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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/347  

Betreff: Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2023
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Gebhardt, Christian
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.12. 421-000 Förderung des Sports
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
20.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur geändert beschlossen     
Kreisausschuss
27.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2023-347 Anlage Förderliste November 2023  

 

 

 

 

Anlage/n: Antragsliste Stand 01.11.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-347 Anlage Förderliste November 2023 (207 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:  Der Ausschuss bewilligt die Anträge auf Sportförderung, wie in der Vorlage aufgezeigt.

 

 

 

 

Sachlage:

r das Haushaltsjahr 2023 stehen noch Haushaltsmittel in Höhe von 41.865,50 Euro zu Verfügung. Dem gegenüber stehen aber Sportförderanträge in Höhe von 98.078 Euro.

 

Die Verwaltung schlägt vor, über alle Anträge in diesem Jahr zu entscheiden.

Zur Auszahlung in diesem Jahr wird vorgeschlagen, die Anträge mit der laufenden Nummer 3, 4 und 8 vorzusehen, da diese Maßnahmen rein dem Energie- bzw. Umweltschutz dienen. Die Fördersumme dieser drei Anträge beträgt 37.472 Euro.

Die Verwaltung schlägt ferner vor, die restlichen 4.393 Euro ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen. Die übrigen Anträge in Höhe von 60.606 Euro rden, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln, aus dem Fördertopf des Haushaltsjahres 2024 gezahlt.

Davon ausgehend, dass wieder Mittel von 200.000 Euro für die Sportförderung bereitgestellt werden, verblieben, abzüglich der gebundenen Mittel für Förderung von VfL i. H. v. 25.000 Euro, TSV Adendorf i. H. v. 2x 25.000 Euro und die bewilligten Restförderanträge aus 2023 i. H. v. 60.606 Euro, 64.394 Euro ungebundene Mittel zur Förderung von Maßnahmen des Sports.

 

Folgende Anträge stehen im Ausschuss zur Beratung.

 

  1. Antrag des Schützenvereins Soderstorf auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.400,00 Euro für die Sanierung des Luftgewehrstandes.
    Der Boden des Luftgewehrstands ist in die Jahre gekommen und muss dringend saniert werden. Der Fußboden aus Holz zersetzt sich und muss ausgetauscht werden. Aufgrund der Zersetzung ist das sichere Betreten nicht mehr zu gewährleisten. Daher wird der komplette Boden energetisch erneuert.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt
    Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten.

 

  1. Antrag des Lüneburger Sport-Klubs Hansa auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 4.000,00 Euro für
    die Anschaffung eines Mähroboters.
    Der Verein möchte zur Entlastung der ehrenamtlichen Helfer und zur Schonung der Umwelt einen Mähroboter anschaffen.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.
    Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten.

 

  1. Antrag des Lüneburger Sport-Klubs Hansa auf einen Kreiszuschuss in Höhe 13.472,00 Euro für den Bau einer Beregnungsanlage.
    Der Verein möchte eine Beregnungsanlage auf dem Sportplatz in der Goseburg bauen. Diese Beregnungsanlage wird an das vorhandene Wassersystem angeschlossen. Bisher wurde der Platz mit konventionellen Geräten bewässert. Der Einsatz der neuen Beregnungsanlage wird dazu führen, dass Wasser eingespart wird und die Mitarbeiter bei der Platzpflege entlastet werden.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.
    Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten.

 

  1. Antrag des MTV Treubund Lüneburg auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 14.000,00 Euro für den Bau einer Beregnungsanlage.
    Der Verein möchte eine Beregnungsanlage auf dem Sportplatz in der Uelzener Straße bauen. Diese Beregnungsanlage wird an das vorhandene Wassersystem angeschlossen. Bisher wurde der Platz mit konventionellen Geräten bewässert. Der Einsatz der neuen Beregnungsanlage wird dazu führen, das Wasser eingespart wird und die Mitarbeiter bei der Platzpflege entlastet werden.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.
    Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten.

 

  1. Antrag des THC Lüneburg e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 23.625,00 Euro für die Sanierung der Tennisanlage und der Erneuerung der Sanitäranlagen im Damen- und Herrenbereich.
    Die Tennisanlage ist durch die jahrelange Beanspruchung sanierungsbedürftig. Es müssen die Ballfangzäune an den Tennisplätzen ausgetauscht werden. Weiterhin erfolgt eine Sanierung von zwei Außenplätzen. Trotz regelmäßiger Pflege verdichten sich die Plätze so sehr, dass das Drainagesystem nicht mehr funktioniert. Es kommt zudem zur allmählichen Vermischung der verschiedenen Schichten im Platzaufbau. Aus diesem Grund müssen die Außenplätze komplett neu aufgebaut werden. Im Zuge dessen werden auch die Sanitäranlagen im Damen- und Herrenbereich energetisch saniert. Diese Maßnahmen sind zwingend für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes notwendig.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.
    Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten.

 

  1. Antrag des TSV Adendorf auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 8.581,37 Euro für die Anschaffung eines Mähroboters.
    Der Verein möchte zur Entlastung der ehrenamtlichen Helfer und zur Schonung der Umwelt einen Mähroboter anschaffen.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.
    Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten.

 

  1. Antrag des VfL Lüneburg auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro für die Umwandlung der Tennisplätze auf Hartplätze.
    Der Verein möchte seine Sandplätze in Hartplätze umwandeln. Die Hartplätze haben den Vorteil, dass sie nicht in jedem Jahr neu aufbereitet werden müssen. Sie sind somit deutlich pflegeleichter als Sandplätze und können ganzjährig bespielt werden.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.
    Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten.

 

  1. Antrag des SV Göhrde auf einen Kreiszuschuss über 10.000,00 Euro für Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Strahler.
    Der Verein möchte seine Flutlichtanlage auf LED-Strahler umrüsten.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.
    Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten.
     

 

  1. Antrag der Eintracht Lüneburg auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 10.000 Euro für die Sanierung der Sanitäranlage.
    Die Sanitäranlagen auf der Sportanlage sind sehr in die Jahre gekommen und müssen dringend saniert werden. Die Sanierung erfolgt nach energetischen Gesichtspunkten.
    Die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind erfüllt.
    Verwaltungsseitig wird empfohlen, über den Antrag zu beraten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

37.472

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

60.606

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

x

Sonstiges:Die Folgekosten stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügungstellung von HH- Mitteln zur Sportförderung im HH-Jahr 2024

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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