Vorlage - 2023/294
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag der BBS I auf Einrichtung der Ausbildungsberufe Fachlagerist (283 KB) |
Sachlage:
Die Berufsbildende Schule I (BBS I) hat mit Schreiben vom 09.06.2023 die Einrichtung der Ausbildungsgänge „Fachlageristin/Fachlagerist“ und „Fachkraft für Lagerlogistik“ zum Schuljahr 2024/25 beantragt.
Die beiden Ausbildungsberufe unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Ausbildungsdauer und können daher gemeinsam unterrichtet werden.
Mit der Einrichtung der Ausbildungsberufe würde eine Lücke geschlossen werden, da diese bereits an Berufsschulen aller umliegender Landkreise angeboten werden.
Die wohnortnahe Beschulung wird es den örtlichen Betrieben voraussichtlich erleichtern, freie Ausbildungsplätze zu besetzen, zumal sich die Lagerberufe überwiegend an geringer qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber wenden, die nicht alle über einen Führerschein verfügen - entweder aufgrund ihres jungen Lebensalters oder anderer Umstände.
Mit der Einrichtung würde dem Wunsch der örtlichen Wirtschaft entsprochen werden, die dies in Absichtserklärungen bestätigt hat.
Durch die Angaben der Betriebe kann von 32 bis 39 Ausbildungsplätzen ausgegangen werden, so dass die erforderliche Mindestgröße von 27 Schülerinnen und Schüler erreicht würde.
Es ist nicht anzunehmen, dass der Bedarf an Ausbildungsplätzen in der Lagerwirtschaft auf absehbare Zeit sinken wird. Laut „Engpassanalyse“ der Bundesagentur für Arbeit (Berichtsjahr 2022) sind die Berufe in der Lagerwirtschaft „unter Beobachtung“. Insbesondere die Vakanzzeit der Stellen ist auf einem hohen Level.
Inhaltlich ergänzen die beiden Berufe das bisherige Berufsschulportfolio im Handelsbereich. Für die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule, der Berufseinstiegsschule sowie der Sprachlernklassen bieten die Lagerberufe sehr gute Berufsperspektiven.
Der Schulvorstand hat in seiner Sitzung vom 31.05.2023 der Einrichtung zugestimmt.
Die Zustimmungen des Kreiseltern- und Kreisschülerrats liegen mit Mail vom 18.08.2023 (Kreisschülerrat) sowie 30.08.2023 (Kreiselternrat) vor.
Die umliegenden Landkreise wurden mit Mail vom 31.08.2023 angeschrieben, um eine Benehmensherstellung herbeizuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| x | Sonstiges: keine Auswirkungen |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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