Vorlage - 2024/016
|
|
Beschlussvorschlag:
Dem Verteilerschlüssel für die Vergabe des (investiven) Strukturentwicklungsfonds auf die verschiedenen Sparten wird für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt zugestimmt:
Sparte | 2024 |
Sportförderung | 200.000 EUR |
Klimaschutz | 85.000 EUR |
Hochwasserschutz | 25.000 EUR |
Denkmalschutz | 5.000 EUR |
Tourismus | 35.000 EUR |
Natur- und Tierschutz | 50.000 EUR |
Gesamt | 400.000 EUR |
Sachlage:
Auf die Vorlage 2023/022 wird sich bezogen.
Im Haushaltsjahr 2024 stehen für den (investiven) Strukturentwicklungsfonds insgesamt 400.000 € zur
Verfügung (125.000 € Ergebnishaushalt + 275.000 € Investitionen).
Damit stehen gegenüber dem Vorjahr 20.000 € mehr zur Verfügung. Dieses resultiert aus einer Kürzung des (investiven) Strukturentwicklungsfonds aus dem Jahr 2022. Im Jahr 2023 wurden die Mittel zwar wieder aufgestockt, jedoch nicht im Ergebnishaushalt. Ab dem Jahr 2024 stehen nun wieder 400.000 € zur Verfügung (Ergebnishaushalt wurde von 105.000 € auf 125.000 € wieder erhöht).
Die 20.000 € wurden der Sparte Hochwasserschutz und der Sparte Tourismus (jeweils 10.000 €) zugeteilt.
Bei der Verteilung ist anzumerken, dass der Landkreis Lüneburg die Zusammenarbeit mit der
Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue und der Gemeinde Amt Neuhaus hinsichtlich
des Betriebes des Biosphäreninformationshauses (Archezentrum) für fünf weitere Jahre fortsetzt (2022-
2026) und einen jährlichen Finanzierungsanteil in Höhe von 35.000 € leistet. Dieser Finanzierungsanteil wird
in der Sparte Natur und Tierschutz berücksichtigt (Vorlage 2022/341).
Zudem unterstützt der Landkreis Lüneburg aus der Sparte Natur- und Tierschutz den Tierschutzverein Lüneburg und Umgebung e.V. mit einem jährlichen Zuschuss für das Jahr 2023 in Höhe von 10.000 € für die
Kastration/ Sterilisation von Katzen im gesamten Kreisgebiet und für das Jahr 2024 in Höhe von 15.000 € (Vorlage 2023/254).
Die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2023 verteilen sich in den einzelnen Sparten zur Information wie folgt:
Die veranschlagten 200.000 € aus der Sparte Sportförderung sind vollständig gebunden.
Die Mittel aus den Sparten Hochwasserschutz, Denkmalschutz, Tourismus und Natur- und Tierschutz sind bis auf Restmittel in Höhe von 5.000 € gebunden. Hierfür wurden folgende Maßnahmen/ Projekte gefördert: Kastration/ Sterilisation von Katzen (10.000 €), Betrieb des Biosphäreninformationshauses- Archezentrum (35.000 €), Umgestaltung des Bunkers in Neu Bleckede im Rahmen des Projektes „Grenztürme“ (30.000 €) sowie Heideblütenfest Amelinghausen (15.000 €).
Aus den Restmitteln in Höhe von 5.000 € wird der Antrag der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsfreunde Lüneburg e.V. auf Förderung der Bleckeder Kleinbahn (Vorlage 2024/019) bedient. Die Mittel werden entsprechend in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.
Restmittel aus der Sparte Klimaschutz werden für die Begutachtung und Sanierung des Rundbeckenaquariums im Biosphaerium Elbtalaue (Vorlage 2024/014) und für die Förderung der Tourismus-und Regionalentwicklung der Gemeinde Neetze (Vorlage 2024/018) übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 400.000 € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
b) | an Folgekosten: | € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
|
|
|
| |||
|
|
|
|
| ||||
|
| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch Mittelverschiebung im Budget |
| ||||
|
|
| Begründung: |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| Sonstiges: |
| ||||
|
|
| ||||||
d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
| ||||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| ja |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
| X | nein |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| klärungsbedürftig |
| ||||
Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
|
|
|
|
|
|
| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
| positive Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
|
| negative Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
| Begründung: |
|