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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/055  

Betreff: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (im Stand der 2. Aktualisierung vom 30.07.2024)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
06.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.03.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
18.04.2024 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
14.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Kreisausschuss
02.09.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
19.09.2024 
Sitzung des Kreistages      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - derzeit gültiger Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH  
Anlage 2 - Änderungsentwurf Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH  
Anlage 3 - Erlass Nds. MI v. 21.06.2024 Änderung Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH  
Anlage 4 - Änderungsentwurf Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH Stand 18.07.2024  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 derzeit gültiger Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH

Anlage 2 Änderungsentwurf Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH Stand 23.01.2024

Anlage 3 Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 21.06.2024

Anlage 4 Änderungsentwurf Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH Stand 25.06.2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - derzeit gültiger Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH (2537 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Änderungsentwurf Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH (652 KB)      
Anlage 4 3 Anlage 3 - Erlass Nds. MI v. 21.06.2024 Änderung Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH (228 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 4 - Änderungsentwurf Gesellschaftsvertrag MOIN GmbH Stand 18.07.2024 (665 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg wird zugestimmt.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 09.07.2024:

Zusätzlich zur vom Kreistag am 18.04.2024 beschlossenen Änderung des Gesellschaftsvertrages der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg werden folgende Änderungen vorgenommen:

  • § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages wird ergänzt (Benennung eines zusätzlichen Mitglieds der Gesellschafterversammlung)
  • § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages (Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) wird gestrichen.

 

Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, den Änderungen zuzustimmen.

 

Neben dem Landrat wir Herr Kreisrat Rainer Müller als Mitglied der Gesellschafterversammlung der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg benannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Wege der Neugründung der Gesellschaft wurde der Gesellschaftsvertrag der Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Lüneburg (MOIN GmbH) am 28.07.2022 vom Notar Sebastian Becker beurkundet, dieser ist als Anlage 1 beigefügt.  

 

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 22.12.2022 über folgende Änderungen im Gesellschaftsvertrag entschieden:

 

  • In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden statt vier Mitglieder nunmehr sechs Mitglieder des Kreistages als Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen, gemäß den Regelungen des NKomVG.
  • Der Name der GmbH wird angepasst in „MOIN Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg.
  • § 2 Abs. 2 wird wie folgt angepasst: Gegenstand des Unternehmens kann auch die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr, im Gelegenheitsverkehr und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der im Gelegenheitsverkehr und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der Schifffahrt im Landkreis Lüneburg sowie der Umgebung, der Betrieb von dazu gehöriger Infrastruktur wie Betriebshöfe, Werkstätten, Ladeinfrastruktur oder Tankstellen sowie die Erbringung von damit jeweils in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Hilfs- und Nebengeschäften sein, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen. Die Gesellschaft kann Fahrzeuge und Grundstücke und die dazu gehörende Infrastruktur an Dritte verpachten oder sonst zur Nutzung überlassen.“

 

Diese Änderungen im Gesellschaftsvertrag wurden dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 28.01.2023 durch den damaligen Geschäftsführer Herrn Krumböhmer angezeigt. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport war mit dem Gesellschaftszweck in der vom Kreistag beschlossenen Form nicht einverstanden und gab gegenüber dem Geschäftsführer einen Formulierungsvorschlag zur Änderung des § 2 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages ab.

 

Die Formulierungen des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport sahen wie folgt aus:

 

§ 2 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag „Gegenstand des Unternehmens kann auch die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr, im Gelegenheitsverkehr, der Linienverkehr ersetzen, ergänzen oder verdichten soll, und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der Schifffahrt im Landkreis Lüneburg sein. Diese Tätigkeiten können auch in der Umgebung des Landkreises Lüneburg ausgeübt werden, wenn das dem öffentlichen Zweck des Unternehmens dient und die berechtigten Interessen der Betroffenen gewahrt sind. Weiter kann Gegenstand des Unternehmens der Betrieb von dazu gehöriger Infrastruktur wie Betriebshöfe, Werkstätten, Ladeinfrastruktur oder Tankstellen sowie die Erbringung von damit jeweils in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Hilfs- und Nebengeschäften sein, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen.“

 

Das Anzeigeverfahren nach § 152 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG zur Erweiterung des Gesellschaftszwecks der MOIN GmbH wurde in Abstimmung mit der Verwaltung zunächst ruhend gestellt. Im November 2023 wurden die Gespräche mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport wiederaufgenommen und eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages wurde abgestimmt.

