Vorlage - 2024/017
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Prüfungsmitteilung Gesamt-u. Teilhabeplanung, Landkreis Lüneburg 20.12.2023 (605 KB) | ||||
2 | Stellungnahme LK Lüneburg_18.09.2023 (357 KB) |
Sachlage:
Der Landesrechnungshof (LRH) hat im Herbst 2022 eine überörtliche Prüfung gemäß § 1-4 NKTG durchgeführt. Die Prüfung umfasste die Gesamt- und Teilhabeplanung für Menschen unter 18 Jahren im Rahmen des SGB XI (Eingliederungshilfe). Mit Schreiben vom 12.07.2023 wurde dem Landkreis Lüneburg der Entwurf einer Prüfungsmitteilung übersandt. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass die Gesamt- und Teilhabeplanung nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfange erfüllt wird. Der Landkreis Lüneburg hat mit Stellungnahme vom 18.09.2023 das festgestellte Prüfergebnis bestätigt.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung des Projektes „Überführung der Kinder des SGB XI unter das Dach der Jugendhilfe“ abgestellt würden. Die Umsetzung des Projektes erfolgt seit 01.01.2023 in Abhängigkeit von der Bereitstellung des erforderlichen Personals. Es wurde unter dem Dach des Jugendamtes ein eigenes Fachgebiet „Teilhabe für Kinder und junge Erwachsene“ gebildet und mit zusätzlichem Personal ausgestattet. Die Qualität der Hilfeplanung soll dem Umfange der Hilfeplanung der Jugendhilfe angepasst werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind in dem Fachgebiet noch die Fälle der Hansestadt zu bearbeiten, sodass aufgrund der erhöhten Fallzahl die geforderte Qualität noch nicht in vollem Umfange geleistet werden kann.
Nach § 5 Niedersächsisches Gesetz über die örtliche Kommunalprüfung (NKPG) ist die Prüfungsmitteilung dem Kreistag bekannt zu geben. Nach der Bekanntgabe hat der Landkreis die Prüfungsmitteilung an 7 Werktagen öffentlich auszulegen, so weit schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Sie hat die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.