Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/155  

Betreff: Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028, Aufstellung der Vorschlagslisten
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.8. 363-500 Adoptionsvermittlung, Gerichtshilfen
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
16.05.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage/n:

    Listen der von den Samtgemeinden//Gemeinden vorgeschlagenen Personen für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (nichtöffentlich)

    Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stellt eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zusammen.

 

 

 

Sachlage:

Da im Jahr 2023 die Amtszeit der amtierenden Jugendschöffinnen und -schöffen endet, sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen neu zu berufen. Die Berufung erfolgt durch den beim Gericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss auf Grundlage einer vom örtlichen Jugendhilfeausschuss aufzustellenden Vorschlagsliste. In Lüneburg hat der Jugendhilfeausschuss

 

    der Hansestadt eine 88 Personen

    des Landkreises eine 128 Personen

 

umfassende Vorschlagsliste aufzustellen.

 

Gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch und in der Jugendhilfeerziehung erfahren sein. In die Vorschlagslisten sind Männer und Frauen in gleicher Anzahl aufzunehmen.

 

r die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

Zur Erleichterung des Verfahrens hat die Verwaltung die Gemeinden/Samtgemeinden gebeten, entsprechende Personen vorzuschlagen. Die Vorschlagslisten sind beigefügt. Dem Jugendhilfeausschuss bleibt es unbenommen, eigene Vorschläge zu machen. Im Hinblick auf die Voraussetzung wird auf die §§ 32 bis 35 des dieser Vorlage auszugsweise beigefügten Gerichtsverfassungsgesetzes verwiesen. Zur Erleichterung des Wahlverfahrens wird vorgeschlagen, dass die jeweiligen im Jugendhilfeausschuss vertretenen stimmberechtigten Gruppen in der Sitzung Vorschläge abgeben, über die dann insgesamt abgestimmt wird.

 

Die Anzahl der Vorschläge verteilt sich wie folgt (Verteilerschlüssel):

 

SPD

3 Mandate

22 Vorschge

CDU

3 Mandate

22 Vorschläge

Grüne

2 Mandate

16 Vorschläge

FDP/Unabhängige

1 Mandat

8 Vorschläge

Die Linke

1 Mandat

8 Vorschläge

AFD

1 Mandat

8 Vorschläge

Jugendarbeit

3 Mandate

22 Vorschläge

Jugendhilfe

3 Mandate

22 Vorschläge

Gesamt:

17 Mandate

128 Vorschläge

 

 

Den Mandatsträgern wird empfohlen, in ihrer Vorauswahl mehr Personenvorschläge bereitzuhalten, als im Verteilerschlüssel genannt sind (es könnten Personenvorschläge doppelt oder mehrfach als Vorschlag genannt werden.)

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 ---€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 ---€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung