Vorlage - 2023/218
|
|
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20230531 Antrag Euthanasie Gedenkstätte zur instiutienelle Foerderung (1980 KB) |
Sachlage:
Im November 2004 wurde die Bildungs- und Gedenkstätte „Opfer der NS-Psychiatrie“ Lüneburg auf dem Gelände der psychiatrischen Klinik eröffnet. Hier befand sich zur Zeit der NS-Diktatur eine der größten „Kinderfachabteilungen“ Deutschlands. In Folge des 1934 in Kraft getretenen Gesetzes zur „Verhütung Erbkranken Nachwuchses“ fungierte die Anstalt als Sammelstelle für Kinder aus ganz Norddeutschland. Dabei verloren 300 bis 350 Kinder im Zuge der Kinder- und Jugendlichen-“Euthanasie“ ihr Leben. Dazu kommen 481 Erwachsene, die im Rahmen der Aktion T4 ermordet wurden.
Die Gedenkstätte hat sich seitdem weiterentwickelt und ist inzwischen ein anerkannter „Lernort der Demokratiebildung“. Angestrebt ist zudem ein „außerschulischer Lernort BNE“ zu werden. Hier steht die Gedenkstätte im Kontakt mit der Verwaltung.
Fanden die Bildungsangebote zunächst in den Räumlichkeiten der Dauerausstellung im Badehaus statt, hat das Bildungszentrum inzwischen ein eigenes Gebäude erhalten, welches u.a. auch durch Mittel des Landkreises saniert wurde (ehemaliges Gärtnerhaus).
Laut der Antragstellerin nehmen jährlich über 1.200 Personen an den Bildungsangeboten teil. Die Angebote reichen von mehrstündigen Workshops bis hin zu mehrtägigen Seminaren. Zielgruppen sind neben Schulklassen aus Hansestadt und Landkreis auch Lehrkräfte, Polizist*innen und Pfleger*innen sowie weitere Interessierte. Hervorzuheben sind hier besonders die Schulungen für Menschen mit Behinderungen und die „Lüneburger Inklusionsschulung“.
Die Euthanasie-Gedenkstätte ist vor dem aktuellen Hintergrund der wachsenden Gefahren für die Demokratiebildung, des Krieges in Europa und der zunehmenden gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ein wichtiger Lernort, den es zu unterstützen gilt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag statt zu geben.
Die Förderung in Höhe von 46.725 € für das Jahr 2025 sowie die Förderung in Höhe von 59.525 € für das Jahr 2026 werden gesondert über die noch zu erarbeitende Richtlinie entschieden.
Den Finanzierungsplan können Sie der Anlage entnehmen. Eine Förderung des Landes kommt nur dann in Betracht, wenn sich auch die Kommune mit einer entsprechenden Förderung beteiligt.
Frau Dr. Rudnick (Leiterin der Gedenkstätte) ist mit der Hansestadt im Gespräch, um von dieser ebenfalls eine Förderung in gleicher Höhe zu erhalten.
Sie wird die Arbeit des Bildungszentrums und der Gedenkstätte sowie ihren Antrag vorstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 26.875.00 € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
b) | an Folgekosten: |
|
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
|
|
|
| |||
|
|
|
|
| ||||
|
| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch Mittelverschiebung im Budget |
| ||||
|
|
| Begründung: |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| Sonstiges: |
| ||||
|
|
| ||||||
d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
| ||||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| ja |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
| x | nein |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| klärungsbedürftig |
| ||||
Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
|
|
|
|
|
|
| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
| positive Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
|
| negative Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
| Begründung: |
|