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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/441  

Betreff: Beirat für behinderte Menschen; Verwaltungskostenzuschuss
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Naß, Matthias
Federführend:Senioren und Behinderte Bearbeiter/-in: Gutmann, Carina
Produkte:16. 52 Senioren und Behinderte
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
10.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
13.02.2023    Nichtöffenliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Zuschuss an den Beirat für behinderte Menschen wird auf 3.000 € erhöht, sofern die Hansestadt sich im gleichen Umfange beteiligt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Vorsitzende des Beirates für behinderte Menschen, Frau Laudan, hat am 21.11.2022 die Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses von 1.000,00 € auf 3.000,00 €hrlich beantragt. Die Hansestadt hat einen gleichlautenden Antrag erhalten. Es wurde ein Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 vorgelegt.

Es besteht zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis eine Vereinbarung, dass Landkreis und Hansestadt den Beirat in gleicher Höhe unterstützten.

 

Im Jahr 2020 hatte der Landkreis einen Beschluss zur Erhöhung des Zuschusses auf 3.000 € gefasst. Dieser wurde aber wegen der ausbleibenden Gegenfinanzierung durch die Hansestadt nicht ausgezahlt.

Die tatsächliche Höhe der Unterstützung muss vom Umfang der Unterstützung durch die Hansestadt abhängig gemacht. Eine Abstimmung mit der Hansestadt konnte noch nicht herbeigeführt werden.

 

Der Zuschuss an den Beirat für behinderte Menschen wird auf 3.000 € erhöht, sofern ein gleichlautender Beschluss bei der Hansestadt gefasst wird.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

3.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

x

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung: Aus dem Budget Sonstige soziale Leistungennnen gegenfinanziert werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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