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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/310  

Betreff: Förderung der Kunstschule Ikarus für das Jahr 2022
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:19.37. 281-000 Heimat- und sonstige Kulturpflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
20.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
26.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2022-310 Anlage 1 Antrag 2022 Kunstschule Ikarus e.V. v. 29.10.2021  
2022-310 Anlage 2 Jahresprogramm 2022 Kunstschule Ikarus e.V.  

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

      Antrag der Kunstschule Ikarus vom 29.10.2021 (Anlage 1)

      Jahresprogramm der Kunstschule Ikarus für das Jahr 2022 (Anlage 2)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-310 Anlage 1 Antrag 2022 Kunstschule Ikarus e.V. v. 29.10.2021 (349 KB)      
Anlage 2 2 2022-310 Anlage 2 Jahresprogramm 2022 Kunstschule Ikarus e.V. (80 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Lüneburg gewährt der Kunstschule Ikarus e.V. im Haushaltsjahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 €.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Antrag vom 29.10.2021 beantragt die Kunstschule Ikarus für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 €r die Umsetzung des Jahresprogramms 2022.

 

Die Förderung der Kunstschule erfolgt seit 2014 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 €. 

 

Seit 2018 wird zudem eine halbe hauptamtliche Geschäftsführungsstelle jeweils zur Hälfte von Landkreis und Hansestadt Lüneburg finanziert. Der Landkreis zahlt hierfür jährlich einen Betrag in Höhe von 15.000,00 € an die Hansestadt, die die Auszahlung an die Kunstschule Ikarus tätigt.

 

Zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg wurde eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Eine Kündigung ist jeweils zum 30.04 des Jahres für das Folgejahr möglich.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung über die Aktivitäten von Ikarus berichten.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

5.000,00€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

---€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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