Vorlage - 2023/229
|
|
Sachlage:
Wie mit der am 06.04.2023 abgesendeten Bekanntmachung veröffentlicht, wurde beabsichtigt, Leistungen in Höhe von brutto 624.800,00 Euro an die Ernst & Young Law GmbH zu beauftragen.
a) In welcher Gesamthöhe wurden demgegenüber tatsächlich Leistungen an die Ernst & Young Law GmbH beauftragt?
b) Wie setzt sich die Auftragssumme zusammen?
c) Falls trotz der sechsstelligen Gesamtauftragssumme nach Stunden zum Nachweis abgerechnet werden wird, welcher Betrag wird je geleisteter Beratungsstunde vergütet?
d) Und wie wird gegebenenfalls, vor Freigabe der jeweiligen Rechnung, die Leistungserbringung der in Rechnung gestellten Stunden, bzw. die Richtigkeit der Anzahl der in Rechnung gestellten Stunden, von der Verwaltung geprüft?
Stellungnahme der Verwaltung vom 12.07.2023:
zu a), b), c):
Die Verwaltung verweist zur Anfrage der Gruppe AfD/dieBasis auf den Inhalt der Vorlage: 2023/204. Aus der Vorlage bzw. dem beigefügten Angebot ergeben sich sowohl die Auftragshöhe, der Umfang der jeweiligen Arbeitspakete sowie der Stundensatz.
zu d):
Die Verwaltung erfasst die im Kontakt mit dem beauftragten Leistungsnehmer verbrachten Zeiten, der Nachweis der Arbeit von Ernst&Young und Civity wird einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.