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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/366  

Betreff: Haushaltsplan 2024 - FD Bauen
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Wojak, Corinna
Federführend:Bauen Bearbeiter/-in: Wojak, Corinna
Produkte:20.1. 126-100 Vorbeugender Brandschutz
 20.2. 521-000 Bau- und Grundstücksordnung
 20.3. 522-000 Wohnbauförderung
 20.4. 523-000 Denkmalschutz und -pflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau
09.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau (offen)   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Teilhaushalt FD Bauen  

 

 

 

Anlage/n:

 

1 Auszug HH-Plan (für die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilhaushalt FD Bauen (1531 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

Vorbeugender Brandschutz

Vor einigen Jahren wurden im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes noch keine Gebühren erhoben.

Durch die Aufnahme entsprechender Gebührentatbestände in der Feuerwehrgebührensatzung und der Geltendmachung von Auslagen in Genehmigungsverfahren, kommen bei den Ziffern 5. und 7. mittlerweile erhebliche Erträge zusammen.

 

In Stadt und Landkreis Lüneburg gibt es derzeit 1.085 brandverhütungsschaupflichtige Objekte. Im Jahr 2023 wurden 96 Brandverhütungsschauen durchgeführt keine ohne Mängel.

 

 

 

 

 

 

Bau- und Grundstücksordnung

 

 

Entwicklung der Antragszahlen im Baugenehmigungsverfahren:

*= Prognose

 

Hinzu kommen 46 Anträge auf Weiterbetrieb einer Windkraftanlage.

 

 

Weitere Zahlen zum Bauantragsverfahren:

 

 

Zahl der Unterlagennachforderungen in der formellen Vorprüfung

Zahl der Unterlagennachforderungen in der Hauptprüfung

Ablehnungsquote

2020

-

1.062

1,81 %

2021

-

1.069

1,84%

2022

231

905

7%

2023 (bis 27.10.2023)

241

694

Ca. 4 %

 

 

 

Wohnbauförderung

In 2024 ist eine Aktualisierung des Wohnraumversorgungskonzeptes für das Kreisgebiet (ausgenommen Hansestadt) erforderlich. Das Konzept aus 2016 genügt der NBank nicht mehr. Ohne eine Aktualisierung findet seitens der NBank künftig keine Förderung von Wohnraum im Kreisgebiet mehr statt.

 

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