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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/183  

Betreff: Investive Sportförderung August 2024
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nette, Dorte
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
26.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur      
Kreisausschuss
16.09.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Förderliste August 2024  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

rderliste August 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderliste August 2024 (262 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.)    Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 1 des TuS Barskamp e.V. über 4.100,- € wird bewilligt.

 

2.)    Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 2 des Vastorfer Sport Klub e.V. über 3.875,- € wird bewilligt.

 

3.)    Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 3 des TSV Gellersen von 1912 e.V. über 12.500,- € wird bewilligt.

 

4.)    Der in der Sachlage aufgeführte Antrag 4 des TSV Gellersen von 1912 e.V. über 16.250,- € wird bewilligt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

r das Haushaltsjahr 2024 stehen noch 52.615,05 € an nicht gebundenen Haushaltsmitteln aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds -Sparte Sportförderung- zur Verfügung.

Folgende Anträge liegen der Verwaltung vor:

 

Zu 1.) Der TuS Barskamp e.V. stellt einen Antrag für die Anschaffung eines Rasenmähroboters in Höhe von

4.100,- €. Eine Reparatur des bisher vorhandenen Diesel- Aufsitzmähers ist nicht mehr wirtschaftlich.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

 

Zu 2.) Der Vastorfer Sport Klub e.V. stellt einen Antrag für die Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage des Trainingsplatzes auf LED- Beleuchtung in Höhe von 3.875,- €.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

 

Zu 3.) Der TSV Gellersen von 1912 e.V. stellt einen Antrag für die Herstellung einer automatischen Beregnungsanlage für zwei Sportplätze auf dem Sportplatz Südergellersen in Höhe von 12.500,- €.

Es kann hierdurch nachts beregnet werden, wodurch weniger Wasser verdunstet. Zudem ist keine manuelle und zeitintensive Sportplatzberegnung durch den Platzwart oder eine Fremdfirma mehr notwendig.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

 

Zu 4.) Der TSV Gellersen von 1912 e.V. stellt einen Antrag für die Herstellung eines Ganzjahres- Tennisplatzes auf dem Sportplatz Kirchgellersen in Höhe von 16.250,- €.

Die Umwandlung eines der fünf vorhandenen Sandplätze stellt für den Sommerbetrieb keine Einschränkung dar, kann aber in den Wintermonaten zu einer Saisonverlängerung führen. Dieses wäre eine Alternative gerade bei zunehmend milderen Temperaturen und knappen Hallenplätzen. Zudem bedeutet die Investition ebenfalls eine Reduzierung der laufenden Kosten, da sowohl die jährlichen Kosten für die Platzinstandsetzung im Frühjahr entfallen als auch die laufenden Kosten im Betrieb für Platzpflege und Bewässerung. Auf diesem Platz können durch zusätzliche Markierung 3- 4 Pickleball- Felder entstehen; eine Verbindung zwischen den Sportarten Tennis, Badminton und Tischtennis.

Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

36.725,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

-         

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung) siehe Sachlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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