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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/262  

Betreff: RROP 2025: Beibehaltung der Festlegung der Nadelwehre in der Ilmenau Bardowick und Wittorf als Vorranggebiete Kulturelles Sachgut sowie der Schleusen Bardowick und Wittorf als Vorbehaltsgebiete Schleuse
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Lampe, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung
29.08.2023 
Sitzung des Ausschusses für Raumordnung ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1_Luftbild Stauanlage Bardowick  
Anlage 2_Luftbild Stauanlage Wittorf  
Anlage 3_Vereinbarung zur Umgestaltung der Ilmenau_2015  
Anlage 4_Beschlussvorlage 2021.197_KT am 12.05.2021  
Anlage 5_Beschlussauszug Vorlage 2021.197_KT am 15.07.2021  
Anlage 6_ML (2020) LROP_Synopse erstes Beteiligungsverfahren  
Anlage 7_Kleine Anfrage an die Landesregierung von Anna Bauseneick (CDU) vom 30.05.2023  

 

 

Anlage/n:

  1. Luftbild Stauanlage Bardowick
  2. Luftbild Stauanlage Wittorf
  3. Vereinbarung zur Umgestaltung der IImenau_2015
  4. Beschlussvorlage 2021.197_KT am 12.05.2021
  5. Beschlussauszug Vorlage 2021.197_KT am 15.07.2021
  6. ML (2020) LROP_Synopse erstes Beteiligungsverfahren
  7. Kleine Anfrage an die Landesregierung von Anna Bauseneick (CDU) vom 30.05.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Luftbild Stauanlage Bardowick (2130 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Luftbild Stauanlage Wittorf (1859 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_Vereinbarung zur Umgestaltung der Ilmenau_2015 (314 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4_Beschlussvorlage 2021.197_KT am 12.05.2021 (61 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5_Beschlussauszug Vorlage 2021.197_KT am 15.07.2021 (59 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6_ML (2020) LROP_Synopse erstes Beteiligungsverfahren (4357 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 7_Kleine Anfrage an die Landesregierung von Anna Bauseneick (CDU) vom 30.05.2023 (122 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. An der Festlegung der Nadelwehre in der Ilmenau in Bardowick und Wittorf als „Vorranggebiet Kulturelles Sachgut“ im RROP 2025 wird festgehalten.
  2. An der Festlegung der Schleusen Bardowick und Wittorf als „Vorbehaltsgebiet Schleuse / Hebewerk“ im RROP 2025 wird festgehalten.

 

 

 

Sachlage:

Die vorgebrachten Sachargumente zu Kapitel 3 „Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen aus der Öffentlichen Beteiligung zum 1. Entwurf des RROP 2025 wurden bezüglich ihres Abwägungs- und Planänderungsbedarfs geprüft. Ein politischer Entscheidungsspielraum ergibt sich in der Abwägung der Festlegungen zu den Nadelwehren in der Ilmenau in Bardowick (s. Anlage 1) und Wittorf (s. Anlage 2) als Vorranggebiet Kulturelles Sachgut. Da hierzu weder eine rechtliche Vorgabe noch ein Handlungsauftrag aus dem LROP 2022 bestehen, sind eine Abstimmung und ein Beschluss notwendig. Untrennbar hiervon ist die Festlegung der räumlich unmittelbar angrenzenden Schleusen in Bardowick und Wittorf als Vorbehaltsgebiete Schleuse (Kapitel 4.1.4 „Schifffahrt, Häfen“), die daher in die vorliegende Beschlussvorlage einbezogen wird.

Die Ilmenau wird im Gewässerabschnitt von der Brausebrücke in Lüneburg (Abtsmühle) bis vor das Wendebecken innnhausen nach Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie renaturiert werden. Nadelwehre und Schleusen bilden voneinander abhängige Elemente der letzten beiden Staustufen, die von der geplanten Umgestaltung des jeweiligen Flussabschnitts mit dem Ziel der ökologischen Durchgängigkeit und Wasserstandssenkung betroffen sind. Die Nadelwehre erzeugen durch die Wasserstauung jeweils oberhalb der Schleusen (s. Anlagen 1 und 2) eine bestimmte Wassertiefe für die Schifffahrt und sichern damit die Funktion der Schleusen. Ein gemeinsamer Beschluss für den raumordnerischen Stellenwert der kulturhistorischen Bauwerke im anstehenden Planfeststellungsverfahren ist daher sinnvoll. 

