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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/240  

Betreff: Webbasierte Erstellung der Kindertagesstättenbedarfsplanung
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.10. 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.08.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2023-07-28 Angebot Kita-Bedarfsplanung  
2023-07-28 Angebot Kita-Bedarfsplanung  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

-1-

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-07-28 Angebot Kita-Bedarfsplanung (833 KB)      
Anlage 2 2 2023-07-28 Angebot Kita-Bedarfsplanung (865 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen über die webbasierte Kindertagesstättenbedarfsplanung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses Vorhaben gemeinsam mit den Samtgemeinden/Gemeinden/der Stadt Bleckede im Landkreis Lüneburg umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Das Jugendamt hat gem. § 79/80 SGB VIII und § 21 NKiTaG die Pflicht und die Gesamtplanungsverantwortung für die Kitabedarfsplanung.

Bisher erhebt der Landkreis Lüneburg die notwendigen Daten für die Kitabedarfsplanung in einem schriftlichen Abfrageprozess bei den einzelnen Kitaträgern. Die Daten werden nachfolgend zentral in Excel übertragen, verarbeitet und ausgewertet. Die fertige Kitabedarfsplanung wird dann mit erheblichen Zeitverzug den Samtgemeinden/Gemeinden und der Stadt Bleckede für die eigene Planung zur Verfügung gestellt.

Dieses Verfahren hat mehrere Schwachstellen:
- erheblicher Verwaltungsaufwand bei der Datenerhebung und Verarbeitung bei dem Landkreis und den Trägern
- Fehleranfälligkeit bei der Datenerhebung und Übertragung
- mangelnde Einbeziehung von demographischen Entwicklungen
- Intransparenz über Struktur und Methodik der Bedarfsplanung (Blackbox)
- Unsicherheiten bei der Interpretation der Daten
- fehlender standardisierter dialogischer Bedarfsplanungsprozess zwischen Landkreis und Gemeinden
- fehlende Zukunftssicherheit in der Verarbeitung der Daten, da die komplexe Datenverarbeitung in Excel  an das Wissen eines einzelnen Mitarbeiters gekoppelt ist. 

Die Pflichtaufgabe (Meldung an das Land Niedersachsen) konnte erfüllten werden, jedoch wurde die bisherige Bedarfsplanung in den Gemeinden/Samtgemeinden/Stadt sehr heterogen und zum Teil nicht genutzt. Ein qualifizierter Dialog über die Auswertungen, die demographischen Veränderungen und die damit einhergehende Bedarfsveränderung erfolgte zwischen dem Landkreis und den Gemeinden/Samtgemeinden nicht. Teilweise wurde in den Samtgemeinden eine parallele Bedarfsplanung durchgeführt.
Ausgehend von dieser Situation war es notwendig die Kitabedarfsplanung auf fachlich inhaltlich aber auch in der Struktur und Organisation neu aufzustellen.

Die o.g. Probleme sind kein singuläres Problem des Landkreises Lüneburg, sondern betreffen regelhaft alle kleineren Kommunen, die meist ohne eigenen Statistikabteilung und nur mit kleinen personellen Ressourcen für Jugend- und Sozialplanung ausgestattet sind.
Dies war neben der veränderten Gesetzgebung ein Grund, dass das Niedersächsischen Kultusministerium vor ca. 1,5 Jahren die Erstellung eines Niedersächsischen Leitfaden für die kommunale Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung in Auftrag gegeben hat. Die Firma GEBIT aus nster hat diesen Auftrag erhalten und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kommunen einen Leitfaden erarbeitet. Die Veröffentlichung des Leitfadens steht im 3./4. Quartal 2023 an. Es ist unsere Absicht die Empfehlungen des Leitfadens, angepasst an die Struktur und Bedarfe des Landkreises Lüneburg in der Weiterentwicklung der Kitabedarfsplanung sinnhaft umzusetzen.

Das Jugendamt beabsichtigt die webbasierte Erfassung und Weiterentwicklung der Kitabedarfsplanung mit o.g. Firma Gebit durchzuführen. Neben den Kenntnissen bei der Entwicklung des Leitfadens kommen dem Landkreis hier auch die Synergieeffekte aus der schon vorhandenen Zusammenarbeit zu gute.

Die im Jugendamt benutzte Fachsoftware Gedok ist ein Produkt der Firma Gebit. Zudem wurde die webbasierte Weiterentwicklung der sozialräumlichen Arbeit im Projekt und durch das Tool FiS-Web flankiert. Nicht zuletzt erfolgen die relevanten statischen Auswertungen durch das Programm KomPlus der Firma Gebit, so dass hier auch eine Schnittstellensicherheit gegeben ist. Im Übrigen ist es geplant, dass die Schulentwicklungsplanung gleichfalls das Tool KomPlus nutzen soll.

 

Zukünftig sollen die Daten für die Kitabedarfsplanung webbasiert erfasst und verarbeitet werden. Die Träger werden für die webbasierte Erfassung der Kita Daten verantwortlich sein. Der Landkreis pflegt die Bevölkerungsprognose und die Betriebserlaubnisse ein.

Die Auswertungen können von den Trägern/Gemeinden/Samtgemeinden/Stadt/Landkreis ohne Zeitverzug eingesehen und genutzt werden. Mit dem Webtool sollen künftig auch die Betriebskostenzuschüsse transparent errechnet und dargestellt werden.

Ergänzend zu der summarischen Datenerfassung wird ein standardisierter dialogischer Prozess zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden/Gemeinden/Stadt entwickelt, bei dem auf Grundlage der erfassten Daten und weiterer wesentlicher Faktoren (Neubaugebiete, anstehende demographische Veränderungen, Wanderungsbewegungen etc.) eine realitätsgerechte Kitabedarfsplanung diskutiert und festgelegt wird.

Die Weiterentwicklung der Kitabedarfsplanung erfolgt grob in folgenden Schritten:

  1. Auswertung der bisherigen Kitabedarfsplanung (Schwachstellen, Veränderungsbedarfe, Wünsche)
  2. Anpassung/Konfiguration der Software FiSweb an die Bedarfe des Landkreises Lüneburg
  3. Software-Einführung und Etablierung (Schulungstermine, Prozessbegleitung)
  4. Erstdatenerfassung (Erfassung der Einrichtungen und Betriebserlaubnisse, Erfassung und Übertragung der  aktuellen Bestände 2022/2023)
    Übernahme durch die FA Gebit, aufgrund von fehlenden Personal im LK
  5. Integration der Leitfadenempfehlungen in die Bedarfsplanung und Entwicklung eines standardisierten Qualitätsdialoges zu Kitabedarfsplanung zwischen Landkreis und Samtgemeinden/Gemeinden

 

Aufschlüsselung der Kosten

Posten

einmalig (brutto)

laufend jährlich (brutto)

Lizenzkosten für 85 LKsKiTas

1.785,00 €

18.343,85

Einführung der Software (Punkt 2 und3)
- Umfang nach Aufwand

14.280,00 €

 

Übernahme Ersterfassung (Punkt 4)
- Umfang nach Aufwand

23.324,00 €

 

Entwicklung Qualitätsdialog / Integration Leitfaden
- Umfang nach Aufwand

17.136,00 €

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

max 56.525,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

18.343,85 €

 (pa)

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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