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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/200  

Betreff: Einrichtung von zwei weiteren Bundesfreiwilligendienstplätzen an der Schule am Knieberg, Oedeme
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Vogt, Kerstin
Federführend:Personalservice Bearbeiter/-in: Vogt, Kerstin
Produkte:1. 30 Personalservice
 1.2. 111-210 Personalangelegenheiten und -entwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
14.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
26.06.2023    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage/n:

 

-2- (Anlage 1.1 und Anlage 1.2, beide nichtöffentlich)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

An der Schule am Knieberg in Oedeme, Förderschule, werden in Trägerschaft des Landkreises Lüneburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei weitere Bundesfreiwilligendienstplätze eingerichtet.

 

 

 

 

Sachlage:

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht und der damit verbundenen Beendigung des Zivildienstes wurde der Bundesfreiwilligendienst (im Weiteren: BFD) in Deutschland eingeführt. Der BFD wurde und wird zudem durch die auf Länderebene bestehenden Freiwilligendienste, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), ergänzt. Ziel der Einführung der Freiwilligendienste war, dass über das ausgelaufene Modell des Zivildienstes hinaus weiterhin viele Menschen durch freiwilliges soziales und ökologisches Engagement positive Erfahrungen sammeln können und sich für das Allgemeinwohl engagieren.

 

Als Förderschule war die Schule am Knieberg, Oedeme (im Folgenden: Schule bzw. Förderschule) vormals als Zivildienststelle anerkannt. Durch die Anerkennung als ehemalige Zivildienststelle war die Schule per Gesetz automatisch als BFD-Einsatzstelle anerkannt (§ 6 Abs. 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG).

Mit Beschuss des Kreisausschusses vom 11.06.2012 wurde die Schule als BFD-Einsatzstelle ausgewiesen. Von den ehemals fünf an der Schule bestehenden Zivildienstplätzen wurden 2012 auf Vorschlag der Schule letztlich drei Plätze r Freiwillige eingerichtet (siehe auch KA-Vorlage 2012/138). Der Landkreis Lüneburg hat seither die Rechtsträgerschaft für die Schule als Einsatzstelle übernommen.

Seit dem Schuljahr 2012/2013 leisten in dieser Einsatzstelle pro Schuljahr bis zu drei Schulabgänger, die in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgreich ihren Freiwilligendienst ab. Dabei wird der BFD von ihnen als überwiegend praktische Hilfstätigkeit ganztägig bzw. in Vollzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von zzt. 39,00 Stunden/Woche jeweils für die Dauer eines Schuljahres, somit in der Regel für ca. 11 Monate, absolviert.

 

Die Freiwilligen werden an der Schule zusätzlich, unterstützend oder begleitend in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich des Schullebens eingesetzt.

Im Rahmen ihres BFD an der Schule übernehmen die Freiwilligen dabei folgende Tätigkeiten:

 

  • Unterstützung und Begleitung der Lehrkräfte zur Erreichung der Lernziele in den Klassen und Stufen,
  • unterstützende Mithilfe beim Trainieren von Arbeitsabläufen,
  • Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen,
  • Durchführung hygienischer Tätigkeiten,
  • Einzelbetreuung von Schülerinnen und Schülern,
  • Unterstützung bei besonderen unterrichtlichen und therapeutischen Angeboten (regelmäßig: z. B. Schwimmunterricht der Koop-Klassen, Therapieschwimmen im Sole-Bewegungsbad; unregelmäßig: Transport zu Klassenreisen),
  • Unterstützung der Arbeit in den Kooperationsklassen,
  • Begleitung von Schülerinnen und Schülern bzw. Klassen z. B. bei Unterrichtsgängen, beim Wohnpraktikum,
  • Transport von Schülerinnen und Schülern,
  • Übernahme von zwei Pausenaufsichten in der Woche sowie Pausenvertretungen (als zusätzliche Unterstützung für Lehrkräfte),
  • Unterstützung bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien (Nachmittagsbereich),
  • organisatorische Unterstützung bei Konferenzen, Besprechungen und sonstigen schulischen Veranstaltungen, z. B. Schulfesten, Sportveranstaltungen (Nachmittagsbereich),
  • Unterstützung bei der Betreuung der Schulbücherei (Nachmittagsbereich),
  • Unterstützung bei Verwaltungstätigkeiten (Nachmittagsbereich),
  • Unterstützung und Mithilfe bei der Pflege der Schulhomepage (Nachmittagsbereich),
  • Mithilfe bei der Pflege des Schulgartens sowie Unterstützung und Begleitung des Projektes „ganzjähriges Gärtnern“ (Nachmittagsbereich),
  • Unterstützung bei der Wartung und Reparatur von Fahrrädern und Kettcars (Nachmittagsbereich).

