Vorlage - 2023/061
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Anlage/n:
Vertrag mit dem Ev.-luth. Kita-Verband – Stand 08.02.2023
Synopse zum Vertrag – Stand 08.02.2023
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2023-061 Anlage Vereinbarung Kita-Pflege Stand 2023-02-14 (49 KB) | |||
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2 | 2023-061 Anlage Synopse Vertrag Fachberatung_Kindertagespflegel (48 KB) |
Sachlage:
Seit 2014 besteht unverändert eine Vereinbarung mit dem Ev.-lutherischen Kindertagesstättenverband Lüneburg (vergleiche Beschlussvorlage 2012/168 und 2020/369 ). Danach hat sich der Verband verpflichtet, folgende Leistungen anzubieten
Sicherstellung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Akquise zu betreiben
Fachberatung, Vernetzung und Begleitung der Tagespflegepersonen
Darüber hinaus erfolgte auch die regelmäßige Festlegung von Fortbildungen.
Als Gegenleistung für die Leistungserbringung erhält der Ev.-luth. Kindertagesstättenverband derzeit einen Zuschuss zu den laufenden Ausgaben in Höhe von 158.500,00 Euro jährlich. Diesen Zuschuss erbringen Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg je zur Hälfte.
Hinzu kommen variable Kosten für die Durchführung der Grundqualifizierung und die Anschlussqualifizierung. Die Grundqualifizierung mit 160 theoretische Unterrichtseinheiten (UE) nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) wird in der Regel zweimal jährlich angeboten. Die Durchführungskosten betrugen zuletzt je ca. 10.000,- €. Die Anschlussqualifizierung QHB 160+ mit 140 UE wird im Regelfall einmal jährlich angeboten. Pro Kurs fallen Kosten für die Durchführung von ca. 15.000,- € an.
Seit der Novellierung des NKiTaG im August 2021 sind die gesetzlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der Kindertagespflege ausgeweitet worden. Die Änderungen des NKiTaG sind bereits in die Satzung und Richtlinie von Hansestadt und Landkreis Lüneburg eingeflossen (Beschlussvorlagen 2022/187 und 2022/18). Die Regelungen in der Satzung und Richtlinie zu Fortbildung und Weiterqualifizierungen haben unmittelbar Auswirkung auf die mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband geschlossene Vereinbarung und machen eine Anpassung notwendig.
Das NKiTaG hat die Förderrichtlinie Kindertagespflege abgelöst und sieht, anders als diese, die finanzielle Förderung der Grundqualifizierung nur noch für die Grundqualifikation von Kindertagespflegepersonen nach dem Qualitätshandbuch im Umfang von 300 UE vor. Die Grundqualifizierung über 160 UE nach dem Curriculum DJI wird nicht mehr gefördert. Daher soll die Fachberatung künftig ausschließlich die Grundqualifizierung nach QHB im Umfang von 300 UE anbieten.
Zusätzlich sieht das NKiTaG unter anderem neue Pflichten in der Tätigkeit der Kindertagespflegepersonen und einen deutlich höheren Umfang an jährlich zu erbringenden Fortbildungseinheiten vor. Um eine rechtssichere und qualitativ ausreichende Umsetzung dieser Vorgaben zu gewährleisten, bedarf es einer ausgeweiteten und intensiveren Begleitung durch die Fachberatung und eines deutlich breiteren Angebots an Fortbildungsveranstaltungen. Insbesondere bedarf es einer ausgeweiteten Beratung der Tageseltern, die bisher nur über die Grundqualifizierung von 160 UE verfügen. Hier bedarf es einer intensiven Beratung auch vor dem Hintergrund, dass eine höhere Qualifizierung einen höheren Stundensatz laut Satzung mit sich bringt. Die Fachberatung wird ihren Stundenanteil aufstocken, um das Beratungsangebot auszuweiten.
Die neuen Aufgaben und das erweiterte Angebot werden anhand einer Präsentation durch die Fachberaterin Frau Erdmannsky-Licht vom Ev.-luth. Kindertagesstättenverband erläutert. Sie steht auch für weitere Fragen zur Verfügung.
Der gesamte finanzielle Rahmen für die Aufgabenwahrnehmung und Umsetzung der Vorgaben gemäß Satzung und Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege seitens der Fachberatung ändert sich mit dem neuen Vertrag auf der Ausgabenseite wie folgt:
Kosten p.a. nach altem Vertrag | Kosten p.a. nach neuem Vertrag | ||
Leistung | Kosten | Leistung | Kosten |
jährlicher Zuschuss laufender Betrieb | 158.500,00 € | jährlicher Zuschuss laufender Betrieb | 206.580,00 € |
Qualifizierungskosten DJI (ca) | 20.000,00 € | Qualifizierungskosten QHB (ca) | 35.000,00 € |
Weiterqualifizierungskosten (ca.) | 15.000,00 € | Weiterqualifizierungskosten (ca) | 15.000,00 € |
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| Zusätzliche Fortbildungskosten (ca) | 22.000,00 € |
SUMME: | 193.500,00 € | SUMME: | 278.580,00 € |
Anteil Landkreis: | 96.750,00 € | Anteil Landkreis: | 139.290,00 € |
Differenz (Mehrkosten): | 42.540,00 € | ||
Gleichzeitig gewährleistet der neue Vertrag und dessen Umsetzung die Bewilligung von Förderleistungen des Landes, die nach dem alten Vertrag gemäß der Regelungen des NKiTaG deutlich geringer ausfallen würden. Die entsprechende Einnahmen-Seite wäre in der Gegenüberstellung wie folgt:
Maximaler Anspruch auf Fördermittel | Maximaler Anspruch auf Fördermittel Kitajahr 2023/2024 nach neuem Vertrag | ||
Förderleistung | Förderbetrag | Förderleistung | Förderbetrag |
1. Pauschalisierte Finanzhilfe | nicht relevant | 1. Pauschalisierte Finanzhilfe | nicht relevant |
2. Päd. Beratung und fachl. Begleitung nach §35 Abs. 4 NKiTaG | 39.625,00 € | 2. Päd. Beratung und fachl. Begleitung nach §35 Abs. 4 NKiTaG | 51.645,00 € |
3. Fortbildung der KTPP | 5.500,00 € | 3. Fortbildung der KTP | 9.000,00 € |
4. Sicherung der Weiterqualifizierung von KTPP nach §35 Abs. 6 | 6.750,00 € | 4. Sicherung der Weiterqualifizierung von KTPP nach §35 Abs. 6 | 6.750,00 € |
5. Erwerb einer Grundqualifizierung QHB nach §35 Abs. 7 | 7.500,00 € | 5. Erwerb einer Grundqualifizierung QHB nach §35 Abs. 7 | 15.750,00 € |
SUMME | 59.375,00 € | SUMME | 83.145,00 € |
Differenz (Mehreinnahmen): | 23.770,00 € |
In der Gegenüberstellung der Mehrkosten in Höhe von 42.540 € und den zu erwarteten Mehreinnahmen an Förderleistungen des Landes in Höhe von 23.770 € verbleiben voraussichtliche jährliche Mehrkosten von 18.770 €
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Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 18.770,00 € |
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b) | an Folgekosten: | 139.290,00 € | Abzüglich Fördermitteln von max 83.145,00€- |
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| 56.145,00€ |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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