 

Folgende Sachargumente wurden im öffentlichen Beteiligungsverfahren zur Festlegung der Nadelwehre als Vorranggebiete kulturelles Sachgut vorgetragen:

 

  1. Forderung nach Rücknahme des Vorranggebiets Kulturelles Sachgut Nadelwehre in der Ilmenau in Bardowick und Wittorf aufgrund des Rückbaus der Schifffahrtsanlagen und Umgestaltung der Staustufen in der Ilmenau:

  Da die Ilmenau für die Schifffahrt heute kaum noch eine Bedeutung hat, ist eine Erneuerung der Schifffahrtsanlagen nicht zu rechtfertigen;

  Es besteht eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Niedersachsen und dem Wasserverband der IImenau-Niederung (2015) zum Zwecke der Umgestaltung der IImenau und anschließendem Eigentumsübergang der Bundeswasserstraße auf einen Dritten zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (s. Anlage 3);

  • Bund und Land erarbeiteten eine Machbarkeitsstudie[1] aus der die Vorzugsvariante zur Umgestaltung der Staustufen durch Sohlgleiten und feste Wehre folgte[2];
  • Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird vorbereitet;
  • Es folgt ein Planfeststellungsverfahren nach den §§ 12 ff. WaStrG;
  • Nach Abschluss dieses Verfahrens beabsichtigt der Bund die Baumaßnahmen zum Rückbau der Schifffahrtsanlagen und zur Umgestaltung der Staustufen durchzuführen. Die Durchführung dieses Verfahrens und der Abschluss der Baumaßnahmen werden etwa 10 Jahre beanspruchen.

 

  1. Bestätigung der Sicherung und Erhaltung der Funktion der Nadelwehre in der Ilmenau zur Steuerung eines ausreichend hohen Wasserstandes und für den Hochwasserschutz.

 

  1. Hinweis auf planerische Sicherungsmöglichkeiten im RROP laut Erwiderung der obersten Raumordnungsbehörde im LROP-Beteiligungsverfahren (s. Anlage 6, S. 148, 3.1.5 HKneul2-1 Ilmenau mit drei Nadelwehren).

 

 

Folgende Sachargumente wurden im öffentlichen Beteiligungsverfahren zur Festlegung der Schleusen als Vorbehalt Schleuse /Hebewerk vorgetragen:

 

  1. Der Festlegung als Vorbehaltsgebiet Schleuse / Hebewerk wird auf Grund der bestehenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Niedersachsen und dem Wasserverband der IImenau-Niederung (2015) zum Zwecke der Umgestaltung der IImenau und anschließendem Eigentumsübergang der Bundeswasserstraße auf einen Dritten zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und nachfolgender Planungen nicht zugestimmt.

 

 

Zu Beschlussvorschlag I.:

 

I. Argumentation zum Vorranggebiet (VR) Kulturelles Sachgut Nadelwehre in der Ilmenau in Bardowick und Wittorf

I.1 Vereinbarung zwischen Bund, Land und Wasserverband 2015

Im Jahre 2015 wurde eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Niedersachsen und dem Wasserverband der IImenau-Niederung zur Umgestaltung der Ilmenau und anschließendem Eigentumsübergang der Bundeswasserstraße auf einen Dritten zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geschlossen (s. Anlage 3). Diese betrifft den Gewässerabschnitt von der Brausebrücke in Lüneburg (Abtsmühle) bis vor das Wendebecken in Tönnhausen. Belange von Naturschutz, nichtmotorisiertem Wassertourismus und Kulturdenkmalschutz sollen hiernach im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens untereinander abgewogen werden.

Die bestehende Vereinbarung von 2015 zwischen Bund, Land und Wasserverband wurde bis zum heutigen Datum nicht umgesetzt und hat demzufolge keine Rechtsbindung für die Raumordnung. Der Zeitpunkt der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung der Stauanlagen und dem Ersatz der Schleusenanlagen und Nadelwehre mit festen nicht regulierbaren Wehren und Sohlgleiten ist nicht terminiert. Das Verfahren dauert nach Einleitung voraussichtlich über zehn Jahre. Die Umwidmung der Ilmenau von einer Bundeswasserstraße zu einem naturnahen Gewässer wird erst nach der Umgestaltung mit Übergang an den Wasserverband der Ilmenau-Niederung erfolgen.

