Vorlage - 2024/023
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | ReKAP Geschäftsordnung 09.03.2020 (2146 KB) | ||||
2 | ReKAP GO Entwurf mit Änderungen 19.02.2024 mit Korrekturen 04.04.2024 (141 KB) |
Beschlussvorschlag:
1. Den Änderungen der Geschäftsordnung der ReKap wie in der Sachlage aufgeführt wird zugestimmt.
2. Der im Ausschuss für Soziales und Gesundheit vom 27.02.2024 gewählte Vorsitz der ReKap wird bestätigt.
Sachlage:
Zu 1.) Im Rahmen der Vorbereitung der ersten ReKAP tagte am 09.11.2023 die Steuerungsgruppe. Die Geschäftsordnung der regionalen Konferenz für Alter und Pflege soll wie folgt verändert werden (Die Änderungen wurden in der Anlage gelb kenntlich gemacht):
Nach der Behandlung der Vorlage im Sozialausschuss und im Kreisausschuss wurden die rot markierten redaktionellen Änderungen vorgenommen und Rechtschreibfehler korrigiert!
§ 1 Aufgaben und Ziele
In Abs. 1 wurde die Rechtsgrundlage des § 4 Niedersächsischen Pflegegesetztes ergänzt, die den Landkreis zur Durchführung von Pflegekonferenzen verpflichtet.
§ 2 Mitglieder der Steuerungsgruppe
In Absatz 1 sind die Mitglieder der ReKAP genannt. Die Anzahl der Mitglieder für die gesundheitliche Versorgung soll auf zwei erhöht werden. Damit können sowohl Krankenkassen als auch niedergelassene Ärzte in der ReKap vertreten sein. Bei den Pflegekassen soll zusätzlich der vdek benannt werden, sodass hier auch die Anzahl auf zwei zu erhöhen ist.
Für Seniorenvertretung und Beirat für behinderte Menschen soll je ein Sitz vorgesehen werden. Die bisherige Regelung sah einen gemeinsamen Sitz vor.
Der Begriff „kommunale Integrationsräte“ wird zur Klarstellung in „Integrationsbeirat“ geändert.
§ 3 Vorsitz
Zur Klarstellung wird In Abs 1 ergänzt, dass der oder die Vorsitzende der ReKap vom Sozialausschuss aus der Mitte der Mittglieder der Kreistagsabgeordneten, die im Sozialausschuss vertreten sind, gewählt wird und durch den Kreistag bestätigt wird.
§ 11 Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe dient der Vorbereitung der ReKap und ist ein reines Arbeitsgremium. Die Sitzungen müssen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Absatz 2 soll dahingehend geändert werden, dass die Sitzungen der Steuerungsgruppe nicht öffentlich sind.
In Absatz 4 werden die Mitglieder der Steuerungsgruppe benannt. Die Aufzählung soll um eine Vertretung der Hansestadt erweitert werden. Damit wird Rechnung getragen, dass die Hansestadt neben dem Landkreis für die Heimaufsicht zuständig ist.
Zu 2. Nach § 3 der Geschäftsordnung wir der Vorsitz der ReKap aus der Mitte der Kreistagsabgeordneten, die im Sozialausschuss vertreten sind, herausgewählt. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 23.11.2023 sind die Fraktionen gebeten worden, neben der Benennung von Mitgliedern für die ReKap auch eine Verständigung über den Vorsitz herbeizuführen, so dass in der Sitzung Februar 2024, der Vorsitz gewählt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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