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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/236  

Betreff: Heilpädagogische Einzelfallberatung für Kinder mit sozial-emotionalen Auffälligkeiten in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Landkreis Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.10. 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.08.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Folgefinanzierung der Heilpädagogischen Einzelfallberatung für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Landkreis Lüneburg für einen Zeitraum von fünf Jahren in Höhe von 50.000,- € (01.01.2024 bis 31.12.2028).

 

 

Sachlage:

Die Heilpädagogische Einzelfallberatung ist eine Unterstützungsleistung des Landkreises, sie wird über die Fachberatung für Kindertagesstätten konzeptioniert, gesteuert und angeboten.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2020 wurde die Einrichtung und Finanzierung der Heilpädagogischen Einzelfallberatung für die Kindertagesstätten und Grundschulen im Landkreis Lüneburg beschlossen. Für den Zeitraum von September 2020 bis August 2021 wurden hierfür

100.000,- aus den Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt. Für das Kita-Jahr 2021/22 wurde eine Folgefinanzierung in derselben Größenordnung beschlossen.

 

r das Jahr 2023 wurde eine Folgefinanzierung in Höhe von 50.000,- € beschlossen (siehe hierzu Vorlage 2019/020).

 

Nunmehr ist der erneute Beschluss einer Folgefinanzierung notwendig, um das Angebot ab dem 01.01.2024 weiterführen zu können.

 

Die Verwaltung berichtet über den bisherigen Verlauf und die Evaluation des Projektes und den aktuellen Sachstand.

 

Die Vorstellung erfolgt anhand einer Präsentation der Fachberatung für Kindertagesstätten des Landkreises, Frau Mirbach, und eines Berichtes aus der Beratungspraxis durch Frau Lichtenstein von der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg, die im Auftrag des Landkreises die Beratungen durchführt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

50.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekostenhrlich bis 2028:

50.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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