Vorlage - 2024/021
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20231204 Antrag BBS III, FOS Ern. u. HW, 3-j. (111 KB) |
Sachlage:
Die Berufsbildende Schule III (BBS III) hat mit Schreiben vom 04.12.2023 die Einrichtung der Klasse 12 der Fachoberschule Ernährung und Hauswirtschaft zum Schuljahr 2024/25 beantragt.
Seit Beginn des Schuljahres 2023/24 beteiligen sich die Berufsbildenden Schulen III am Innovationsvorhaben Berufsfachschule dual B und F (mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Soziales) des Niedersächsischen Kultusministeriums. Dieser einjährige Vollzeitbildungsgang ersetzt (voraussichtlich zum Schuljahr 2025/26) die meisten einjährigen Berufsfachschulen, die nicht zu einem beruflichen Abschluss führen. An der BBS III wird der neue Bildungsgang dreizügig geführt. Er ersetzt derzeit die bisherigen vier Bildungsgänge
- Einjährige Berufsfachschule Gastronomie
- Einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege (Schwerpunkt Hauswirtschaft)
- Einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege (Schwerpunkt Persönliche Assistenz)
- Klasse 2 der Berufsfachschule Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege
Die Berufsfachschule dual wird somit weitergeführt, soll aber um die Möglichkeit des Übergangs in Klasse 12 einer Fachoberschule ergänzt werden.
Die Region und der Wirtschaftsstandort Lüneburg benötigt gut ausgebildete Fachkräfte und qualifizierte Arbeitnehmer*innen. In der Berufsfachschule dual wird dieser Tatsache in besonderem Umfang Rechnung getragen, indem besonders im ersten Schulhalbjahr großer Wert auf praktische und berufsbezogene Erfahrungen gelegt wird. Unterstützung auf dem Weg ins Berufsleben erhalten die Schüler*innen durch umfangreiche Beratungs- und Coaching-Angebote, die hier erstmals curricular verankert werden. Ziel ist es, über ein flexibles Schulangebot mit mehreren Profilen eine möglichst zielgenaue Berufswahlentscheidung zu treffen.
In der Berufsfachschule dual B und F trennen sich die Wege der Schüler*innen nach dem ersten Schulhalbjahr. Sie wählen entweder den Zweig B, der über ein verlängertes Praktikum idealerweise direkt in die duale Berufsausbildung führt, oder sie entscheiden sich - unter Berücksichtigung der erbrachten Leistung - für den Zweig F, der bei erfolgreichem Abschluss die Aufnahme in die Klasse 12 einer Fachoberschule (FOS) ermöglicht.
Logische Konsequenz zur Einführung der Berufsfachschule dual ist somit die Einführung der Klasse 12 FOS Ernährung und Hauswirtschaft, um Schüler*innen dieses Bildungsgangs eine Durchlässigkeit im Hinblick auf die Abschlussqualifikation Fachhochschulreife ohne einen sonst erforderlichen Schulwechsel zu bieten. Vorrangiges Ziel ist es, alle Schüler*innen direkt in den Arbeitsmarkt zu bringen oder Ihnen die Möglichkeit zu bieten, die Studierfähigkeit zu erlangen.
Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass wahrscheinlich nicht alle Schüler*innen im Zweig F den Abschluss schaffen, sieht die Schule ausreichend Potential für eine Klasse 12 FOS. Neben den Absolvent*innen der Berufsfachschule dual F erfüllen auch die Auszubildenden aus den Bereichen Hotel- und Gaststättengewerbe und Lebensmitteltechnik nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung die Aufnahmekriterien für die Klasse 12. Schüler*innen der Klasse 11 mit dem Schwerpunkt Ökotrophologie im Beruflichen Gymnasium könnten nach einem ergänzenden Praktikum ebenfalls in die Klasse 12 der FOS wechseln. Nicht zuletzt können Personen, die eine entsprechende Vorbildung sowie eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen, in die Klasse 12 aufgenommen werden.
Die Einführung der Klasse 12 ist ressourcenneutral, was die Sachausstattung angeht. Die Einführung einer Fachoberschule ist sinnvoll im Sinne eines vollständigen Schulangebotes, sowie auch im Interesse der Schüler*innen, die ihre schulische Ausbildung ohne Schulwechsel beenden können.
Der Schulvorstand hat in seiner Sitzung vom 16.11.2023 der Einrichtung zugestimmt.
Kreiselternrat und Kreisschülerrat wurden mit Mail vom 22.01.2024 um eine Stellungnahme gebeten.
Die umliegenden Landkreise wurden mit Mail vom 25.01.2024 angeschrieben, um eine Benehmensherstellung herbeizuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 0,00 € |
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b) | an Folgekosten: | 0,00 € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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