Vorlage - 2024/193
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Anlage/n:
- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2023 – nur für den Kreistag
- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2023; Offenlegungsexemplar gemäß § 325 HGB - öffentlich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
2 | Offenlegungsexemplar 2023 SBU (1369 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2023 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
- die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2023 wird beschlossen,
- der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 240.432,33 € wird gemäß §12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
Sachlage:
Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Jahresabschluss, der
Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie
den Rechtsvorschriften entsprechen.
Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der
Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer/Kettenburg & Heyduck GmbH als
Wirtschaftsprüfer zugestimmt. Der Auftrag zur Prüfung wurde am 09.01.2024 von der Betriebsleitung
erteilt. Die Prüfung fand in den Monaten Mai bis Juni 2024 statt. Art, Gegenstand und Umfang der
Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 01.07.2024 ersichtlich.
Mit Feststellungsvermerk vom 08.07.2024 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Buchführung,
der Lagebericht und das Geschäftsjahr 2023 den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Prüfung des
Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt. Weitere Einzelheiten zum Bericht werden soweit
gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Philipp
Stürken, während der Sitzung zur Verfügung.
Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen.
Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des
Jahresüberschusses zu beschließen.
Um dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens entgegenzuwirken, sollten auch zukünftig entsprechend höhere Reinvestitionen getätigt werden
Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung, wie in den Vorjahren, in
Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss
2023 in Höhe von 240.432,33 € entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige
Investitionen in die Erneuerungsrücklage gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen.
Wie den Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre zu entnehmen ist, musste die Erneuerungsrücklage
jeweils in Anspruch genommen werden, um die geplanten investiven Maßnahmen finanzieren zu können.
Die Abschreibungen reichten hierfür nicht aus. In Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklungen wird
sich dieses voraussichtlich noch verschärfen.
Außer zur Finanzierung des Betriebshofs in Scharnebeck mussten bislang keine Kredite zur Finanzierung
von Infrastrukturmaßnahmen aufgenommen werden.
Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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