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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/082  

Betreff: Zuschuss für Verein zur Förderung des SCHUBZ e.V.
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.28. 243-000 Allgemeine schulische Aufgaben
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
15.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
17.04.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Konzept-Zukunftsoffensive SCHUBZ  

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Konzept-Zukunftsoffensive SCHUBZ

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzept-Zukunftsoffensive SCHUBZ (866 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hansestadt Lüneburg wird rückwirkend für 2022 für den laufenden Geschäftsbetrieb des SCHUBZ ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 20.000 € gewährt.

r 2023 wird der Zuschuss für das SCHUBZ um weitere 10.000 €, ab 2024 bis 2028 einschließlich jährlich um weitere 5.000 €-vorbehaltlich, dass durch die Hansestadt ebenfalls ein entsprechender Zuschuss gezahlt wird- festgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit der Berichtsvorlage 2020/305 sowie der Beschlussvorlage 2021/360 wurde der Finanzierungsbedarf des SCHUBZ ab dem Jahr 2021 gemäß des Papiers "Zukunftsoffensive SCHUBZ 2026 + X" des Vereins zur Förderung des SCHUBZ e.V. vorgestellt. Bezüglich einer möglichen Neuausrichtung des SCHUBZ und der damit verbundenen Sicherstellung der Finanzierung ab 2022 ff sollte zunächst die Wahl des neuen Vereinsvorstandes abgewartet und ab Herbst 2021 Gespräche zwischen dem Förderverein, der Hansestadt Lüneburg als Träger des SCHUBZ sowie dem Landkreis Lüneburg als Zuschussgeber erfolgen. Diese Gespräche sind in 2022 auf Grund der angespannten Personalsituation verspätet aufgenommen worden.

 

Das SCHUBZ als Umweltbildungseinrichtung besteht seit 1989. Es ist aus einer Schulbiologie-Ausleihstelle entstanden und hat sich zu einer bundesweit geachteten Umweltbildungseinrichtung entwickelt. Das SCHUBZ wurde bereits mehrfach vom Kultusministerium für seine innovativen Projekte ausgezeichnet. Die Projekte sprechen sowohl Kitas (z. B. Energie erleben: Ein Pinguin reist um die Welt) als auch Schulen bis zum Sek II-Bereich (z. B. Bionik) an und bieten neue Aspekte, die in den Unterricht einfließen können. Die Workshops sind für die Schulen kostengünstig.

Das SCHUBZ ist als außerschulischer BNE-Lernort anerkannt.

 

Es bestehen diverse Kooperationen, u. a. mit dem Landwirtschaftlichen Bildungszentrum LBZ in Echem, dem Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg, der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue.

 

Seit 1995 besteht eine Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg, dass die Kosten jeweils zur Hälfte getragen werden. Wobei diese auf die jährliche Unterhaltung, Kosten für den Tierpfleger des Archeparks und bisher 10.000 €r den laufenden Geschäftsbetrieb gedeckelt sind. Inzwischen bietet das SCHUBZ jedoch rund 800 Bildungsprojekte jährlich an, dafür besuchen ca. 10.000 Kinder und Jugendliche aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg die Einrichtung. Es ist damit ein außerordentlich wichtiger außerschulischer Lernort. Daneben bietet das SCHUBZ regelmäßig Ferienangebote für benachteiligte Kinder und für Familien günstige oder sogar kostenfreie Angebote zur Freizeitgestaltung an. Er dient so auch der präventiven Jugendhilfe als Einrichtung. Der Landkreis kommt damit seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Vorhaltung entsprechender Angebote nach.

 

Das SCHUBZ bzw. der Förderverein hat sich zwischenzeitlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Gründung einer gGmbH mit dem Landkreis Lüneburg, der Hansestadt Lüneburg und dem Förderverein als Gesellschafter nicht die zukunftssicherndere Organisationsform wäre, um einerseits das Haftungsrisiko zu reduzieren und andererseits die Finanzierung des SCHUBZ abzusichern. Im letzten Gespräch zwischen Geschäftsführung, dem Vorstand des Fördervereins, dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg am 13.10.22 wurden die Argumente für und wider der Gründung einer gGmbH mit einander erörtert. Im Ergebnis waren sich die Beteiligten einig, dass die Gründung einer gGmbH mit den Gesellschaftern Hansestadt und Landkreis Lüneburg keine Vorteile für das SCHUBZ bringen würde. Im Gegenteil würde diese nur zusätzliche Kosten verursachen und das SCHUBZ hinsichtlich seiner Autonomie einschränken, da dann bestimmte Entscheidungsbefugnisse bei Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung lägen und Weisungsbeschlüsse der Gesellschafter erforderlich wären. Auch die Sicherstellung des Geschäftsbetriebes des SCHUBZ im Sinne einer Ausfallbürgschaft durch die Gesellschafter wäre nicht gewährleistet, da dies nicht zulässig sei.

 

Die Gründung einer gGmbH wäre auch ohne Beteiligung von Hansestadt und Landkreis möglich. Alleiniger Gesellschafter wäre dann der Förderverein.

Die längerfristige Finanzierung des SCHUBZ könnte durch eine Zuschussvereinbarung mit einer Laufzeit von beispielsweise 5 Jahren sichergestellt werden. Diese müsste noch ausgearbeitet werden.

 

Der Förderverein hat in dem Papier zur Zukunftsoffensive dargelegt, welche zusätzlichen Mittel erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb aufrecht halten zu können.

Bisher waren drei „sichere“ Geldgeber aktiv. Dies ist zum einen das Land Niedersachsen mit den freigestellten Lehrerstunden (25 Wochenstunden), die jedoch bei dem aktuellen Lehrermangel nicht erhöht werden können und die beiden kommunalen Geber Hansestadt und Landkreis Lüneburg sowie bisher die Sparkassenstiftung. Diese hat sich aus der Finanzierung zurück gezogen. Hinzu kommen gestiegene Kosten, v.a. im Arche-Park für die Fütterung der Tiere. Zukünftig ist sowohl mit weniger Spenden aber weiter steigenden Ausgaben zu rechnen, so dass zusätzliche Mittel benötigt werden. Damit könnte das SchubZ auf ein solides finanzielles Fundament gestellt werden. 

 

Neben den bereits gewährten Mitteln in 2022 wurden insgesamt weitere 20.000 € von Hansestadt und Landkreis Lüneburg für genannte Jahr geltend gemacht. Der Landkreis Lüneburg hat die vom SCHUBZ geltend gemachten zusätzlichen Mittelbedarfe bereits zum Haushalt 2022 in die Finanzplanung aufgenommen. Sie stehen also aktuell zur Verfügung.

 

r 2022 wäre noch ein Beschluss herbeizuführen, dass der Landkreis Lüneburg diesen Zuschuss über 20.000 € gewährt und analog der bisher gewährten Zuschüsse an die Hansestadt Lüneburg zur Weiterleitung auszahlt.

Die Hansestadt hat diesen Betrag bereits gezahlt.

 

r die folgenden Jahre werden zusätzliche Mittel gemäß des Finanzierungsplanes benötigt. Hierzu gibt es seitens der Hansestadt noch keinen Beschluss. Daher empfiehlt die Verwaltung den Beschluss vorbehaltlich der gleichen Erhöhung der Mittel durch die Hansestadt zu treffen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

30.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

hrlich 5.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

n

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Auswirkungen sind nicht meßbar, da Bildungsmaßnahme jedoch Umweltbildung.

 

 

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