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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/238  

Betreff: Förderung der Kindertagespflege - Sachstandsbericht
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.2. 361-100 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungen u. in Tagespflege
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.08.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:  ---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Berichtsvorlage Beschlussfassung nicht erforderlich

 

 

Sachlage:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.06.2022 wurde eine neue Fassung der Satzung des Landkreises Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Landkreis Lüneburg beschlossen, die am 01.08.2022 in Kraft getreten ist. Die Satzungsregelungen waren abgestimmt mit der Hansestadt Lüneburg und sind identisch mit denen der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Hansestadt Lüneburg, die ebenfalls am 01.08.2022 in Kraft getreten ist.

 

Die Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben sich im Rahmen der Aussprache zur Beschlussfassung verpflichtet, die Höhe der darin fixierten Förderleistungen fortan jährlich auf ihre Verhältnismäßigkeit zur allgemeinen Kostenentwicklung zu prüfen und ggf. notwendige Anpassungen in den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen zu beraten. Dieser Prüfungsprozess findet derzeit statt und die detaillierten Ergebnisse nebst Empfehlungen der Verwaltungen werden den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses in Kürze vorgelegt.

 

 

 

 

Anhand eines mündlichen Kurzberichts sowie einer begleitenden Präsentation erfolgt vorab ein Bericht über die Entwicklung der Kindertagespflege seit 2019 und die Bedeutung der Betreuungsform für das Angebot an Kindertagesbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Der Bericht skizziert die aktuellen Herausforderungen, die sich daraus ergeben, und vermittelt einen Überblick über Maßnahmen, die seitens der Verwaltungen der Hansestadt und des Landkreises bereits initiiert wurden bzw. in den kommenden Monaten geplant sind, um die Kindertagespflege zu stärken. Hierfür steht Herr Michel als Teamleiter des Familienbüros in der Sitzung zur Verfügung.

 

Eine wichtige Rolle hinsichtlich der weiteren strategischen und konkreten Ansätze, die die Verwaltungen empfehlen werden, kommt dabei dem Arbeitskreis Kindertagespflege zu, der vor einigen Monaten ins Leben gerufen wurde. Die ersten Sitzungen des Arbeitskreises fanden am 13.03.2023 und am 31.05.2023 statt. In diesem offenen Angebot können sich Kindertagespflegepersonen aktiv an einem dialogischen und partizipativen Prozess mit der Verwaltung beteiligen, um gemeinsam die Rahmenbedingungen und damit die Qualität in der Kindertagespflege und der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

 

Im Arbeitskreis-Termin am 31.05.2023 standen die satzungsrelevanten Kernthemen "Wirtschaftliche Situation" und "Anspruch auf Fehltage" im Mittelpunkt. Ziel war es, Bedürfnisse und konkreten Bedarf der Kindertagespflegepersonen hinsichtlich der Förderleistungen, weiterer wirtschaftlicher Aspekte der Regelungen in Satzung und Richtlinie und zu den geförderten Fehltagen zu erarbeiten/zu ermitteln und möglichst schon gemeinsam hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und etwaiger Auswirkungen zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung fließen als einer der maßgeblichen Bausteine in den aktuellen Prüfungsprozess der Satzung ein.

 

Die Verwaltung wird dem Jugendhilfeausschuss bis zum Jahresende ihren Prüfungsbericht zur Satzung vorlegen und ihre Empfehlungen zu möglichen Anpassungen präsentieren, die sich aus diesem ableiten. Beschließt der Ausschuss, diesen grundlegenden Empfehlungen zu folgen, bereiten die Verwaltungen die entsprechende Neufassung der Satzung vor.

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