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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/395  

Betreff: Haushaltsplan 2024 / FD Jugendhilfe und Sport (51)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15. 51 Jugendhilfe und Sport
 15.2. 361-100 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungen u. in Tagespflege
 15.3. 362-100 Jugendarbeit
 15.4. 363-100 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugenschutz
 15.5. 363-200 Förderung der Erziehung in der Familie
 15.6. 363-300 Hilfe zur Erziehung
 15.7. 363-400 Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG
 15.8. 363-500 Adoptionsvermittlung, Gerichtshilfen
 15.10. 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder
 15.11. 367-500 Erziehungsberatungsstelle
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.11.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2023-395 Anlage Haushaltsplan 2024 FD 51  

 

 

 

Anlage/n: 

      Teilhaushaltsplan 2024/FD 51

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-395 Anlage Haushaltsplan 2024 FD 51 (217 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage Beschlussfassung nicht erforderlich

 

 

Sachlage:

In der Anlage ist der Auszug aus dem Haushaltsplan 2024 für den Fachdienst 51 beigefügt. Den Kreistagsabgeordneten liegt der Haushaltsplanentwurf 2024 in seiner Gesamtfassung vor.

 

Auf Grund der Komplexität der hinter den einzelnen Produkten liegenden Kostenträger benennt die Verwaltung zur besseren Transparenz die den einzelnen Produkten zugeordneten Kostenträger bzw. benennt kurz die aus diesen Produkten finanzierten Leistungen.

 

Zu den einzelnen für das Haushaltsjahr 2024 geplanten Ansätzen trägt die Verwaltung mündlich vor und beantwortet Fragen zu Inhalt und Struktur.

 

361-100 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Dieses Produkt ist nicht in weitere Kostenträger untergliedert. Die hier veranschlagten Aufwendungen werden zur Entgeltung der Tagespflegepersonen (TPP) verwendet. Gleichzeitig werden hier Erträge erwirtschaftet aus dem Bereich Elternbeiträge und Refinanzierung durch Landesmittel. Die hier veranschlagten Ansätze sind auch nach Verabschiedung der neuen Satzung in der Kindertagespflege (ab 01.01.2024), da die Anzahl der Kindertagespflegepersonen rückläufig ist.

 

Neben der klassischen Betreuung in Kindertagespflege erfolgt bei diesem Produkt noch die Kostenübernahmen für die Teilnahme an Pädagogischen Mittagstischen von Kindern, deren Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation die Beiträge nicht zugemutet werden können.

 

362-100 Jugendarbeit

Auch dieses Produkt ist nicht nochmal in einzelne Kostenträger untergliedert. Im Wesentlichen werden hieraus alle Aktivitäten der Jugendarbeit wie die Unterstützung von Fahrten und Lagern, die Zahlung von Zuschüssen zu Ferienfreizeiten beglichen.

 

363-100 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Dieses Produkt gliedert sich in zwei Kostenträger:

363-11001 Jugendsozialarbeit und 363-12001 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

Die Aufwendungen im Bereich des Kostenträgers Jugendsozialarbeit (363-11001) bestehen im Wesentlichen in den Kostenanteilen für die Beteiligung an PACE, der Jugendwerkstatt in der Hansestadt Lüneburg und der Finanzierung von Beteiligungsprojekten. Seit 2016 erfolgt die Mitfinanzierung der gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit, dem Jobcenter, Hansestadt und Landesschulbehörde gebildeten Jugendberufsagentur.

 

Im Kostenträger Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (363-12001) werden alle Aufwendungen für den Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes geleistet. In erster Linie ist hier die Beteiligung an der Finanzierung und Förderung des HaLT-Projektes im Rahmen der Arbeit der Drogenberatungsstelle zu nennen. 

 

363-200 Förderung der Erziehung in der Familie

Dieses Produkt gliedert sich in sechs Kostenträger. 

 

Im Bereich des Kostenträgers 363-21001 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie werden zum einen Förderung des Bundes und des Landes vereinnahmt. Dies sind

 

         -Mittel aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen/Kinderschutz

         -Familienförderung des Landes

         -Sprachförderung des Landes

         -Landesfinanzierung des gemeinsamen Familienbüros mit der Hansestadt Lüneburg

 

Hiermit korrespondierend sind folgende Aufwendungen zu leisten:

 

         Evaluation in Kindertagesstätten

         Sprachförderung in Kindertagesstätten

         Förderung der Beschäftigung von Familienhebammen im Rahmen der Arbeit der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen/Kinderschutz

         Finanzierung der gemeinsamen Koordinierungsstelle Frühe Hilfen/Kinderschutz in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lüneburg

         Verschiedene Projekte der Familienförderung (Handwerkszeug für Eltern und Kinder,
Starke Eltern etc.)

 

Ebenfalls in diesen Produktbereich fällt der Kostenträger Beratung Partnerschaft, Trennung, Scheidung (363-22001), bei dem zurzeit keine Aufwendungen oder Erträge gebucht werden.

 

In diesem Produktbereich findet sich auch der Kostenträger gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem Kind (363-23001). Hier werden in der Regel Kosten für die Unterbringung von Vätern, überwiegend jedoch Müttern, mit ihren Kindern in sogenannten Mutter/Vater/Kind-Einrichtungen aufgewandt.

