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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/090  

Betreff: BBS I, Antrag auf Einrichtung der Berufseinstiegsschule zum Schuljahr 2023/24
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.24. 231-100 BBS I
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
15.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
20.03.2023 
Nichtöffenltiche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag auf Einrichtung auf Einrichtung der Berufseinstiegsschule  

 

 

 

Anlage/n:

BBS I Antrag vom 20.02.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Einrichtung auf Einrichtung der Berufseinstiegsschule (289 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung der Berufseinstiegsschule (BES) zum Schuljahr 2023/24 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung gem. § 106 NSchG zu beantragen.

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Berufsbildende Schulen I (BBS I) hat mit anliegendem Schreiben vom 20.02.2023 zum Sj 2023/2024 die Einrichtung einer Berufseinstiegsschule (BES) beantragt.

 

Die BES hat gem. § 17 NSchG die Zielstellung, Schülerinnen und Schülern neben der allgemeinen auch eine fachliche Bildung zu vermitteln und auf eine berufliche Ausbildung oder eine Berufstätigkeit vorzubereiten. Sie richtet sich vornehmlich an Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss, bzw. an diejenigen, die Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten noch verbessern müssen, um die erforderliche Reife für das erfolgreiche Absolvieren einer beruflichen Ausbildung zu erlangen. Mit Klasse 1 und Klasse 2 sind die bisherigen Angebote Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufseinstiegsklasse (BEK) zusammengeführt worden. In Klasse 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler eine besondere, individuelle Förderung, die ihre Kompetenzen und Bedarfe im Fokus hat. Ziel der Klasse 1 ist es, die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie die BES Klasse 2 besuchen oder aber eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen können.

Der Besuch der Klasse 2 ist r Schülerinnen und Schülern möglich, welche entweder die BES Klasse 1 erfolgreich durchlaufen haben oder für Schülerinnen und Schüler einer Abschlussklasse der Sekundarstufe I, wenn sie keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten. Die Schwerpunkte liegen in der 2. Klasse im Berufsbezug und in der Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Zur grundsätzlichen Systematik der BES dient die Grafik von der Seite des Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (Quelle: https://www.nibis.de/berufseinstiegsschule_2381

 

Grafik BES, Stand 01/2020

Mit der Einrichtung der BES sollen laut des Antrages zwei Aspekte verfolgt werden:

 

  1. Die Arbeit in der Berufsfachschule - Wirtschaft - ist in den vergangenen Jahren zunehmend geprägt durch die Nachqualifizierung, wie sie im § 17 NSchG für die BES beschrieben ist. Damit kann weder den Ansprüchen der förderungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern, noch denen der bereits gut qualifizierten Jugendlichen entsprochen werden.
  2. Der stetige Zuzug Geflüchteter macht es erforderlich, an einer weiteren Schule Sprach- und Integrationsklassen einzurichten. Diese sind schulorganisatorisch gem. 4.4 der Ergänzenden Bestimmungen für das Berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) als Berufseinstiegsschule zu führen.

An der BBS I soll lediglich die Klasse 2 als Vollzeitunterricht eingerichtet werden.

Die ausführliche Begründung entnehmen Sie bitte den Ausführungen im Antrag

Der Schulvorstand hat in seiner Sitzung vom 11.10.2022 der Einrichtung zugestimmt.

Aufgrund der kurzfristigen Beantragung liegen die Zustimmungen des Kreiseltern- und Kreisschülerrates noch nicht vor. Da es sich um kein schulträgerübergreifendes Angebot handelt, ist eine Benehmensherstellung mit anderen Landkreisen nicht erforderlich.

Eine erhöhte räumliche undchliche Ausstattung könnte mittelfristig auf den Landkreis zu kommen, sofern ein weiterer allgemeiner Unterrichtsraum benötigt wird, der nicht aus dem Bestand heraus umgenutzt werden kann. Die Notwendigkeit würde zu gegebener Zeit verwaltungsseitig geprüft werden.

Die Verwaltung befürwortet die Einrichtung der Klasse, insbesondere, weil für die Personengruppe der 17jährigen und älteren Flüchtlinge zwar eine Schulpflicht besteht, diese aber ohne die BES kaum eine Möglichkeit der Beschulung haben.

Auch ist es positiv zu bewerten, Schülerinnen und Schüler im Vorwege so zu fördern, dass sie erfolgreich ihre Ausbildung beginnen und dann auch abschließen können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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