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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/374  

Betreff: Bildungskommune
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Dobutowitsch, Thomas
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:14.16. 351-715 Schulsozialarbeit u. Bildungs- u. Integrationsbüro
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
14.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
27.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage/n:

---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich um eine Förderung für das ESF Plus-Programm Bildungskommunen“ zu bewerben.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit der ESF-Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft. Die Förderung ist zunächst auf vier Jahre angelegt.

 

Im Rahmen der Förderung sind von allen Kommunen zwei Pflichtmodule zu belegen:

      Auf- und Ausbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM)

      Etablierung vernetzter Bildungslandschaften (u.a. Digitales Bildungsportal)

 

Hinzu kommen frei wählbare Module. Die Verwaltung schlägt vor, sich auf folgende drei Themen festzulegen:

      Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel

      Inklusion

      Politische Bildung

 

Insbesondere bei dem ersten frei wählbaren Thema „Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel“nnte der Landkreis Lüneburg auf drei starke Berufsbildende Schulen (BBS) und eine funktionierende Wirtschaft zurückgreifen. Die BBSn könnten gestärkt und die Wirtschaft damit gefördert werden. Davon würden auch die Oberschulen im Landkreis Lüneburg profitieren.

Zudem sollen für dieses Modul die Akteure der Erwachsenenbildung sowie der Hochschulbildung (Leuphana Universität, VWA) mit angesprochen werden.

 

2008 erklärte die UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion offiziell zu einem Menschenrecht für behinderte Menschen und ein Jahr später trat das Recht in Deutschland in Kraft. Spätestens seit Abschaffung der Förderschule "Lernen" ist das Thema Inklusion immer wieder auf der Agenda der Schulen und der Verwaltung und wurde bisher für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend gelöst. Doch nicht nur der schulische Bereich soll betrachtet werden, sondern beispielsweise auch das Arbeitsleben (Integration in den 1. Arbeitsmarkt etc.).

 

Politische Bildung ist vor dem Hintergrund der zahlreichen Herausforderungen durch Krisen und Spaltungstendenzen in der Gesellschaft von hoher Bedeutung. Schülerinnen und Schüler, aber auch Erwachsene sollten befähigt werden, das politische System zu kennen und zu verstehen, Fake News von Fakten zu unterscheiden, sich politisch zu streiten ohne sich zu bekämpfen und vieles mehr.

  

Erste Überlegungen würden nahelegen, folgendes Personal einzustellen:

  • 1,25 Pflichtmodul DKBM
  • 0,5 Pflichtmodul analog/vernetzte Bildungslandschaft
  • 1,5 freie Module (je 0,5 für die einzelnen Module).

 

Die im Bildungs- und Integrationsbüro angesiedelte Stelle „Datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement“ (TZ, 75%-Stelle) könnte jedoch mit eingebracht werden, so dass die Verwaltung anstrebt, lediglich 2,5 zusätzliche Stellen auszuschreiben.

  

Beispielrechnung für ein Jahr:

 2,5 x EG 11

221.400,00 EUR

3 x Dienstreisen zu je 1.000 EUR p.a. 

3.000,00 EUR

Software für Bildungsmonitoring

4.000,00 EUR

Support Software

2.500,00 EUR

Vergaben (z.B. Bildungsportal, Moderation)

65.000,00 EUR

25%-Pauschale für indirekte Kosten (vorgegeben)

73.975,00 EUR

Summe Projektausgaben

369.875,00 EUR

 

 

davon 60 % Förderung

221.925,00 EUR

Abzüglich anrechenbarer Eigen- und Drittmittel

17.000,00 EUR

Rest Landkreis (benötigte Haushaltsmittel ohne Pauschale)

56.975,00 EUR

 

Antragsfrist ist der 31.12.2023, der anvisierte Projektstart wäre der 1.7.2024, so dass für 2024 nur die Hälfte der o.g. zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt werden. Für die Folgejahre wird eine Personalkostensteigerung von 3 % mit eingerechnet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

2024    28.487,50 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten bis Mitte 2028:

 264.226,22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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