Vorlage - 2024/131
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Beschlussvorschlag:
Frau Viktoria Wilke wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet beim Landkreis Lüneburg eingestellt. Sie wird der Entgeltgruppe 11, Stufe 2 TVöD zugeordnet. Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit (zurzeit 39,00 Stunden/Woche). Gleichzeitig wird Frau Wilke zur Gleichstellungsbeauftragten berufen.
Sachlage:
Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg, Frau Maret Bening, hat ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem Landkreis Lüneburg auf eigenen Wunsch beendet.
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist daher neu zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bewertet und entsprechend im Stellenplan ausgewiesen.
Die Stelle wurde extern ausgeschrieben. Nachdem aufgrund der ersten Ausschreibung nur eine geringe Anzahl an Bewerbungen eingegangen war, wurde das Anforderungsprofil erweitert und es erfolgte eine Verlängerung der Bewerbungsfrist. Alle bis dahin vorliegenden Bewerbungen fanden weiterhin Berücksichtigung. Insgesamt sind 25 Bewerbungen eingegangen.
Nach erfolgter Vorauswahl wurden 10 Personen zu Auswahlgesprächen eingeladen (davon zwei als Nachrückerinnen). Insgesamt vier Bewerberinnen sagten ihre Teilnahme kurzfristig ab, sodass letztendlich sechs Bewerberinnen der Einladung folgten. An den Gesprächen haben für die Verwaltung Herr Landrat Böther, Frau Erste Kreisrätin Hobro, Fachbereichsleiterin Zentrale Dienste Frau Welz, Frau Mentz als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und Frau Heuer, Fachdienstleitung Personalservice, teilgenommen.
Frau Viktoria Wilke hat in den durchgeführten Auswahlgesprächen überzeugt und wird daher als geeignet für die Besetzung der Stelle als Gleichstellungsbeauftragte angesehen.
Frau Wilke verfügt über einen Bachelor im Studiengang Geschichte und Philosophie und arbeitet seit Januar 2020 als Dozentin und pädagogische Mitarbeiterin bei A & A Ausbildung und Arbeit plus GmbH Lüneburg. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn die Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Frau Wilkes vorherige berufliche Tätigkeit kann als förderlich angesehen werden und soll bei der Stufenzuordnung zur Hälfte berücksichtigt werden. Sie ist somit der Stufe 2 der Entgeltgruppe 11 zuzuordnen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist gem. § 9 Abs. 3 S. 1 NKomVG unmittelbar dem Hauptverwaltungsbeamten zugeordnet und soll gem. § 8 Abs. 2 S. 4 NKomVG vor ihrer Bestellung von der Vertretung gehört werden. Frau Wilke wird sich daher persönlich im Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung und, bei positiver Beschlussempfehlung, im Kreistag am 06.06.2024 vorstellen.
Die Vertretung entscheidet gem. § 8 Abs. 2 S. 1 NKomVG über die Berufung und Abberufung der hauptberuflich beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 97.100 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| Ja |
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| Nein |
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| Klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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