 

Im Zuge dieser Anpassung erfolgte die Ergänzung der Änderungen des Kreistagsbeschlusses vom 22.12.2022 einschließlich der Änderungsvorschläge des Nds. Ministerium für Inneres und Sport sowie weitere redaktionelle Anpassungen um eine Einheitlichkeit der Gesellschaftsverträge der kommunalen Beteiligungen des Landkreis Lüneburg zu schaffen. Sämtliche vorgenommenen Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages beigefügt als Anlage 2 wurden farblich rot markiert.

 

Der Aufsichtsrat der MOIN GmbH Lüneburg hat dem Änderungsentwurf des Gesellschaftsvertrages im Januar 2024 zugestimmt.

 

Um das ruhende Anzeigeverfahren jetzt zeitnah abschließen zu können, ist eine Beschlussfassung des Kreistages über den geänderten Gesellschaftsvertrag notwendig.

 

Aktualisierte Sachlage vom 09.07.2024:

Am 18.04.2024 hat der Kreistag die Änderung des Gesellschaftsvertrages der MOIN GmbH beschlossen. Gemäß § 152 Abs. 1 in Verbindung mit § 172 NKomVG wurde die Entscheidung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI) als Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.

 

Mit Erlass vom 21.06.2024 (Anlage 3) teilt die Kommunalaufsichtsbehörde mit, dass sie die Anzeige zur Kenntnis genommen habe und nicht beabsichtige, den Kreistagsbeschluss vom 18.04.2024 zu beanstanden, da gegen die Gründung der Gesellschaft keine grundlegenden Bedenken bestünden. Allerdings halte es das Nds. MI für zwingend erforderlich, die Sitze in der Gesellschafterversammlung, die bisher nur aus dem Landrat oder der Landrätin besteht, zu erweitern und die zusätzlichen Vertreter oder Vertreterinnen unter Beachtung der kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen zu wählen. Die Regelung über die Besetzung spiegele im Vergleich zu den umfangreichen Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen der Gesellschafterversammlung als oberstem Organ der Gesellschaft nicht ausreichend die kommunalverfassungsrechtlichen Vertretungsbefugnisse wider. Unter Berücksichtigung der in § 7 Abs. 2 des geänderten Gesellschaftsvertrages zusätzlich aufgenommenen Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung würden künftig maßgebliche Entscheidungen im Unternehmen, die nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften innerhalb einer Kommune einer Gremienbeteiligung unterliegen würden, durch das Alleinvertretungsrecht des Landrates oder der Landrätin entschieden.

 

Um den Hinweisen der Kommunalaufsichtsbehörde nachzukommen, schlägt die Verwaltung vor, die Gesellschafterversammlung um ein weiteres Mitglied auf zwei Mitglieder aufzustocken und dazu § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages entsprechend zu ändern. Mit einer solchen Regelung hat sich das Nds. MI nach telefonischer Rücksprache einverstanden erklärt.

 

Eine weitere Änderung betrifft eine Regelung zur Jahresabschlussprüfung. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat darauf hingewiesen, dass § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der MOIN GmbH regele, dass der Jahresabschluss (grundsätzlich) durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen sei. Dies widerspreche den §§ 157, 158 NKomVG, wonach die Jahresabschlussprüfung grundsätzlich durch das für die Kommune zuständige RPA erfolge, welches allerdings zulassen könne, dass ein Wirschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder andere Dritte mit der Prüfung beauftragt werden oder selbst einen Dritten damit beauftragen kann.

 

In Absprache mit dem RPA soll der bisherige § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ersatzlos gestrichen werden. Faktisch wird sich dadurch für die Prüfung des Jahresabschlusses der MOIN GmbH nichts ändern, da das RPA nach eigenem Bekunden die Prüfung durch Externe auch weiterhin zulassen werde. Sofern die MOIN GmbH in Zukunft zu einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach § 267 Handelsgesetzbuch (HGB) werden sollte, würde sich gemäß § 316 HGB ohnehin zwingend eine Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergeben.

 

Der Aufsichtsrat der MOIN GmbH wird sich am 22.07.2024 mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages befassen.

 

Aktualisierte Sachlage vom 30.07.2024:

Der Aufsichtsrat der MOIN GmbH hat in seiner Sitzung am 22.07.2024 den Änderungen des Gesellschaftervertrages einstimmig zugestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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