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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/029  

Betreff: Kreiszuschuss für diversu e.V. für die Antidiskriminierungsberatungsstelle Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Stabel, Erika
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
27.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.03.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag diversu 2024  

 

Anlage/n:

Antrag diversu e.V. vom 26.09.2023

Kostenaufstellung für das Jahr 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag diversu 2024 (572 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Dem Verein diversu e.V. wird für die Antidiskriminierungsberatungsstelle Lüneburg für das Jahr 2024 ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € gewährt.

 

 

Sachlage:

Der Verein diversu e.V. beantragt für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 €r die Antidiskriminierungsberatungsstelle Lüneburg.

Im Jahr 2018 wurden in Lüneburg Netzwerkstrukturenr eine Antidiskriminierungsarbeit gebildet, um eine unabhängige regionale Antidiskriminierungsberatung vorzuhalten. Seit dem Jahr 2020 konnte mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beim Verein diversu e.V. in Lüneburg eine Antidiskriminierungsberatungsstelle eingerichtet werden. Die Förderung durch das Bundesprogramm erfolgt noch bis einschließlich 2024. Dieser Bundeszuschuss ist jedoch nicht voll auskömmlich.

Die Arbeit der Antidiskriminierungsberatungsstelle umfasst u.a. die wohnungsnahe Antidiskriminierungsberatung von Einzelpersonen und Institutionen, die Bildungsarbeit, den Ausbau eines Antidiskriminierungsnetzwerks im Landkreis und Öffentlichkeitsarbeit.

Der Verein diversu e.V. beantragt für eine finanziell gesicherte Grundlage eine rderung, um auch in diesem Jahr verlässlich eine Antidiskriminierungsberatung anbieten zu können. Bereits für die Jahre 2022 und 2023 wurde eine Förderung in gleicher Höhe beantragt und vom Landkreis bewilligt. Der Verein diversu e.V. hatte seinerzeit ausführlich zu den einzelnen Aufgaben und der Arbeit der Antidiskriminierungsberatungsstelle im Ausschuss berichtet.

Die Verwaltung empfiehlt die Antidiskriminierungsberatungsstelle im Jahr 2024 in der beantragten Höhe zu fördern. Ein entsprechender Förderbetrag ist im Haushalt 2024 berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

5.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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