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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/352  

Betreff: Erstellung Klimaanpassungskonzept Landkreis Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 01.02.2024)
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hoveida, Janna
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Krempin, Insa
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaneutralität 2030
07.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030, Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4 geändert beschlossen   
Kreisausschuss
27.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
18.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
13.02.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreisausschuss
Kreisausschuss
Kreistag
15.02.2024 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts beauftragt.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg wird von den Folgen des Klimawandels betroffen sein. Dementsprechend hat der Kreistag die Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements beschlossen (2021/445), welches seit Mai 2023 mit einer 0,5 Personalstelle besetzt ist. Um die Arbeit des Klimaanpassungsmanagements strategisch im Landkreis zu verankern, ist die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes sinnvoll. Es dient als Planungshilfe sowie für die Entwicklung und die Evaluation von Klimaanpassungsmaßnahmen.

Auf Basis des neuen Bundes-Klimaanpassungsgesetzes 2023 (KAnG) werden Landkreise nach §12 in den nächsten Jahren nach Umsetzung in der Landesgesetzgebung verpflichtet werden, Klimaanpassungskonzepte zu erstellen.

 

r die Erstellung des Konzeptes möchte die Verwaltung einen Förderantrag für die Förderrichtlinie „rderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)“ im jetzigen offenen Förderfenster 1.11.2023-31.1.2024 stellen. Die Förderquote beträgt 80% (für finanzschwache Kommunen 90%) über einen Zeitraum von zwei Jahren.

 

In den Haushalt 2024 wurden bereits Mittel für ein gefördertes Anpassungskonzept eingestellt unter Berücksichtigung einer 80%-igen Förderquote.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 01.02.2024:

 

Zur Erstellung eines Konzeptes hat die Verwaltung einen Förderantrag für die Förderrichtlinie „rderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)“ fristgerecht im letzten offenen Förderfenster 1.11.2023-31.1.2024 eingereicht. Es wurde eine 90%-Förderquote (für finanzschwache Kommunen) über einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt.

 

Laut Auskunft der Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) ist mit einer Förderzusage frühestens ab September 2024 zu rechnen. Da Mittelkürzungen aufgrund der Haushaltssperre für das Förderprogramm noch ausstehen, ist aktuell offen, wie hoch das Fördervolumen des Programms ausfallen wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Insg. 175.000 € (2024-2026)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen: mind. 140.000 € (abhängig von der Förderung)

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Das Klimaanpassungskonzept beinhaltet Maßnahmen, deren Umsetzung zur Reduzierung der Klimavulnerabilität beitragen.

 

 

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