Vorlage - 2023/352
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Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg wird von den Folgen des Klimawandels betroffen sein. Dementsprechend hat der Kreistag die Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements beschlossen (2021/445), welches seit Mai 2023 mit einer 0,5 Personalstelle besetzt ist. Um die Arbeit des Klimaanpassungsmanagements strategisch im Landkreis zu verankern, ist die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes sinnvoll. Es dient als Planungshilfe sowie für die Entwicklung und die Evaluation von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Auf Basis des neuen Bundes-Klimaanpassungsgesetzes 2023 (KAnG) werden Landkreise nach §12 in den nächsten Jahren nach Umsetzung in der Landesgesetzgebung verpflichtet werden, Klimaanpassungskonzepte zu erstellen.
Für die Erstellung des Konzeptes möchte die Verwaltung einen Förderantrag für die Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)“ im jetzigen offenen Förderfenster 1.11.2023-31.1.2024 stellen. Die Förderquote beträgt 80% (für finanzschwache Kommunen 90%) über einen Zeitraum von zwei Jahren.
In den Haushalt 2024 wurden bereits Mittel für ein gefördertes Anpassungskonzept eingestellt unter Berücksichtigung einer 80%-igen Förderquote.
Stellungnahme der Verwaltung vom 01.02.2024:
Zur Erstellung eines Konzeptes hat die Verwaltung einen Förderantrag für die Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)“ fristgerecht im letzten offenen Förderfenster 1.11.2023-31.1.2024 eingereicht. Es wurde eine 90%-Förderquote (für finanzschwache Kommunen) über einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt.
Laut Auskunft der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) ist mit einer Förderzusage frühestens ab September 2024 zu rechnen. Da Mittelkürzungen aufgrund der Haushaltssperre für das Förderprogramm noch ausstehen, ist aktuell offen, wie hoch das Fördervolumen des Programms ausfallen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | Insg. 175.000 € (2024-2026) |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: mind. 140.000 € (abhängig von der Förderung) wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| x | ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| x | positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Das Klimaanpassungskonzept beinhaltet Maßnahmen, deren Umsetzung zur Reduzierung der Klimavulnerabilität beitragen. |
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