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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/053  

Betreff: Verwaltungsgliederung; Änderungen in der Aufbaustruktur und der Aufgabenzuordnung der Kreisverwaltung zum 01.07.2023
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Döpper, Claudia
Federführend:Interne Dienste und Digitalisierung Bearbeiter/-in: Hensel, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
08.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
13.02.2023    Nichtöffenliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
16.02.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Entwurf Organigramm 07.02.2023  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Entwurf Organigramm 01.07.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Organigramm 07.02.2023 (650 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die genannten Änderungen in der Aufbaustruktur der Fachbereiche und die Umbenennungen der Stabstellen werden beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Aufgabenvielfalt einer Kommune erfordert ein Ordnungs- und Gliederungssystem, das nach außen repräsentativ und verständlich ist und nach innen alle Anforderungen an eine strategische und operative Steuerung erfüllt.

 

Am 30.06.2023 endet die Amtszeit des Ersten Kreisrates (EKR) Jürgen Krumböhmer. Ihm obliegt neben der allgemeinen Stellvertretung des Landrates die Leitung des Fachbereichs Recht und Ordnung (FB 4).

 

Im Rahmen der Organisationshoheit des Landrates ist zum 01.07.2023 ein Neuzuschnitt der Fachbereiche 3, 4 und 6 geplant.

 

Der Fachbereich 4 wird umbenannt in Fachbereich Mobilität und Finanzen. Er soll zukünftig von einem Wahlbeamten/einer Wahlbeamtin (Kreisrat/Kreisrätin) geführt werden.

Der Fachbereich 6 wird umbenannt in Fachbereich Bauen, Umwelt und Ordnung.

Der Fachbereich 3 behält seine aktuelle Bezeichnung Zentrale Dienste.

 

Die Fachdienste Büro des Landrats, Presse und Öffentlichkeitsarbeit (FD 01) und Kreisentwicklung/Wirtschaft/Klimaschutz (FD 02), die direkt dem Landrat unterstellt sind, sollen in Stabsstellen umbenannt werden. Hierbei findet eine Umbenennung des aktuellen FD 02 in Klimaschutz/Kreisentwicklung/Wirtschaft statt.

 

Dem Landrat obliegt im Rahmen seiner Organisationshoheit die tatsächliche Zuordnung der Fachdienste zu den Fachbereichen. Nachrichtlich wird daher nachfolgend die zum 01.07.2023 geplante Aufbaustruktur dargestellt:

 

Dem Fachbereich 4 sollen zukünftig zugeordnet sein:

1. Fachdienst Finanz- und Beteiligungsmanagement (Umbenennung des Fachdienstes Finanzmanagement, FD 10),

2. Fachdienst Kasse und Forderungsservice (FD 31),

3. Fachdienst Straßenverkehr (FD 42) mit den dazugehörigen Fachgebieten und der

4. Fachdienst Mobilität (FD 45).

 

Darüber hinaus sollen dem Fachbereich die Eigenbetriebe Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG sowie die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg zugeordnet werden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt (FD 36) wechselt vom Fachbereich 4 in den Fachbereich 3.

 

Die aktuell im Fachbereich 4 angesiedelten Fachdienste Recht und Kommunales (FD 34 ohne das Fachgebiet Bußgeldstelle), der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FD 40) und der Fachdienst Ordnung mit seinen Fachgebieten (FD 41) wechseln in den jetzigen Fachbereich 6 Bauen und Umwelt, der zeitgleich umbenannt wird in Fachbereich Bauen, Umwelt und Ordnung.

 

Das Fachgebiet Bußgeldstelle verbleibt im Fachbereich 4 und soll dem Fachdienst Straßenverkehr (FD 42) zugeordnet werden. Es ist beabsichtigt, zum 01.07.2023 die Fachgebiete Führerscheine und KFZ-Zulassungen aus dem FD 42 herauszulösen und in einem eigenständigen Fachdienst zu führen, um weiterhin eine angemessene Leitungsspanne sicherzustellen und dem verantwortlichen Aufgabenbereich gerecht werden zu können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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