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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/023  

Betreff: Regionale Konferenz für Alter und Pflege
Änderung der Geschäftsordnung und Wahl des Vorsitz
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Naß, Matthias
Federführend:Senioren und Behinderte Bearbeiter/-in: Gutmann, Carina
Produkte:16. 52 Senioren und Behinderte
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
27.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.03.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
18.04.2024 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
ReKAP Geschäftsordnung 09.03.2020  
ReKAP GO Entwurf mit Änderungen 19.02.2024 mit Korrekturen 04.04.2024  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Entwurf der geänderten Geschäftsordnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ReKAP Geschäftsordnung 09.03.2020 (2146 KB)      
Anlage 2 2 ReKAP GO Entwurf mit Änderungen 19.02.2024 mit Korrekturen 04.04.2024 (141 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Den Änderungen der Geschäftsordnung der ReKap wie in der Sachlage aufgeführt wird zugestimmt.

2. Der im Ausschuss für Soziales und Gesundheit vom 27.02.2024 gewählte Vorsitz der ReKap wird bestätigt.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zu 1.) Im Rahmen der Vorbereitung der ersten ReKAP tagte am 09.11.2023 die Steuerungsgruppe. Die Geschäftsordnung der regionalen Konferenz für Alter und Pflege soll wie folgt verändert werden (Die Änderungen wurden in der Anlage gelb kenntlich gemacht):

Nach der Behandlung der Vorlage im Sozialausschuss und im Kreisausschuss wurden die rot markierten redaktionellen Änderungen vorgenommen und Rechtschreibfehler korrigiert!

 

§ 1 Aufgaben und Ziele

In Abs. 1 wurde die Rechtsgrundlage des § 4 Niedersächsischen Pflegegesetztes ergänzt, die den Landkreis zur Durchführung von Pflegekonferenzen verpflichtet.

 

§ 2 Mitglieder der Steuerungsgruppe

In Absatz 1 sind die Mitglieder der ReKAP genannt. Die Anzahl der Mitglieder für die gesundheitliche Versorgung soll auf zwei erhöht werden. Damit können sowohl Krankenkassen als auch niedergelassene Ärzte in der ReKap vertreten sein. Bei den Pflegekassen soll zusätzlich der vdek benannt werden, sodass hier auch die Anzahl auf zwei zu erhöhen ist.

 

r Seniorenvertretung und Beirat für behinderte Menschen soll je ein Sitz vorgesehen werden. Die bisherige Regelung sah einen gemeinsamen Sitz vor.

 

Der Begriff „kommunale Integrationsräte“ wird zur Klarstellung in „Integrationsbeirat“ geändert.

 

§ 3 Vorsitz

Zur Klarstellung wird In Abs 1 ergänzt, dass der oder die Vorsitzende der ReKap vom Sozialausschuss aus der Mitte der Mittglieder der Kreistagsabgeordneten, die im Sozialausschuss vertreten sind, gewählt wird und durch den Kreistag bestätigt wird.

 

§ 11 Steuerungsgruppe

Die Steuerungsgruppe dient der Vorbereitung der ReKap und ist ein reines Arbeitsgremium. Die Sitzungen müssen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Absatz 2 soll dahingehend geändert werden, dass die Sitzungen der Steuerungsgruppe nicht öffentlich sind.

 

In Absatz 4 werden die Mitglieder der Steuerungsgruppe benannt. Die Aufzählung soll um eine Vertretung der Hansestadt erweitert werden. Damit wird Rechnung getragen, dass die Hansestadt neben dem Landkreis für die Heimaufsicht zuständig ist.

 

Zu 2. Nach § 3 der Geschäftsordnung wir der Vorsitz der ReKap aus der Mitte der Kreistagsabgeordneten, die im Sozialausschuss vertreten sind, herausgewählt. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 23.11.2023 sind die Fraktionen gebeten worden, neben der Benennung von Mitgliedern für die ReKap auch eine Verständigung über den Vorsitz herbeizuführen, so dass in der Sitzung Februar 2024, der Vorsitz gewählt werden kann.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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