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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/393  

Betreff: Förderung der Kindertagespflege - Sachstandsbericht
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.2. 361-100 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungen u. in Tagespflege
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.11.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

Anlage/n:  ---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage Beschlussfassung nicht erforderlich

 

 

 

Sachlage:

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.06.2022 wurde eine neue Fassung der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Landkreis Lüneburg beschlossen, die am 01.08.2022 in Kraft getreten ist. Die Satzungsregelungen waren abgestimmt mit der Hansestadt Lüneburg und sind identisch mit denen der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Hansestadtneburg, die ebenfalls am 01.08.2022 in Kraft getreten ist.

 

Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben sich im Rahmen der Aussprache zur Beschlussfassung verpflichtet, die Höhe der darin fixierten Förderleistungen fortan jährlich auf ihre Verhältnismäßigkeit zur allgemeinen Kostenentwicklung zu prüfen und ggfs. notwendige Anpassungen in den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen zu beraten. Dieser Prüfungsprozess fand im Zeitraum 01.03.2023 bis 01.08.2023 statt, und die detaillierten Ergebnisse nebst Empfehlungen der Verwaltung wurden den Fraktionen des Lüneburger Kreistags in Form eines schriftlichen Berichts zur Situation der Kindertagespflege in Hansestadt und Landkreis Lüneburg am 19.09.2023 zur Verfügung gestellt.

 

Anhand eines mündlichen Kurzberichts sowie einer begleitenden Präsentation durch den Teamleiter des Familienbüros, Herrn Michel, erfolgt eine Zusammenfassung der Entwicklung der Kindertagespflege seit 2019 und die Bedeutung der Betreuungsform für das Angebot an Kindertagesbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.

 

Die Präsentation skizziert die aktuellen Herausforderungen und vermittelt einen Überblick über Maßnahmen, die seitens der Verwaltungen der Hansestadt und des Landkreises bereits initiiert wurden oder in den kommenden Monaten geplant sind, um die Kindertagespflege zu stärken.

 

Eine wichtige Rolle hinsichtlich der weiteren strategischen und konkreten Ansätze, die die Verwaltungen empfehlen, kommt dabei dem Arbeitskreis Kindertagespflege zu, der vor einigen Monaten ins Leben gerufen wurde. Die ersten Sitzungen des Arbeitskreises fanden am 13.03. und am 31.05.2023 statt. In diesem offenen Angebot können sich Kindertagespflegepersonen aktiv an einem dialogischen und partizipativen Prozess mit der Verwaltung beteiligen, um gemeinsam die Rahmenbedingungen und damit die Qualität in der Kindertagespflege und der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

 

Im Arbeitskreistermin am 31.05.2023 standen die satzungsrelevanten Kernthemen "Wirtschaftliche Situation" und "Anspruch auf Fehltage" im Mittelpunkt. Ziel war es, die Bedürfnisse und den konkreten Bedarf der Kindertagespflegepersonen hinsichtlich der Förderleistungen, weiterer wirtschaftlicher Aspekte der Regelungen in Satzung und Richtlinie zu den geförderten Fehltagen zu erarbeiten/zu ermitteln und möglichst schon gemeinsam hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und etwaiger Auswirkungen zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung flossen als einer der maßgeblichen Bausteine in den aktuellen Prüfungsprozess der Satzung ein und spiegeln sich im Entwurf einer Neufassung der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege wieder.

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