I.2 Resolution 2021 Bezug Nadelwehre

In der Sitzung des Kreistages vom 15.07.2021 hat sich die Gruppe SPD/ Bolmerg, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der Gruppe FDP/Die Unabhängigen in einer Resolution deutlich zum „Erhalt und Instandhaltung der Nadelwehre und Schleusen an der Ilmenau“ ausgesprochen (s. Anlage 4 und 5): „Der Landkreis Lüneburg fordert das Wasserschifffahrtsamt (WSA) bzw. die Wasserschifffahrtsverwaltung (WSV), die hiesigen Abgeordneten des deutschen Bundestages und die Abgeordneten des niedersächsischen Landtages auf, für Erhalt und Instandhaltung der Nadelwehre und Schleusen an der Ilmenau in Fahrenholz, Wittorf und Bardowick Sorge zu tragen“.

I.3 Denkmalschutz

Die landesweite kulturhistorische Bedeutung der Nadelwehre als Baudenkmale (§ 3 NDSchG) ist im Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Umgestaltung der Stauanlagen in der Ilmenau zwingend zu beachten und die Bauwerke vor der Zerstörung zu bewahren. Die Festlegung der Nadelwehre im RROP 2025 als Vorranggebiet kulturelles Sachgut unterstreicht darüber hinaus den Schutzstatus des Baudenkmals. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die geeignet sind, wertgebende Bestandteile oder das Gebiet als Ganzes in seiner Wertigkeit als Vorranggebiet kulturelles Sachgut erheblich zu beeinträchtigen, sind dort unzulässig (RROP 3.1.5 Ziffer 03 Satz 2). Die Baudenkmale im Landkreis Lüneburg sollen nach Möglichkeit im Ensemble, an ihrem ursprünglichen Standort und in ihrem Kulturzusammenhang gesichert werden. Sie sollen nach Möglichkeit für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und in die touristische Infrastruktur eingebunden werden (s. RROP 1 Entwurf Begründung 3.1.5 Ziffer 03, Sätze 1 und 2).

I.4 Verantwortung der Sicherung der Nadelwehre auf regionaler Planungsebene

Im LROP 2022 sind die Nadelwehre nicht als Vorranggebiet kulturelles Sachgut festgelegt. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat jedoch im Rahmen einer Stellungnahme zum LROP im Jahre 2020 auf die Möglichkeit der planerischen Sicherung im RROP, also auf nachfolgenden Planungsebenen, hingewiesen (s. Anlage 6, S. 148, 3.1.5 HKneul2-1 Ilmenau mit drei Nadelwehren). Damit wurde die Entscheidung über die raumordnerische Sicherung der Nadelwehre auf die regionale Planungsebene verlagert. Ungeachtet der Vereinbarung von 2015 (s. I.1) zeigte das ML die Möglichkeit der Festlegung der Nadelwehre als VR Kulturelles Sachgut im RROP auf. Die Festlegung als VR Kulturelles Sachgut im RROP verleiht den Baudenkmalen in der Abwägung gegenüber entgegenstehender Planungen ein starkes Gewicht. Eine absolute Veränderungssperre (1. Entwurf RROP 2025, S. 168), z.B. bei Vorhaben die im überwiegend öffentlichen Interesse stehen, kann eine Festlegung im RROP jedoch nicht entfalten.

I.5 Zielerreichung der Durchgängigkeit des Fließgewässers im Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes

Wenn das Ziel eine gleiche Gewichtung von Natur- und Kulturbelangen in der Abwägung bei der Umgestaltung der Stauanlagen ist, sollte dem Denkmalschutz zusätzliches Gewicht gegeben werden. Ein erheblicher kulturhistorischer Verlust durch die Entfernung der Bauwerke zu Gunsten der ökologischen Durchgängigkeit ist nicht gerechtfertigt. Auch gewinnt die Gewährleistung einer sich an Niedrig- und Hochwasserereignisse angepasste Wasserstandsregulierung eine zunehmende Bedeutung durch Auswirkungen des Klimawandels wie Dürreperioden und Starkregenereignisse (s. Anlage 7, Vorbemerkung der Abgeordneten, S. 1). Beide Nadelwehre liegen im Vorranggebiet Natura 2000 des FFH-Gebiets Nr. 71 „Ilmenau und Nebengewässer“, sowie in Vorranggebieten Natur und Landschaft und Vorranggebieten Biotopverbund. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 1 Nr. 4 (1) sind: „Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (…) insbesondere Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren.“ Das bedeutet, dass die Renaturierung der Ilmenau nach WRRL dem Erhalt der bestehenden Kulturlandschaft nicht per se entgegensteht, sondern diese bestmöglich integrieren und bewahren sollte. Seitens des Landes wird eine Konsenslösung angestrebt (s. Anlage 7, Punkt 3, S. 2).

