Vorlage - 2023/030
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Beschlussvorschlag:
Frau Yvonne Hobro wird für eine 8-jährige Amtszeit vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2031 zur Ersten Kreisrätin gewählt. Sie wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 5 Nds. Besoldungsgesetz eingewiesen.
Sachlage:
Die Stelle der Ersten Kreisrätin/des Ersten Kreisrats wurde mit dem vom Kreistag (Vorlagen-Nr.: 2022/332)
beschlossenen Text ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung gingen 11 Bewerbungen ein.
Das gesamte Auswahlverfahren wurde von der Personalberatungsgesellschaft NSI Consult begleitet. Nach erfolgter Vorauswahl durch NSI Consult erfüllten insgesamt 5 Bewerberinnen und Bewerber das Anforderungsprofil vollumfänglich und sollten daher zu einem Assessment-Center eingeladen werden.
Die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden und der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Personal, innere Angelegenheiten und Digitalisierung erhielten die Gelegenheit, Einsicht in alle Bewerbungen zu nehmen. Außerdem wurde allen Fraktionsvorsitzenden bzw. Vertretungen die Teilnahme an dem Assessment-Center eröffnet.
Das Verfahren wurde am Samstag, 28.01.2023, durchgeführt. Von den 5 eingeladenen Bewerberinnen und Bewerbern zogen 3 ihre Bewerbung aus persönlichen Gründen zurück oder sagten krankheitsbedingt ab, so dass eine weitere Berücksichtigung im Verfahren nicht erfolgen konnte.
Im Rahmen des Assessment-Centers konnte Frau Yvonne Hobro durchsetzen. Sie hat die einzelnen Stationen des Assessment-Centers mit guten Ergebnissen durchlaufen und konnte als einzige geeignete Bewerberin für die Besetzung der Stelle eingestuft werden. Die Beratungsgesellschaft NSI Consult hat eine uneingeschränkte Empfehlung zur Besetzung der Stelle mit Frau Hobro ausgesprochen.
Die Erste Kreisrätin/der Erste Kreisrat wird gemäß § 109 Abs. 1, Satz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag des Landrats vom Kreistag für eine Amtszeit
von 8 Jahren gewählt.
Der Landrat schlägt dem Kreistag vor, Frau Yvonne Hobro für eine 8-jährige Amtszeit vom 01.07.2023
bis zum 30.06.2031 zur Ersten Kreisrätin zu wählen. Sie ist gemäß § 109 Abs. 2, Satz 1 NKomVG in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen und ihrem Amt entsprechend in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 5 Nds. Besoldungsgesetz einzuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 182.260 € p.a. |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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