Vorlage - 2024/014
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Stadt Bleckede 23.11.23 (384 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg unterstützt den Antrag der Stadt Bleckede und stellt für die Begutachtung und Sanierung des Rundbeckenaquariums im Biosphaerium Bleckede 25.000 EUR aus Mitteln des (investiven) Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, zur Verfügung.
Die Mittel in Höhe von 25.000 EUR werden aus dem Haushaltsjahr 2023 übertragen.
Sachlage:
Die Stadt Bleckede führt seit Jahren über die Biosphaerium Elbtalaue GmbH als hundertprozentige
Tochtergesellschaft Umweltbildungsmaßnahmen durch und repräsentiert mit ihr das Biosphärenreservat
Niedersächsische Elbtalaue. Sie ist Eigentümerin der gesamten Liegenschaft und hat diese an die genannte GmbH verpachtet. Die Instandhaltung der Einrichtung inklusive des Aquariums obliegt der Stadtverwaltung, sodass sie die Begutachtung und Sanierung durchführen muss.
In der Remise des Biosphaeriums Elbtalaue wurde seinerzeit ein Rundbeckenaquarium für die Zurschaustellung von heimischen Fischarten errichtet. Das Becken stellt damit das Zentrum der Aquariumsausstellung zu örtlichen Fischvorkommen dar. Bei diesjährigen Wartungsarbeiten hat sich herausgestellt, dass die Wand des Beckens von einem Riss durchzogen ist. Als Sofortmaßnahme wurde das Becken geleert und geräumt.
Dieses war erforderlich, um das Risiko eines möglichen Berstens der Beckenwand durch die Wasserlast abzustellen.
Als eine vorläufige Kostenschätzung für die Begutachtung und die Sanierung des Risses wurden
50.000 EUR angesetzt. Die Stadt Bleckede beantragt eine Zuwendung aus Mitteln des investiven Strukturentwicklungsfonds in Höhe von 25.000 EUR, also einen Anteil in Höhe von 50 %.
Der (investive) Strukturentwicklungsfonds ist unterteilt in folgende 6 Sparten:
Sportförderung, Klimaschutz, Hochwasserschutz, Denkmalschutz, Tourismus und Natur- und Tierschutz.
Die Mittel aus den Sparten Sportförderung, Hochwasserschutz, Denkmalschutz, Tourismus und Natur- und Tierschutz aus dem Haushaltsjahr 2023 sind vollständig ausgezahlt bzw. gebunden. Auf die Beschlussvorlage 2024/016 wird hierbei verwiesen. Lediglich aus der Sparte Klimaschutz sind noch Haushaltsmittel aus dem Jahr 2023 verfügbar und nicht gebunden. Die beantragten 25.000 EUR von der Stadt Bleckede könnten damit bewilligt werden. Anderenfalls würden die Mittel verfallen.
Die genannten 25.000 EUR werden aus dem Haushaltsjahr 2023 übertragen.
Der Antrag der Stadt Bleckede auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns wurde genehmigt.
Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Sofern neuere/ aktualisierte Kostenschätzungen vorliegen, wird hierüber im Ausschuss mündlich berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 25.000 € |
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b) | an Folgekosten: | 0 € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| X | Sonstiges: Restmittel aus dem HH- Jahr 2023 |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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