Vorlage - 2024/097
|
|
Die Aufgabe des Katastrophenschutzes liegt nach § 2 Nds. KatSG bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese bedienen sich dabei der Hilfsorganisationen, die hierfür Fahrzeuge und Material vorhalten.
Die Aufwendungen der Hilfsorganisationen werden nur zum Teil durch Zahlungen des Landkreises gedeckt, der hierfür pauschalisierte Mittel vom Land Niedersachsen erhält. Pro Einwohner und Jahr hat das Land in den vergangenen Jahren Zahlungen von rund 60 Cent aus dem Finanzausgleich geleistet. Dies ist nicht auskömmlich.
Die Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre für Unterhaltung und Wartung haben bei den Hilfsorganisationen zu immer höheren Aufwendungen geführt, die sie vor große Herausforderungen stellen.
Der Landkreis sieht hier Handlungsbedarf, zumal das DRK auch schon mit einem entsprechenden Anliegen auf den Landkreis Lüneburg zugekommen ist. Es wird angestrebt, mit allen Hilfsorganisationen hierzu Gespräche zu führen. Ziel ist es, bis zum Herbst 2024 einen Vorschlag zu erarbeiten, welcher in die Haushaltsberatungen 2025 einfließt.