluss 2023 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der ausgewiesene Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12.2023 beträgt 537.854,99 €.

 

Der Prüfungsbericht vom 04.06.2024 enthält einen Hinweis auf die von der Geschäftsführung dargestellten Sachverhalte im Lagebericht zu entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Tatsachen gem. § 321 Abs.1 S.3 HGB. Seite 3 des Prüfberichtes sind folgende Hinweise zu entnehmen:

-          Die Liquidität auf Basis des Wirtschaftsplans 2024 bleibt weiterhin kritisch und zeigt einen drohenden Engpass in den Sommermonaten Juni bis September,

-          Der Fortbestand der Gesellschaft (going-concern) über den 31.12.2024 hinaus ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht so stark gefährdet wie 2023,

-          Bei Nichterreichung der optimistisch geplanten Umsatzziele oder erhöhten Kosten aufgrund außerplanmäßiger Investitionen oder erhöhtem Personalaufwand kann ein finanzieller Engpass entstehen,

-          Der Fortbestand der Gesellschaft bleibt vor diesem Hintergrund eine Herausforderung, für die Lösungen gefunden werden müssen.

 

Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zu genehmigen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen sowie den Jahresfehlbetrag in Höhe von 36.134,73 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Zu 2.

r die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2024 der BuK ist ein Abschlussprüfer zu bestellen.

 

Die BuK arbeitet seit der Abschlussprüfung für das Jahr 2021 mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbB zusammen. Die Gesellschaft soll auf Vorschlag der Geschäftsführung der BuK auch mit der Abschlussprüfung 2024 beauftragt werden. Nach den für die BuK geltenden Beteiligungsrichtlinien muss die Abschlussprüfergesellschaft erst nach einem Zeitraum von fünf Jahren gewechselt werden, sodass in diesem Fall eine Wiederbestellung zulässig ist.

 

Der Aufsichtsrat der BuK hat der Bestellung des Abschlussprüfers per Umlaufbeschluss zugestimmt und der Gesellschafterversammlung eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung