Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/095  

Betreff: Neuwahl einer / eines ehrenamtlichen Vertreterin bzw. Vertreters des Landrats (stellvertretende Landrätin / stellvertretender Landrat)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Brandt, Sebastian
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Brandt, Sebastian   
Produkte:24. 01 Büro des Landrats
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
18.04.2024 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen schlägt dem Kreistag vor, Herrn Ingo Götz als stellvertretenden Landrat zu wählen.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landrat hat drei gleichberechtigte ehrenamtliche Vertreter bzw. Vertreterinnen mit der Bezeichnung stellvertretende Landrätin / stellvertretender Landrat.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen teilte Herrn Landrat Böther mit E-Mail vom 05.04.2024 mit, dass Frau Claudia Schmidt zukünftig mit Herrn Matthias Wiebe eine Doppelspitze im Rahmen des Fraktionsvorsitzes  bilden wird.  Aufgrund ihrer Wahl zur neuen Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen mit Ablauf des 17.04.2024 ihr Amt als stellvertretende Landrätin niederlegt.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen teilte mit E-Mail vom 05.04.2024 ebenfalls mit, dass die Fraktion dem Kreistag vorschlägt, Herrn Ingo Götz, als neuen stellvertretenden Landrat zu wählen.

 

Für die Wahl gilt § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung (mindestens 30 Mitglieder) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt.

 

Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Vorsitzende/die Vorsitzende des Kreistages zu ziehen hat.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung