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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/279  

Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.08.2022 zum Thema: "Unterstützung des geplanten Frauenschutzzentrums in Lüneburg" zum Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 06.09.2022

Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Aden-Meyer, Antje
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:16.14. 351-705 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 52)
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
06.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zurückgezogen   
Kreisausschuss
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag_Kreistag_neu_-_16_8_2022_Frauenhaus.pdf  

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Kreistag_neu_-_16_8_2022_Frauenhaus.pdf (161 KB)      

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert:

direkt Gespräche zum Verein“ Frauen helfen Frauen e.V.“ zu suchen, um wieder eine direkte Prozessbegleitung des notwendigen Neubaus eines Frauenschutzzentrums in der Hansestadt neburg wahrzunehmen. Es ist zwingend erforderlich, die Gespräche fortzusetzen, damit das Projekt Frauenschutzzentrum in dem vorgesehenen begrenzten Zeitrahmen umgesetzt werden kann.

 

Vertreter*innen der Sozialdezernate des Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg sollen sich zeitnah mit Vertreter*innen des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. zusammensetzen, um über den Investitionskostenzuschuss zum Bau eines neuen Frauenhauses zu verhandeln.
 

 

Sachlage:

 

Die finanzielle Unterstützung des Frauenhauses (Betriebskosten) wurde bisher hälftig durch Landkreis und Hansestadt getragen. Ein Eigenanteil zur Finanzierung von Grundstück und Neubau muss vom Verein Frauen helfen Frauen e.V. finanziert werden und reicht bei Weitem nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken. Frau Lambertz vom Verein Frauen helfen Frauen e.V. hatte ihr Anliegen zum aktuellen Stand des Projektes „Frauenschutzzentrum Lüneburg“ bereits im März 2021 im Fachausschuss Soziales und Gesundheit vorgetragen. Über die Bundesförderung „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“nnte ein bedeutsamer Teil der investiven Maßnahmen gedeckt werden, die Anmeldefrist hierfür ist am 31.03.2023.

 

Eine weiterführende Prozessbegleitung hinsichtlich eines Grundstücks und eines Neubaus findet

von Seiten der Verwaltung derzeit nicht statt und muss daher unverzüglich wieder aufgenommen

werden.


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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