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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/313  

Betreff: Besetzung von 1,5 Stellen im Fachdienst Umwelt aus dem Stellenplan 2023 im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windkraftanlagen im Landkreis Lüneburg
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.1. 122-400 Sonstige Ordnungsaufgaben des Fachdienstes Umwelt
 13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
20.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zurückgestellt   
Kreisausschuss
25.09.2023    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
09.10.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreisausschuss

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlage/n:

 

./.

 

 

Beschlussvorschlag:

Eine Stelle für die Genehmigung von Windkraftanlagen im Fachgebiet Immissionsschutz, Boden, Abfall  und eine halbe Stelle im Fachgebiet Naturschutz werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt.

 

 

 

Sachlage:

Im Stellenplan des Jahres 2023  sind 1,5 Stellen wegen des Mehraufwandes für die Ausweisung und insbesondere Genehmigung der zu erwartenden neuen Windkraftanlagen im Landkreis Lüneburg vorgesehen. 1,0 Stellen (Nr. 611 031) sind für das Fachgebiet Immissionsschutz und 0,5 Stellen (Nr. 612 360) für das Fachgebiet Naturschutz eingeplant. Grundsätzlich wurden beide Stellen an das Inkrafttreten des Raumordnungsprogramms gekoppelt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Besetzung erforderlich:

  • Die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt führt dazu, dass man sich ggf. auf ein längeres Auswahlverfahren und im schlimmsten Fall mehrfache Ausschreibungen einstellen muss. Unter Berücksichtigung eventueller ndigungsfristen bei vorherigen Arbeitgebern muss mindestens ein halbes Jahr eingeplant werden.
  • Sowohl die Regelungen des Immissionsschutzrechts incl. des Verfahrensrechts als auch die des Naturschutzrechts sind bezüglich der Windkraftanlagen sehr komplex. Gerade in den letzten Monaten wurden diverse Rechtsgrundlagen geändert und ergänzend geschaffen. Es ist nicht davon auszugehen, dass Fachpersonal gewonnen werden kann, das einschlägige Erfahrungen in dem Aufgabenbereich hat. Dass überhaupt Verwaltungserfahrung vorhanden sein wird, ist eher unwahrscheinlich. Daher wird eine Einarbeitung von mehreren Monaten erforderlich, die auch den Besuch einschlägiger Fortbildungen und die Nutzung der Softwareanwendungen beinhaltet. Während dieser Einarbeitungszeit von ca. 6 Monaten und sicherlich auch in der unmittelbaren Zeit danach sind die neuen Kräfte in Tempo und Erfahrung noch nicht in gleichem Umfang leistungsfähig wie die bereits jetzt in den Aufgaben tätigen Kollegen. Sie brauchen weiter Unterstützung. Dieser Zeitfaktor muss bei der Besetzung eingeplant werden.
  • Anträge auf Genehmigung von Windkraftanlagen werden nicht erst mit Inkrafttreten des RROP gestellt. Bei der letzten Überarbeitung mit der Ausweisung der Windkraftflächen wurden die Genehmigungen beantragt, sobald die Investoren aufgrund der noch im Verfahren befindlichen RROP-Planung meinten, eine hinreichende Sicherheit zu haben, dass sich die Kulisse nicht mehr maßgeblich ändert. Schon jetzt sind im Prinzip fast alle Flächen aus der ersten Beteiligungskulisse vertraglich gesichert. Daher ist damit zu rechnen, dass Anträge schon ein 3/4 Jahr vor Veröffentlichung des RROP gestellt werden. Die Genehmigungen werden dann i.d.R. unmittelbar nach der Bekanntgabe schon erteilt, wenn alles geprüft ist. Auch ist damit zu rechnen, dass sehr viele Anträge gleichzeitig gestellt werden.
  • Die Rechtslage wurde dahingehend gestrafft, dass nach 6 Monaten ein Anspruch auf Genehmigung besteht, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind. Unabhängig von der Frage, ob sich danach Regressansprüche ergeben könnten, muss es der Anspruch sein, die Verfahren zügig zu bearbeiten und den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen. Daher muss die Verwaltung auf die zu erwartenden Anträge vorbereitet sein.
  • Die Stelle im Naturschutz soll außerdem dazu dienen, andere aktuelle große Verfahren zu unterstützen, beispielhaft sind hier die beiden Elbbrücken Darchau-Neu Darchau und Hohnstorf-Lauenburg zu nennen. Diese Verfahren haben ebenfalls eine hohe Priorität.
  • Durch die Erleichterung des Repowerings bestehender Windkraftanlagen häufen sich im Immissionsschutz bereits jetzt die Anträge. Mit der neu zu besetzenden Stelle soll vermieden werden, dass sich ein Arbeitsstau ergibt, bis die Anträge für die neuen Anlagen eingereicht werden. Die Stelle soll als Verwaltungsstelle eingerichtet werden, damit sich die jetzigen technischen Sachbearbeiter im Kern auf eine technische Prüfung konzentrieren können und von Aufgaben wie Beteiligungsverfahren, Widersprüchen und Bescheidtechnik entlastet werden. Außerdem muss die Stelle sich um die Abnahmen und Kontrollen kümmern, und wird damit langfristig benötigt. Darüber hinaus kann durch die Besetzung mit einer Verwaltungskraft ggf. auch übergreifend in anderen Aufgabenbereichen unterstützt werden. Ein deutlicher Mehraufwand ergibt sich z.B. derzeit durch die Umsetzung des Auenstrukturplans, die Abarbeitung von ordnungsrechtlichen Verfahren für Wasserentnahmen und die Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe in der Wasserwirtschaft.

 

Davon ausgehend, dass Ende 2024/Anfang 2025 eine Vielzahl von Anträgen eingehen wird und Stellenbesetzung und Einarbeitung ein Jahr mindestens in Anspruch nehmen, ist eine zügige Besetzung der Stellen notwendig. Der KW-Vermerk für 12/2025 muss angesichts der Verschiebung der RROP-Planung um 3 Jahre nach hinten geschoben werden, die Verwaltungsstelle wird, wie oben beschrieben dauerhaft benötigt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

1,5 Stellen E 11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen: Gebühren für Genehmigungen und Kontrollen.

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Durch eine schnellst mögliche Bearbeitung von Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen wird ein wesentlicher Beitrag zur Energiewende geleistet.

 

 

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