 

Seit 2012 sind die Bedingungenr die Schule allerdings zunehmend komplexer geworden, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mittlerweile besuchen 211 Schülerinnen und Schüler die Förderschule in Oedeme. Dabei verwaltet die Schule Schülerinnen und Schüler aus zwei Förderschwerpunkten in zwei Schulzweigen: den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und seit dem Schuljahr 2020/2021 zusätzlich den Förderschwerpunkt“rperliche motorische Entwicklung“. Die Schülerinnen und Schüler werden an der Schule in Oedeme als Hauptstandort sowie an weiteren Kooperationsstandorten beschult.

Darüber hinaus werden zzt. 14 Schülerinnen und Schüler in der Inklusion betreut.

Eine besondere Herausforderung stellen zahlreiche Quereinstiege von Schülerinnen und Schülern vorwiegend aus der Inklusion dar, deren weitere Beschulung von den Regelschulen abgelehnt werden. Die Förderschule in Oedeme nimmt diese Schülerinnen und Schüler über das ganze Jahr verteilt auf, was die Schule häufig sehr spontan vor neue organisatorische Herausforderungen stellt.

 

Angesichts der vorstehend geschilderten Entwicklung wird eine zusätzliche Unterstützung durch zwei weitere Freiwillige pro Schuljahr die Arbeit der Lehrkräfte im Unterricht entlasten sowie das Erreichen gesteckter Lernziele verlässlicher ermöglichen. Durch die zusätzliche Unterstützung sst sich der Schulalltag mit Kooperationsunterricht, Ess- sowie Spiel- und Pflegesituationen in den Klassen störungsfreier gestalten. Auch wird die Mithilfe und Begleitung durch zwei weitere Freiwillige die Planung und Durchführung von schulischen sowie außerschulischen Angeboten und Projekten künftig noch verlässlicher ermöglichen.

Als neues Projekt an der Schule wird z. B. das ganzjährige Gärtnern eingeführt. Intention ist, den Kindern und Jugendlichen durch aktive Mitarbeit im Schulgarten Nachhaltigkeit und Naturverbundenheit, vom Saatgut über die Ernte bis hin zum Verzehr der angebauten Lebensmittel, nahe zu bringen und vorzuleben. Durch den zusätzlichen Einsatz von zwei weiteren Freiwilligen ist im Nachmittagsbereich eine verlässliche Mitarbeit bei der weiteren Ausgestaltung und Durchführung dieses Projektes planbar.

 

Die Schule sieht die Zusammenarbeit mit Freiwilligen als eine gewinnbringende Bereicherung sowohl für den Schulalltag als auch für alle Beteiligten. Die Ausübung des BFD an der Schule dient zudem der Stärkung der Sozialkompetenz der Freiwilligen.

 

Auf die in der Anlage beigefügte Kostenaufstellung (siehe Anlage 1.1) sowie die beigefügten Erläuterungen zu den Kosten und Kostenerstattungen (siehe Anlage 1.2) wird verwiesen.

 

Danach verbleiben für den Landkreis Lüneburg pro Freiwillige/n messbare Kosten in Höhe von rd. 190,00 € pro Monat bzw. ca. 2.070,00 € pro Schuljahr. Bei Einrichtung von zwei zusätzlichen Freiwilligendienstplätzen belaufen sich die zusätzlichen Kosten für den Landkreis Lüneburg pro Schuljahr auf ca. 4.140,00 €, wenn und soweit diese Freiwilligenplätze tatsächlich im jeweiligen Schuljahr durch Einstellung besetzt werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

4.140,00

 

pro Schuljahr, bei Besetzung beider Stellen

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

4.140,00

 

pro Schuljahr, bei Besetzung beider Stellen

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:  --

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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