Vorlage - 2023/159
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Sachlage:
Die Verwaltung gibt einen Einblick in die Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen, die Rufbereitschaft außerhalb der Öffnungszeiten und das entsprechende Fallaufkommen im Fachgebiet Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros.
Die Bezirkssozialarbeit im Fachgebiet KES, bestehend derzeit aus 14 Sozialarbeiter*innen. Dieses entspricht einer Vollzeitäquivalenz von 13,75 Stellen. Aufgrund von Vakanzen (unbesetzte Stellenanteile, Teilzeittätigkeiten) sind derzeit hiervon 11,33 vollzeitäquivalente Stellen besetzt (Stand: 4/2023).
Das Tätigkeitsspektrum der Mitarbeiter*innen der Bezirkssozialarbeit umfasst:
Das Einrichten von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII sowie Hilfen für junge Volljährige nach §§ 41, 41a SGB VIII und stationäre Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gemäß § 35 a SGB VIII
Die sozialpädagogische Mitwirkung bei
- Delinquenz von Kindern und Jugendlichen
- Namensänderungen
- Schulversäumnisangeegenheiten
Die Sichtung und Mitwirkung von und an Angeboten der Jugendhilfe im Sozialraum in Form von
- Teilnahme an Dienstbesprechungen in den Sozialraumbüros
- Fallerörterungen mit den Sozialraumteams
- Teilnahme an Informationsveranstaltungen für Organisationen in den Sozialräumen (Schulen,
Kitas)
Die Einrichtung von Hilfen zu gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder gemäß
§19 SGB VIII
Die Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
Die Sozialpädagogische Betreuung v. Minderjährigen unter Pflegschaft
oder Vormundschaft des Jugendamts in Form von Kurzzeitpflegen gemäß § 33 SGB VIII
Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Risikoeinschätzungen und Einsätze bei vermuteter Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII
- Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
- Einleitung von Sorgerechtsverfahren nach § 1666 BGB
- Mitteilungspflichterfüllung nach § 47, 3 SGB VIII
Hilfen in Notsituationen gemäß § 20 SGB VIII
Beratungsaufgaben gemäß §§ 8, 10a SGB VIII
Zum 01.02.2023 betrug das Fallaufkommen pro VZÄ 44/45 laufende Leistungen (Stand 4/2023).
Neben dem Fallmanagement und dem Kontakt zu den Sozialraumbüros leistet die Bezirkssozialarbeit den überwiegenden Teil des täglichen Bereitschaftsdienstes des Jugendamtes.
Im Weiteren bearbeiten die Sozialarbeiter*innen der Bezirkssozialarbeit vorrangig eingehende Kindeswohlgefährdungsmitteilungen in laufenden wie auch neuen Fällen.
Die folgende Tabelle stellt dar, dass die Anzahl der aufgenommenen und bearbeiteten Kindesschutzmitteilungen jährlichen Schwankungen unterliegt. Im Jahr des Beginns der Corona-Pandemie 2020 fällt die Anzahl der Mitteilungen ab und steigt insbesondere im Anteil der Mitteilungen zu häuslicher Gewalt/Partnerschaftsgewalt stark an.
In Kindesschutzsachen ist zu beachten, dass
sie nicht planbar eintreffen
sie einen erheblichen Arbeitsaufwand darstellen, da innerhalb von kürzester Zeit Grundlagen für Interventionen und Abwägungen zwischen Rechtsgütern getroffen und dokumentiert werden müssen
auf Grund der Dringlichkeit andere Fallbearbeitungen zurückgestellt werden müssen
das Vier-Augen-Prinzip Anwendung findet, welches einen erhöhten Personalbedarf zur Folge hat
und dadurch stets eine Beeinträchtigung des Fallmanagements der Fachkräfte hervorgerufen wird.
Seit Februar 2017 werden alle Sozialarbeiter*innen des Landkreises Lüneburg zur Rufbereitschaft außerhalb der Öffnungszeiten herangezogen.
Diese Rufbereitschaft erfolgt gemeinsam mit dem Jugendamt der Hansestadt Lüneburg. Es ist notwendig, eine/n Mitarbeiter/in des Landkreises und eine/n Mitarbeiter/in der Hansestadt täglich für die Rufbereitschaft einzusetzen. Die Bereitschaftszeiten sind montags bis freitags von 16:00 Uhr bis zum darauffolgenden Morgen 08:30 Uhr, freitags ab 12:00 Uhr durchgängig bis montags 08:30 Uhr.
Auf Grund der zu geringen Personalkapazitäten im Fachdienst Jugendhilfe und Sport (51) wurde seitens der Verwaltung entschieden, dass alle Sozialarbeiter*innen des Landkreises Lüneburg zu diesem Bereitschaftsdienst herangezogen werden. Ausnahmen bilden Befreiungen, die aus gesundheitlichen Gründen, der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger oder aufgrund von Betreuungszeiten von Kindern unter 12 Jahren erteilt werden.
Im Jugendhilfeausschuss wird eine statistische Auswertung der Bereitschaftszeiten der Jahre 2017 bis 2022 vorgestellt, um dem Ausschuss einen Überblick über das Arbeitsaufkommen und den Aufwand für den Fachdienst 51 zu geben.
Die Fachgebietsleitung des KES, Herr Sven Brüning, steht in der Sitzung zur Erläuterung und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.