 

Zu Beschlussvorschlag II.:

 

II. Argumentation zum Vorbehaltsgebiet (VB) Schleuse / Hebewerk Bardowick sowie Wittorf

II.1 Vereinbarung zwischen Bund, Land und Wasserverband 2015

Bezüglich der Argumentation wird auf I.1 verwiesen.

II.2 Resolution 2021 Bezug Schleusen

Gemäß der Resolution vom 15.07.2021 zum Thema "Erhalt und Instandhaltung der Nadelwehre und Schleusen an der Ilmenau" soll für Erhalt und Instandhaltung der Nadelwehre und Schleusen an der Ilmenau in Fahrenholz, Wittorf und Bardowick Sorge getragen werden (s. Anlage 4 und 5, I.2).

Die Ilmenau gehört gemäß Masterplan Freizeitschifffahrt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (2021, S. 15)[3] zur Gewässerkategorie „F Binnen (nicht motorisierte Freizeitschifffahrt)“. Damit ist die Bedeutung des Fließgewässers im Abschnitt zwischen der Brausebrücke in Lüneburg (Abtsmühle) bis vor das Wendebecken in Tönnhausen für den motorisierten Schiffverkehr entfallen. Die Resolution bleibt jedoch auch nach Umwidmung der Bundeswasserstraße zu einer Binnenwasserstraße gemäß § 38 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) gültig, da sie sich auch auf die nichtmotorisierte Schifffahrt zur Erlebbarkeit der Kulturlandschaft bezieht. Mit der Festlegung der Schleusen in Wittorf und Bardowick als Vorbehaltsgebiet Schleuse / Hebewerk soll ihre Bedeutung für die Wasserstandsregulierung der Ilmenau als ein weiterer Belang neben dem Erhalt der Schiffbarkeit der Ilmenau für den nichtmotorisierten Wassertourismus in die Planung möglicher Umgestaltungsmaßnahmen des Bundes einfließen und der Erhalt der Schleusen gesichert werden (RROP 4.1.4 Begründung zu Ziffer 03 Satz 2, S. 248).

II.3 Erhalt der Schiffbarkeit der Ilmenau für den nichtmotorisierten Wassertourismus

Die Ilmenau von Lüneburg bis zu ihrer Mündung in die Elbe wird heutzutage vor allem für nichtmotorisierte Wasseraktivitäten, wie z. B. Kanufahren, genutzt. Die Ilmenau soll auch zukünftig für wasserbezogene Freizeit- und Erholungsaktivitäten zur Verfügung stehen (RROP 1. Entwurf Ziffer 2.1.4 07, Satz 1). Die Naturschutzfunktion der Gewässer soll gleichrangig mit der touristischen Nutzung gewichtet werden (RROP 1. Entwurf Ziffer 2.1.4 07, Satz 2). Aus Sicht des Tourismus und der landschaftsbezogenen Erholung ist es wünschenswert, die Schiffbarkeit der Ilmenau für nichtmotorisierte Wasseraktivitäten zu erhalten. Daher soll mithilfe des Grundsatzes der Raumordnung, also der Festlegung der Vorbehaltsgebiete Schleuse, der Erhalt der Schiffbarkeit der Ilmenau für den nichtmotorisierten Wassertourismus als ein Belang in die Planung möglicher Umgestaltungsmaßnahmen einfließen (RROP 1. Entwurf Ziffer 2.1.4 07, Satz 3).

 

 


[1]NLWKN - Niedersächsisches Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (2012) Machbarkeitsstudie Umgestaltung der Bundeswasserstraße Ilmenau unter Beachtung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Kap. 8.7 Kultur- und sonstige Sachgüter, S. 39, online unter: http://www.historische-ilmenau.de/wp-content/uploads/2014/04/121030_WSV_Ilmenau_Machbarkeitsstudie.pdf

[2]Pfrommer, J. & Gebhardt, M. (2020) Fallstudie am Beispiel der Bundeswasserstraße Ilmenau. In: BAW Mitteilungen 105. Karlsruhe: Bundesanstalt für Wasserbau. S. 113-126. Online unter: https://izw.baw.de/publikationen/mitteilungsblaetter/0/BAWMitteilungen_105_Pfrommer_Fallstudie.pdf

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 0€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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