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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/175  

Betreff: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flusslandschaft Elbe GmbH
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:25.2. 575-000 Förderung des Fremdenverkehrs
 29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
14.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
19.08.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
19.09.2024 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf Änderung Gesellschaftsvertrag Flusslandschaft Elbe GmbH 2024  
Anlage 2 - Aktueller Gesellschaftsvertrag Flusslandschaft Elbe GmbH von 2018  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Änderungsentwurf Gesellschaftsvertrag Flusslandschaft Elbe GmbH

Aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages der Flusslandschaft Elbe GmbH von 2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 - Entwurf Änderung Gesellschaftsvertrag Flusslandschaft Elbe GmbH 2024 (290 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 - Aktueller Gesellschaftsvertrag Flusslandschaft Elbe GmbH von 2018 (3324 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Änderung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Flusslandschaft Elbe GmbH wird zugestimmt. Die Zuschüsse der Gesellschafter an die GmbH erhöhen sich ab 2024 auf insgesamt 180.000 Euro, davon hat der Landkreis Lüneburg 90.000 Euro zu übernehmen.

 

Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, der Änderung zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist gemeinsam mit dem Landkreis Harburg Gesellschafter der Flusslandschaft Elbe GmbH. Da die Gesellschaft auf dauerhafte Zuschüsse der Gesellschafter angewiesen ist, sind die beiden Landkreise gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet, jährlich jeweils 75.000 Euro, insgesamt somit 150.000 Euro, an die GmbH zu zahlen.

 

Aufgrund der gestiegenen Inflation sowie gestiegener Personalkosten, ist ab 2024 eine Erhöhung der laufenden Gesellschafterzuschüsse erforderlich. Konkret sollen die jährlichen Zuschüsse ab 2024 auf insgesamt 180.000 Euro erhöht werden. Davon entfallen jeweils 90.000 Euro auf den Landkreis Lüneburg und den Landkreis Harburg. Der Kreisausschuss hat am 26.06.2023 einer Erhöhung des Zuschusses des Landkreises Lüneburg um maximal 15.000 Euro bereits zugestimmt (vgl. Vorlage 2023/210). Nunmehr ist noch eine Änderung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen.

 

Der Änderungsentwurf des Gesellschaftsvertrages sowie der aktuelle Gesellschaftsvertrag der Flusslandschaft Elbe GmbH sind als Anlage beigefügt

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

15.000 €r 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

15.000 € p. a.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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