Vorlage - 2024/187
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Sachlage:
Bundesweit muss über die Neustrukturierung der Notfallversorgung nachgedacht und diskutiert werden. Seit Jahren verzeichnet der Rettungsdienst und Krankentransport deutliche Einsatzsteigerungen. So mehrten sich auch die Einsatzzahlen im Landkreis Lüneburg von 30.162 in 2013 um 41,9 % auf 42.805 im Jahr 2023. Betroffen hiervon ist auch die notärztliche Versorgung.
Zudem bereitet bundesweit die Zentralisierung von Krankenhausstrukturen, die sinkende Bereitschaft von Kliniken, die ausdünnende Ärzteschaft für Notarztdienste freizustellen, zunehmend Schwierigkeiten, ein flächendeckendes Notarztsystem aufrechtzuerhalten.
Eine Untersuchung hat gezeigt, dass bei einem erheblichen Teil von Notarzteinsätzen in Niedersachsen keine unmittelbare ärztliche Tätigkeit am Patienten erforderlich, die physische Anwesenheit eines Notarztes also nicht notwendig war, sondern lediglich seine ärztliche Entscheidungskompetenz.
Durch die gut ausgebildeten Notfallsanitäter auf den Rettungsmitteln und die Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes (§ 7 Abs. 4 MBO) besteht nun die Möglichkeit bei definierten Einsatzanlässen eine Rettungswagenbesatzung durch einen erfahrenen Notarzt virtuell unterstützen zu lassen.
Zahlreiche Modellprojekte, in Niedersachsen im Kreis Goslar, haben deutlich positive Erfahrungen gezeigt. Zwar kann die sog. "Telemedizinische Notarztversorgung" den physisch anwesenden Notarzt nicht immer ersetzen, dieses bewährte System wohl aber unterstützen, wenn es lediglich um medizinische Entscheidungen und weniger um handwerkliche Tätigkeit geht.
Das Ministerium für Inneres und Sport hat nunmehr die Einführung eines flächendeckenden Dienstes für Telenotarztmedizin in Niedersachen auf den Weg gebracht, dem sich alle Rettungsdienstbereiche anschließen müssen.