Vorlage - 2024/027
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1_Antrag_Zuschuss 2024_Landkreis (199 KB) |
Sachlage:
Der Verein donum vitae Lüneburg e. V. beantragt mit Schreiben vom 09.01.2024 einen Zuschuss in Höhe von jährlich 5.000,00 € für seine Arbeit in den Jahren 2024 bis 2026. Dieser Förderantrag, die Jahresrechnung für das Jahr 2023 sowie die Haushaltsplanung 2024 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Verein wird seit 2017 jährlich durch den Landkreis Lüneburg unterstützt.
Die Angebote der Beratungsstelle sind:
- Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach § 219 StGB mit Ausstellung des Beratungsnachweises
- Allgemeine Schwangerenberatung/Sozialberatung für Schwangere und Eltern
- Psychosoziale Beratung und Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes)
- Anträge bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind" für finanzielle Unterstützung
- Registrierte Beratungsstelle zur Betreuung der Vertraulichen Geburt
- Sexualpädagogische Präventionsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche sowie für Migrant*innen zu den Themen Sexualität und Partnerschaft, Körperwissen und Fruchtbarkeit, Verhütung und Schwangerschaft
Neben donum vitae bestehen weitere Anbieter im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung in der Region Lüneburg, die mittelbar über ihren jeweiligen Dachverband ebenfalls durch den Landkreis Lüneburg gefördert werden. Diese sind:
- Beratungsstelle für Schwangere und Familien des Caritasverbandes Lüneburg
(ohne Ausstellung des Beratungsnachweises gemäß § 219 StGB)
- Ma Donna, Lebensraum-Diakonie e.V. Lüneburg
- pro familia Beratungsstelle Lüneburg
Gemäß § 3 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes haben die Länder ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen für die Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen sicherzustellen. Dabei werden auch Beratungsstellen freier Träger gefördert.
Gemäß § 7 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz erhalten die in die Förderung einbezogenen Beratungsstellen in gemeinnütziger oder kirchlicher Trägerschaft für jede zu berücksichtigende vollzeitbeschäftigte Beratungskraft, die mit ihrer Arbeitszeit vollständig für die Beratung nach diesem Gesetz zur Verfügung steht, eine Förderung in Höhe von 80 vom Hundert des Personalkostenbetrags einschließlich der Sachkostenpauschale.
Mithin werden die zur Beratung entstehenden erforderlichen Kosten, wie im Antrag des donum vitae Lüneburg e.V. angegeben, aufgrund der (lediglich) achtzigprozentigen Personal- und Sachkostenförderung nicht vollumfänglich durch das Land abgedeckt.
Wie bereits angeführt wurde der Verein auch in den vergangenen Jahren gefördert. Zuletzt erfolgte eine Förderung in Höhe der beantragten Fördersummen von 3.500,- €. Für die kommenden drei Jahre wird eine erhöhte Förderung von jährlich 5.000 € beantragt. Begründet wird diese Fördersumme mit den gestiegenen Personalkosten resultierend aus Tarif- und Personalstellenerhöhungen, letzteres aufgrund eines gestiegenen Beratungsbedarfs.
In der Haushaltsplanung 2024 sind für die entsprechende Förderung 3.500,- € veranschlagt. Die Verwaltung sieht einen erhöhten Förderbedarf und schlägt eine erhöhte Förderung auf jährlich 4.000,- € vor. Dieses entspricht einer Erhöhung von knapp 15%. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage des Landkreises ist eine Anhebung der Förderung wie beantragt um knapp 45% nicht zu vertreten, zumal die originäre Zuständigkeit beim Land liegt. Insgesamt stehen im Haushalt 2024 ausreichend Mittel für eine Förderung im entsprechenden Sachkonto zur Verfügung.
Von einem Förderbedarf ist auch in den kommenden Jahren auszugehen. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanung schlägt die Verwaltung vor, dass der Verein für die Jahre 2024 bis 2026 gefördert wird.
Der Verein donum vitae wurde zur Ausschusssitzung eingeladen, um sein Anliegen vorzutragen und seine Arbeit vorzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 4000,00 € |
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b) | an Folgekosten: | 8000,00 € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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