 

Weiter fällt der Kostenträger Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen (363-24001) in den Produktbereich. Hier übernimmt die öffentliche Jugendhilfe Kosten, die nicht durch Krankenkassen getragen werden, sofern eine besondere Notsituation aus Krankheit o.ä. bei den Erziehungsberechtigten vorliegt. Da es sich in der Form der Leistung in der Regel um Vollzeitpflegeangebote handelt, werden die Kosten nicht hier veranschlagt, sondern unter dem entsprechenden Produkt Vollzeitpflege. In Ausnahmefällen werden hier Haushaltshilfen erstattet, wenn der vorrangige Träger, die Krankenkasse, nicht leistet.

 

Ebenfalls erfolgt keine spezielle Aufwendung bei dem Kostenträger Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht (363-25001). Die Leistungen, die hierunter zu subsumieren sind, werden in der Regel aus dem Produkt Hilfe zur Erziehung erbracht.

 

Wesentlicher Kostenträger bei dem Produkt 363-200 ist die Finanzierung der sozialräumlichen Arbeit (363-26001). Hier werden alle Leistungen veranschlagt, die für die entsprechenden Vertragsleistungen an die Sozialraumträger in 2024 erforderlich sind. Hier ist eine Steigerung entsprechend der Tariferhöhungen eingepreist, ebenso eine Projektförderung von 50.000 Euro.

 

363-300 Hilfe zur Erziehung

Innerhalb dieses Produktrahmens, der insgesamt in neun Kostenträger untergliedert ist, finden sich die klassischen Leistungen der Hilfe zur Erziehung. Seit 2020 wird zwischen Hilfen für Minderjährige und Volljährigen unterschieden. Die Volljährigenhilfen werden im Produkt 363-400 abgebildet. Hier sind die Hilfen für Minderjährige abgebildet.

Die wesentlichen Kostenträger sind hier:

 

         Soziale Gruppenarbeit (363-33001)

         Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (363-34001)

         Sozialpädagogische Familienhilfe (363-35001)

         Erziehung in einer Tagesgruppe (363-36001)

         Erziehung in der Vollzeitpflege (363-37001)

         Heimerziehung, Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform (363-38001)

 

363-410 Hilfe für junge Volljährige

Seit dem Haushaltsjahr 2020 (01.12.2019) wird das Produkt der Hilfen für junge Volljährige aufgeschlüsselt nach Hilfearten erfasst. Dies führt zu einer Erweiterung der Kostenträger.

 

         Flexible Hilfen für junge Volljährige, 363-41010

         Soziale Gruppenarbeit für junge Volljährige, 363-41020

         Erziehungsbeistandschaft für junge Volljährige, 363-41030

         Vollzeitpflege für junge Volljährige, 363-41040

         Heimerziehung, Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform für junge Volljährige,
363-41050

         Intensive sozialpädagogische. Einzelbetreuung für junge Volljährige, 363-41060

         Stationäre Eingliederungshilfe für junge Volljährige, 363-41070

         Lerntherapie gem. §35a SGB VIII für junge Volljährige, 363-41080

         Schulbegleitung gem. §35a SGB VIII für junge Volljährige, 363-41090

         Autismustherapie gem. §35a SGB VIII für junge Volljährige, 363-41100

         Flexible amb. Hilfen gem. §35a SGB VIII für junge Volljährige, 363-41110                    

 

363-420 Inobhutnahme

Dieses Produkt gliedert sich in zwei Kostenträge:

 

       Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichem, 363-42001

       Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, 363-42002

 

363-430 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche

Dieses Produkt gliedert sich in sechs Kostenträger:

 

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche allgemein, 363-43000

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, 363-43001

    Lerntherapie gem. §35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche, 363-43010

    Schulbegleitung gem. §35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche, 363-43020

    Autismustherapie gem. §35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche, 363-43030

    Flexible amb. Hilfen gem. §35a SGB VIII für junge Volljährige für Kinder und Jugendliche,
363-43040 

    Stationäre Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, 363-43050

 

363-500 Adoptionsvermittlung, Gerichtshilfen

Dieses Produkt beinhaltet neben den Personalkosten die Kosten für die Mitfinanzierung des Angebots des Albert-Schweitzer-Familienwerks e.V. zur Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen. Dieses Angebot wird neben den Mitteln des Landkreises Lüneburg auch aus Mitteln der Hansestadt Lüneburg sowie des Landes finanziert. Eine Erhöhung der Personalkosten dieses Angebots erfolgte durch den Jugendhilfeausschuss im Januar 2018 und bedarf der jährlichen Anpassung an die Tarifsteigerungen des TVöD.

 

365-000 Tageseinrichtungen für Kinder

Dieses Produkt ist nicht in weitere Kostenträger untergliedert. In der Bewirtschaftung erfolgen hier

 

a)             Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für kommunale Kindertagesbetreuung

b)             Zuschüsse an den übrigen Bereich für Kinderbetreuungsplätze bei freien Trägern.

 

In beiden Fällen handelt es sich um Vertragsleistungen, die auf Grundlage einer Vereinbarung mit den Gemeinden und Samtgemeinden sowie der Hansestadt Lüneburg geschlossen wurde. Die Vereinbarung wurde im Haushaltsjahr 2021 erneuert und an die neuen Modalitäten (z.B. Beitragsfreiheit) angepasst.

 

367-500 Erziehungsberatungsstelle

In diesem Produkt werden die Kosten der Erziehungsberatungsstelle bewirtschaftet. Die in diesem Produkt entstehenden Kosten inklusive der Personalkosten werden zu einem Teil durch die Hansestadt Lüneburg refinanziert, da die Erziehungsberatungsstelle ihre Leistungen auch für den Bereich der Hansestadt anbietet.

 

Die Titel der einzelnen Kostenträger weisen bereits auf die Inhalte hin. Die Verwaltung steht im Rahmen der Sitzung für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

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