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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/016  

Betreff: (investiver) Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg- Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Jahr 2024
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nette, Dorte
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
28.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.03.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:  ./.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Verteilerschlüssel für die Vergabe des (investiven) Strukturentwicklungsfonds auf die verschiedenen Sparten wird für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt zugestimmt:

 

Sparte

2024

Sportförderung

200.000 EUR

Klimaschutz

85.000 EUR

Hochwasserschutz

25.000 EUR

Denkmalschutz

5.000 EUR

Tourismus

35.000 EUR

Natur- und Tierschutz

50.000 EUR

Gesamt

400.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Auf die Vorlage 2023/022 wird sich bezogen.

Im Haushaltsjahr 2024 stehen für den (investiven) Strukturentwicklungsfonds insgesamt 400.000 € zur

Verfügung (125.000 € Ergebnishaushalt + 275.000 € Investitionen).

Damit stehen gegenüber dem Vorjahr 20.000 € mehr zur Verfügung. Dieses resultiert aus einer Kürzung des (investiven) Strukturentwicklungsfonds aus dem Jahr 2022. Im Jahr 2023 wurden die Mittel zwar wieder aufgestockt, jedoch nicht im Ergebnishaushalt. Ab dem Jahr 2024 stehen nun wieder 400.000 € zur Verfügung (Ergebnishaushalt wurde von 105.000 € auf 125.000 € wieder erhöht).

Die 20.000 € wurden der Sparte Hochwasserschutz und der Sparte Tourismus (jeweils 10.000 €) zugeteilt.

 

Bei der Verteilung ist anzumerken, dass der Landkreis Lüneburg die Zusammenarbeit mit der

Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue und der Gemeinde Amt Neuhaus hinsichtlich

des Betriebes des Biosphäreninformationshauses (Archezentrum) für fünf weitere Jahre fortsetzt (2022-

2026) und einen jährlichen Finanzierungsanteil in Höhe von 35.000 € leistet. Dieser Finanzierungsanteil wird

in der Sparte Natur und Tierschutz berücksichtigt (Vorlage 2022/341).

Zudem unterstützt der Landkreis Lüneburg aus der Sparte Natur- und Tierschutz den Tierschutzverein Lüneburg und Umgebung e.V. mit einem jährlichen Zuschuss für das Jahr 2023 in Höhe von 10.000 €r die

Kastration/ Sterilisation von Katzen im gesamten Kreisgebiet und für das Jahr 2024 in Höhe von 15.000 €  (Vorlage 2023/254).

 

Die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2023 verteilen sich in den einzelnen Sparten zur Information wie folgt:

Die veranschlagten 200.000 € aus der Sparte Sportförderung sind vollständig gebunden.

 

Die Mittel aus den Sparten Hochwasserschutz, Denkmalschutz, Tourismus und Natur- und Tierschutz sind bis auf Restmittel in Höhe von 5.000 € gebunden. Hierfür wurden folgende Maßnahmen/ Projekte gefördert: Kastration/ Sterilisation von Katzen (10.000 €), Betrieb des Biosphäreninformationshauses- Archezentrum (35.000 €), Umgestaltung des Bunkers in Neu Bleckede im Rahmen des Projektes „Grenztürme“ (30.000 €) sowie Heideblütenfest Amelinghausen (15.000 €).

Aus den Restmitteln in Höhe von 5.000 € wird der Antrag der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsfreunde Lüneburg e.V. auf Förderung der Bleckeder Kleinbahn (Vorlage 2024/019) bedient. Die Mittel werden entsprechend in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.

 

Restmittel aus der Sparte Klimaschutz werden für die Begutachtung und Sanierung des Rundbeckenaquariums im Biosphaerium Elbtalaue (Vorlage 2024/014) und für dierderung der Tourismus-und Regionalentwicklung der Gemeinde Neetze (Vorlage 2024/018) übertragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 400.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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