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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/020  

Betreff: BBS III, Antrag auf Einführung der Beschulung im dreijährigen Ausbildungsberuf "Fachpraktiker*in in der Landwirtschaft" (§ 66 BBiG/ § 42r HwO) zum Schuljahr 2024/25
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Dobutowitsch, Thomas
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.26. 231-300 BBS III
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
12.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
26.02.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
20231204 Antrag BBS III, Fachpraktiker, Werker i.d. LW  

 

 

 

Anlage/n:

Antrag der BBS III vom 04.12.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20231204 Antrag BBS III, Fachpraktiker, Werker i.d. LW (110 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Beschulung im dreijährigen Ausbildungsberuf „Fachpraktiker*in in der Landwirtschaft“ 66 BBiG/ § 42r HwO) zum Schuljahr 2024/25 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung gem. § 106 NSchG zu beantragen.

 

 

 

 

Sachlage:

Die Berufsbildende Schule III (BBS III) hat mit Schreiben vom 04.12.2023 die Einführung der Beschulung der „Fachpraktiker*in in der Landwirtschaft“ zum Schuljahr 2024/25 beantragt.

 

Die dauerhafte Eingliederung von Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen in Arbeit und Gesellschaft ist eine zentrale sozial- und bildungspolitische Aufgabe. Es ist dabei erforderlich, für die besonderen Bedürfnisse dieser heterogenen Personengruppe geeignete Maßnahmen zu entwickeln und einzusetzen. Vorrangiges Ziel bei allen Bemühungen insbesondere bei diesen Jugendlichen mit Beeinträchtigungen muss es sein, sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu führen. Dadurch sollen diesen Menschen, entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten, Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und zum lebenslangen Lernen eröffnet werden.

 

Die Landwirtschaftskammer (LWK) ist mit dem Wunsch an die BBS III herangetreten, Fachpraktiker*innen in der Landwirtschaft zu beschulen. Die Bezirksstelle Uelzen der LWK betreut die Landkreise Lüneburg, Harburg, Celle, Heidekreis, Uelzen und Lüchow-Dannenberg. Nach Auskunft der Bezirksstelle Uelzen wären mehr Betriebe bereit, Fachpraktiker*innen bzw. Werker*innen auszubilden, allerdings sei die Mobilität der potentiellen Schüler*innen oft eingeschränkt. Daher ist es für die LWK von großer Bedeutung, einen Schulstandort mit guter Bus- und Bahnanbindung zu schaffen. Hier bieten Lüneburg und die Berufsbildenden Schulen III die optimalen Voraussetzungen.

 

Die LWK unterstützt die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker*in seit Jahren und kann sich bereits auf eine große Zahl qualifizierter Ausbildungsbetriebe in der Region stützen, deren Ausbilder*innen sich neben langjähriger Ausbildungstätigkeit einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA) unterziehen mussten. Ein Großteil der Absolvent*innen bleibt landesweit als Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben, aber auch Wege in andere Branchen stehen nach erfolgreicher Abschlussprüfung oftmals offen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung ist zudem ein Aufstieg in die Regelausbildung als Landwirt*in möglich und wird auch angestrebt.

 

Personell und sachlich kann die Beschulung mit den vorhandenen Ressourcen sichergestellt werden.

Es gilt keine Mindestschülerzahl für die Einrichtung des Bildungsgangs.

 

Der Schulvorstand hat in seiner Sitzung vom 16.11.2023 der Einrichtung zugestimmt.

 

Kreiselternrat und Kreisschülerrat wurden mit Mail vom 22.01.2024 um eine Stellungnahme gebeten.

 

Die umliegenden Landkreise wurden mit Mail vom 25.01.2024 angeschrieben, um eine Benehmensherstellung herbeizuführen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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