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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/296  

Betreff: Raumprogramm der Georg-Sonnin-Schule (BBS II)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Dobutowitsch, Thomas
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.25. 231-200 BBS II
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
19.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
25.09.2023    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Raumprogramm BBS II_08.2023  
Raumbedarfe BBS II_Teilzeit_final  
Raumbedarfe BBS II_Vollzeit_final  
Räume Ist-Stand BBS II_final  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1 Raumprogramm BBS II, Stand 08/2023

2 Raumbedarfe BBS II, Teilzeit

3 Raumbedarfe BBS II, Vollzeit

4 ume Ist-Stand BBS II

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Raumprogramm BBS II_08.2023 (7 KB)      
Anlage 2 2 Raumbedarfe BBS II_Teilzeit_final (501 KB)      
Anlage 3 3 Raumbedarfe BBS II_Vollzeit_final (435 KB)      
Anlage 4 4 Räume Ist-Stand BBS II_final (397 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem vorgelegten Raumprogramm wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt hierfür, das Benehmen mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung gemäß § 106 NSchG herzustellen.

 

Darüber hinaus entwickelt die Verwaltung auf Grundlage dieser Raumbedarfsplanung eine konkrete Bauplanung für die Georg-Sonnin-Schule (BBS II).

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Georg-Sonnin-Schule übernimmt für die drei Lüneburger berufsbildenden Schulen die Beschulung der Auszubildenden, die im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einen Ausbildungsplatz gefunden haben und eine 2-jährige (Werker-)Ausbildung absolvieren. Bis zum Sommer 2020 fand die Ausbildung in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe statt.

Die räumliche Beschulung ist im Rahmen der Inklusion von der Lebenshilfe Lüneburg auf die Georg-Sonnin-Schule übergegangen, so dass der Schulleiter der BBS II bei der Verwaltung einen höheren Raumbedarf angemeldet hat.

 

Ausgehend von diesem Sachverhalt wurde ein Raumprogramm für die BBS II erarbeitet, um den Ist-Stand und die Raumbedarfe der Schule insgesamt abzugleichen.

Hierfür gab es für das große und komplexe System der berufsbildenden Schule keine Blaupause. In enger Abstimmung mit der Schule und der Gebäudewirtschaft wurden die vorhandenen Räume schließlich nach Allgemeinen Unterrichtsräume (AUR), Fachunterrichtsräumen (FUR) bzw. Werkstatträumen sowie sonstigen Räumen kategorisiert.

Die Raumbedarfe wurden anhand der jeweiligen (aktuellen) Schülerzahlen und der Stundentafeln (aus den "Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen") errechnet. Der gesamte Prozess hat durch die ständige Rückkoppelung mit der Schule mehrere Monate in Anspruch genommen.

 

Es ergibt sich ein zusätzlicher rechnerischer Raumbedarf der Schule von fünf Allgemeinen Unterrichtsräumen. Mit Fachunterrichtsräumen und Werkstatträumen ist die Schule quantitativ ausreichend ausgestattet. Auf Grund der hochspeziellen Ausstattung scheidet eine zusätzliche Nutzung als AUR aus.

 

Der Bedarf an weiteren AUR erklärt sich trotz der insgesamt eher rückläufigen Schülerzahlen durch die o.g. zusätzlichen Bedarfe durch Beschulung der Menschen mit Behinderungen, aber auch durch weitere vollzeitliche Bildungsgänge (Sprachförderklassen, Koop-Klassen mit der Schule am Knieberg). Die Duale Ausbildung fällt bei den Bedarfen an AUR nicht erheblich ins Gewicht.

 

Aus dieser Raumbedarfsplanung, für die noch das Benehmen mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung herzustellen ist, wird sich die eigentliche Bauplanung entwickeln. Die Bauplanung läuft unter Federführung des Fachdienstes 35 (Gebäudewirtschaft).

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 wurde bereits über diese Maßnahme im Ausschuss für Hochbau berichtet und ein Planungsansatz eingestellt. Die Umsetzung wurde aufgrund der Personalsituation bis in das Jahr 2023 geschoben. Für das hiesige und die folgenden Jahre wurde nun einen Bauansatz über insgesamt 1,9 Mio € eingestellt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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